Willkommen bei der
Hüpfburgvermietung Etzel GbR
Unsere Allgemeinen Geschätsbedingungen |
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Vertragspartner Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und der Firma „Hüpfburgvermietung Etzel" GbR , 26446 Friedeburg, Dorfstraße 8, vertreten durch Georg von Arnold, Egon Coordes, Andreas Haak, Hinrich Hinrichs oder Ingo Hinrichs. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer Hüpfburg. Angegeben werden Auf- und Abbau, Adresse der Rechnung, Aktionsort, sowie die Kosten für die Aktion und der Strombedarf. BestirnmungsgemäBer Einsatz Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, [z.B. GEMA o.a.], für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Aufbau und Abbau Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Die Haftung für das Hilfspersonal liegt im Verantwortungsbereich des Mieters. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer, [Kein Schotter, roter Sand oder Tartan.] mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,80 m Höhe. Eine Verankerung mit Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet in vollem Umfang für verspätete Rücklieferung. Betreuung der Attraktionen durch den Mieter Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen Energiebedarf Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit mindestens ein Stromanschluss, 230V / 16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, in maximal 20 m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Mieter bereitgestellt. Haftung Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung von Luftkissen ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung. Ausfall von Geräten Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die Hüpfburg. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, [ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter.] Verbindlichkeit, Storno Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen oder Verschieben ] durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger als zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] werden 80% des vereinbarten Mietpreises berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung werden dem Mieter nur die eingesparten Lohnkosten gutgeschrieben. Wetterrisiko Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Zahlung Der Rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne Abzug bei Anlieferung. Gültigkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters Wirksamkeit Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen. Erfüllungsort Als Erfüllungsort gilt D - 26446 Friedeburg. Gerichtsstand ist Wittmund |