Aktuelles rund um die Jagd

 

Ich stelle Ihnen hier die Tabelle für Jungjägerausbildungsregeln vor.

Besonders interessant sind die Regeln in NDS

 

Regelungen für die Jägerprüfung in Deutschland

Land Lehrzeit Prüfung Wiederholungen Rechts-grundlage Prüfungs-
gebühren
    schr. münd. schießen      
Baden-Württemberg ja
1)
ja ja ja Schießprüfung kann vor der schrift. Prüfung einmal wiederholt werden. Ab 2003 Wiederholungsprüfung im ges. Umfang im Herbst des selben Jahres. 06.03.90

07.07.03

EUR 179,.
Bayern ja
2)
ja ja ja Im gleichen Jahr und in jedem weiteren Jahr; Schießprüfung und Waffenhandhabung kann im gleichen Jahr wiederholt werden 01.01.01 EUR 262,50
Berlin nein ja ja ja Nach einem Jahr im ges. Umfang 20.12.01 EUR 153,.
Brandenburg 1 Jahr 4) ja ja ja 5) nach 1 Jahr 26.09.00 EUR 110,.
Bremen ½ Jahr 2) ja ja ja nach 1 Jahr und jeweils 3 weiteren 18.11.98 EUR 230,.
Hamburg ½ Jahr 1) ja ja ja 5 keine Wartezeit, kann beliebig oft wiederholt werden. Anerkennung von Teilprüfungen bis zu einem Jahr. 3 - 4 Prüfungstermine pro Jahr . 17.02.2004 EUR 153,.
Hessen ja 3) ja ja ja im Herbst des gleichen Jahres können nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholt werden. 17.07.95 EUR 150,.
Mecklenburg-Vorpommern ja 7) ja ja ja Teilwiederholung möglich 14.02.02 EUR 215,.
Niedersachsen nein ja ja ja unbegrenzt möglich 24.06.94 EUR 180,.
Nordrhein-Westfalen nein ja ja ja Nachprüfung frühestens nach 3 Monaten; Zulassungsgebühr EUR 25 26.03.02 EUR 180,.
Rheinland-Pfalz 1 Jahr ja ja ja nach 1 Jahr, weitere nach 3 Jahren 28.08.01 EUR 127,80
Saarland nein ja ja ja frühestens zum nächsten Prüfungstermin 10.01.02 EUR 214,.
Sachsen ja ja ja ja nach 1 Jahr 18.07.01 EUR 120,.-175,.
Sachsen-Anhalt nein ja ja ja möglich 02.09.2004 EUR 123,.
Schleswig-Holstein nein ja ja ja im nächsten Jahr 04.04.91 EUR 180,.
Thüringen ja ja ja ja 2 x möglich, 2. Wiederholung frühestens 3 Jahre nach erster Prüfung 19.06.92 EUR 200,.

Anmerkungen:
1)Teilnahme an einem von der Unteren Jagdbehörde anerkannten Lehrgang von mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis
2) Ausbildungslehrgänge von mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis; praktische Ausbildung auch durch amtlich bestätigte Lehrherren mit geeignetem Lehrrevier
3) Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang mit prakt. Unterweisung, dem ein Ausbildungsrahmenplan zugrunde liegt, der von der Obersten Jagdbehörde genehmigt ist.
4) Teilnahme an einem von der Unteren Jagdbehörde anerkannten Lehrgang von mindestens 130 Stunden Theorie und Praxis. Ein praktisches Jahr mit bestätigten Mentoren
5) Schießprüfung oder nicht erfüllte Schießdisziplin kann am gleichen Tag wiederholt werden.
6) Teilnahme an einem mindestens 120 -Stunden-lehrgang und Praxisnachweis.
7) Teilnahme an einem in Meck.-Vorp. durchgeführten und von der Obersten Jagdbehörde anerkannten Vorbereitungskurs.