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Über die römischen Provinzen

Inhaltsverzeichnis

  1. Die ersten römischen Provinzen
  2. Die Verwaltung der Provinzen

Die ersten römischen Provinzen

Nach der Niederlage bei den Ägatischen Inseln (241) „mußte es <sc. Karthago> … ganz Sizilien … räumen. Die Römer organisierten Sizilien nach einem kurzen Provisorium als ein reines Herrschaftsgebiet; die Insel wurde also nicht an das italische Bundesgenossensystem angeschlossen, sondern in der Nachfolge der Karthager herrschaftlich verwaltet. Seit 227 wurde für Sizilien eigens eine Statthalterschaft eingerichtet; der praetor genannte Beamte war eine Art jährlich wechselnder Vizegouverneur mit voller ziviler und militärischer Gewalt. … Als die Karthager infolge eines Aufstandes der nach Afrika zurückgenommenen Söldner geschwächt waren und sich die Unruhe auf Sardinien ausdehnte, besetzten die Römer auch Sardinien (237) und vereinigten die Insel mit Korsika zu einem zweiten Militärbezirk, der 227 ebenfalls einem besonderen Statthalter unterstellt wurde. Die Karthager mußten zähneknirschend offiziell in die Abtretung einwilligen.“ [1]

Die Verwaltung der Provinzen

„Selbst dort, wo die Römer die direkte Form der Herrschaft ausübten und zu diesem Zwecke besondere Verwaltungsbezirke, nämlich die Provinzen, errichteten, stützten sie sich zur Ausübung der Herrschaft auf bestehende Verwaltungsträger. Der Statthalter der Provinz schwebte als allmächtige Instanz über den mannigfaltigen Organisationstypen, die er ohne weitere große römische Bürokratie – er war mit einem Finanzbeamten praktisch das einzige Stück römischer Verwaltung – mit Hilfe der einheimischen Verwaltung ,regierte‘.“ [2]

„Die lokale Verwaltung und niedere Gerichtsbarkeit blieb den Gemeinden. Der Statthalter beaufsichtigte sie nach den Grundsätzen seines Provinzialediktes … Er sah darauf, daß romtreue Aristokraten die Gemeindeämter besetzten und hielt Gerichtstage (conventus) in der p. ab …“ [3]

Anmerkungen

1) Jochen Bleicken „Geschichte der Römischen Republik“, 2. Aufl., München 1982, S. 45-46

Der „Große Historische Weltatlas“, hrsg. vom Bayerischer Schulbuch-Verlag, 6. Aufl., München 1978 nennt auf S. 39a für Sizilien das Jahr 241; aber auch das „Lexikon der Alten Welt“, hrsgg. von Carl Andresen et al., München 1990 hat unter „Sizilien": „Im 1. Pun. Krieg eroberte Rom die ganze Insel mit Ausnahme des Königreichs Hierons II., das bis 212 bestand. 227 v. Chr. Einrichtung als röm. Provinz mit Sitz eines Prätors in Syrakus.“ Der „Kleine Pauly“, hrsgg. von Konrat Ziegler/Walther Sontheimer, München 1979 macht unter „Sicilia“ keine genauen Angaben.
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2) Jochen Bleicken „Die Verfassung der Römischen Republik“, 3. Aufl., Paderborn 1982, S. 226
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3) Konrat Ziegler/Walther Sontheimer (Hrsgg.) „Der Kleine Pauly“, München 1979, unter „Provincia"
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