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Die Catilinarische Verschwörung

Inhaltsverzeichnis

  1. War die Hinrichtung der Catilinarier rechtmäßig?
  2. Ehrungen für Cicero
  3. Ciceros Schriften über sein Konsulat

War die Hinrichtung der Catilinarier rechtmäßig?

„Während niemand das Recht des Senats bestritt, die Verschwörer zu bestrafen, waren dessen Möglichkeiten, zu strafen, begrenzt. In der Debatte verwies Caesar auf das Sempronische Gesetz des Gaius Gracchus, wonach kein römischer Bürger am Leben gestraft werden durfte, der nicht von einem Gericht des Volkes verurteilt worden war. Der Senat war weder das Volk noch ein Gerichtshof, und ein Beschluß des Senats kein Gerichtsurteil, sondern nur die an den vorsitzenden Konsul gerichtete Empfehlung, bestimmte Schritte zu unternehmen. Es war allgemein anerkannt, daß wer zum Staatsfeind (hostis) erklärt worden war, straflos getötet werden konnte. Aber nur Catilina selbst und die bewaffneten Angehörigen seiner Armee waren zu Staatsfeinden erklärt worden, nicht die Verschwörer in der Stadt. Es wurde auch nicht wirklich bestritten, daß, sofern der ,äußerste Senatsbeschluß‘ gefaßt worden war, auf Anweisung des Konsuls auch Bürger straflos getötet werden konnten, wenn und solange sie eine akute Bedrohung des Staates waren. Das aber konnte von denen, die bereits inhaftiert waren, schlechterdings nicht gesagt werden.“ [1] „Es gab gegen den Vorwurf, daß mit der Hinrichtung der Catilinarier das Sempronische Gesetz verletzt worden sei, keine stichhaltige Verteidigung.“ [2] „Der springende Punkt ist …, daß Ciceros Behauptung, die fünf <in der Stadt verbliebenen Verschwörer> seien Staatsfeinde, ganz brüchig ist. Kein Bürger wurde hostis schon dadurch, daß er staatsfeindliche Handlungen beging, es sei denn, der Senat erkläre ihn förmlich zum hostis, wie es die Väter mit Catilina und seiner Armee getan hatten.“ [3]

Ehrungen für Cicero

„Schon am 3. Dezember, nachdem die Verschwörer ihre Schuld gestanden hatten, hatte Quintus Catulus, der Senior des Senats, Cicero ,Vater des Vaterlandes‘ genannt (parens patriae). Ein anderer, ein ehemaliger Zensor, erklärte, daß Cicero die Bürgerkrone verdiene (corona civica), d. h. die Auszeichnung für den, der das Leben römischer Bürger gerettet hatte. Der Senat beschloß ein Dankfest (supplicatio); es war das erste, das je zu Ehren eines Zivilisten, eines togatus, begangen wurde. Nach der Hinrichtung der Verschwörer brachte die Menge dem Konsul große Ovationen dar.“ [4]

Ciceros Schriften über sein Konsulat

Um das Jahr 60 herum verfaßte Cicero Schriften über sein Konsulat. „Derlei autobiographische Aufzeichnungen bedeutender Politiker waren nichts grundsätzlich Neues; Hypomnemata oder Commentarii (so pflegten diese Aufzeichnungen zu heißen) sind in Griechenland seit hellenistischer Zeit, in Rom seit dem Beginn des 1. Jahrhunderts v. Chr. ein geläufiges Genre – dort hatte vor allem Sulla seinen Taten ein ausführliches literarisches Denkmal gesetzt. Eine Novität aber bestand bei Cicero wohl drin, daß er sich auf einen bestimmten Abschnitt seines Lebens beschränkte, auf das Konsulat, und daß er hiervon mehrere Versionen in verschiedenen Formen zu verfassen und unter die Leute zu bringen versuchte.“ [5]

„Viel belacht und verspottet wurden von den Zeitgenossen und der Nachwelt zwei Verse:

O fortunatam natam me consule Romam! ,O glückseliges, unter meinem Konsulat wiedergeborenes Rom!‘ [6]
Cedant arma togae, concedat laurea linguae! ,Es weiche das Schwert der Toga, es weiche der Lorbeer vor der Beredsamkeit!‘

Auf diese Weise also versuchte Cicero durch zeitgeschichtlich-panegyrische Arbeiten – mit seiner eigenen Person im Mittelpunkt – sein Prestige, seinen Einfluß zu steigern; er hat gewiß das genaue Gegenteil hiervon erreicht.“ [7]

Anmerkungen

1) Christian Habicht „Cicero der Politiker“, München 1990, S. 49-50
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2) Christian Habicht, a. a. O., S. 50
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3) Christian Habicht, a. a. O., S. 51
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4) Christian Habicht, a. a. O., S. 45-46
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5) Manfred Fuhrmann „Cicero und die römische Republik“, München und Zürich 1989, S. 121-122. Fuhrmann zitiert aus einem Schreiben Ciceros an Atticus (1,19,10) vom März 60, in dem es heißt ne quod genus a me ipso laudis meae praetermittatur („um keine Art des Selbstlobes auszulassen“).
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6) Als peinlich wurde vor allem die Wiederholung …natam natam angesehen.
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7) Manfred Fuhrmann, a. a. O., S. 122-123
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URI dieser Seite: <http://www.ewetel.net/~martin.bode/Catilina.htm>, zuletzt geändert: 23.08.99

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