1/0 Nur die vom Friesischen Klootschießerverband herausgegebenen
Ausweisvordrucke sind zulässig. Die Ausweise sind Urkunden und eigenhändige Änderungen durch den Inhaber sind nicht statthaft.
1/1 Die Eintragungen sind mit Schreibmaschine vorzunehmen. Der Paß ist der Passstelle des KV Leer vorzulegen und von „Dieser“ zu unterschreiben und zu siegeln. Bei Frauen ist bei Heirat etc. eine Namensänderung ohne Streichung des alten Namens hinzuzufügen. Alle Pässe müssen vom Inhaber selbst unterschrieben werden.
1/2 Nach Erreichen der Jugendaltersgrenze sind diese Ausweise ( die für alle Jugendlichen“rot“ sind) durch „gelbe“ Pässe mit neuestem Passbild neu zu fertigen. Für jeden Spieler darf nur ein Pass ausgestellt werden, auch bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen. Ein automatischer Vereinswechsel infolge Wohnungswechsel ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann das Schiedsgericht des Kreisverbandes eine Sondergenehmigung erteilen.
2/0 Als Termin für die Abmeldung einer aktiven sportlichen Betätigung in einen Verein gilt der 30.Juni.
2/1 Der Werfer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Abmeldung bis zum 15.Juli bei der Passstelle vorliegt.
2/2 Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 1.Juli und endet am 30.Juni des darauffolgenden Jahres. Während dieser Zeit müssen sämtliche Meisterschaften abgewickelt werden.
3/0 Über Punktspielkämpfe und Pokalspiele sind Spielberichte zu fertigen. Hierin sind schriftlich Name und Passnummer des Werfers einzutragen. (Bis auf widerruf gilt dies nur für Jugendliche) . Deren Richtigkeit ist durch die Gruppenführer des Gegners zu kontrollieren.
3/1 Bei Fertigung der Spielberichte haben alle betreffenden Ausweise dem Gegner vorzuliegen. Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Eintragungen bestätigt. Eingewechselte Werfer sind ebenfalls mit Pass-Nr. anzugeben. Jegliche Änderung der Eintragungen ist vom Gegner gegenzuzeichnen.
3/2 Die Spielberichte sind sofort an die jeweiligen Staffelleiter zu senden ( bis spätestens Donnerstag) Telefonisch voraus sind die Eergebnisse Samstags bis 17:00 Uhr und Sonntags bis 12:00 Uhr durchzugeben. Werden diese Termine nicht eingehalten, muß eine Strafe von jeweils 10,-DM an die Kreiskasse gezahlt werden.
4/0 Während der Saison darf die Wurfstrecke nicht gewechselt werden. Kann die Strecke aus vertretbaren Gründen (Straßenbau oder ähnl. ) nicht benutzt werden, darf mit Einverständnis des Staffelleiters auf einer Ausweichstrecke geworfen werden. Bei einer Aufnahme müssen noch 150 Meter zur Verfügung stehen.
5/0 Ein Wurf beträgt bei Männern und männl. Jugend 150 Meter, bei Frauen und Schüler 100 Meter. Ein Sieg wird mit 2:0 Punkten und dem Ergebnis gewertet. Der Vorsprung muß mindestens 1 Schoet (150/100 Meter ) betragen, andernfalls gib es eine Punkteteilung.
5/1 Tritt eine Mannschaft gar nicht oder nicht vollständig an, erhält der Gegner 2:0 Punkte und 6:0 Schoet je Gruppe. Anwurf ist Samstags um 14:30 Uhr und Sonntags um 9:00 Uhr. Eine Mannschaft hat bis spätestens 15 Minuten danach anzutreten, sonst ist der Wettkampf verloren.
5/2 Ein Punktwettkampf muß vollzählig, d.h. mit 4 Werfern je Gruppe begonnen werden. Fällt während des Wettkampfes ein Werfer aus und wird nicht durch einen Ersatzwerfer ersetzt, erhält die betreffende Gruppe (Mannschaft) nach Beendigung des Wettkampf automatisch 2 Minus-Schoet angerechnet (Strafe).
5/3 Pro Gruppe darf ein Werfer ausgewechselt werden. Bei 2 Gruppen (8er Mannschaft) können sowohl in einer Gruppe 2 Werfer ausgewechselt werden. (1,1/0,2 oder 2,0) In allen Männergruppen die keine 4 Werfer zur Verfügung haben, kann eine Frau eingesetzt werden. ( In der richtigen Altersklasse).
6/0 Der Anlauf und Abwurf muß im Bereich des Straßenkörpers erfolgen, d.h. zwischen beiden Straßengräben (keine Tor- oder Weideeinfahrten, andere Straßenkörper etc.). Sind keine Gräben vorhanden, gilt der Bereich innerhalb von 3 Meter ab befestigter Straßenkante.
6/1 In sehr scharfen Kurven muß ein Peilpunkt angebracht werden. Hier muß der Abwurf sowie der Anlauf auf der Straße – nicht Straßenkörper erfolgen.
6/2 In allen Kurven, wo kein Peilpunkt vorhanden ist, muß von der Stelle, wo die Bosselkugel liegen bleibt, rechtwinklig zur Straße aufgenommen werden.
7/0 Hat ein Spieler an zwei Spieltagen hintereinander in einer höheren Spielklasse geworfen, so muß er, um in einer tieferen Klasse boßeln zu können, zwei Wettkampftage aussetzen. Spielfreie Wettkampftage bei unpaarige Staffeln gelten auch als Wurftag. Dies gilt nicht bei Spielumsetzungen.
7/1 Der erste Wettkampftag gilt als der dritte Spieltag lt. Wettkampfbedingungen. Wenn in einer Liga oder Klasse mehrere Gruppen von einem Verein boßlen, so ist auch hier der erste Spieltag der dritte lt. Wettkampfbedingungen, d.h. dass jeder Boßler sich nach dem 1.Wettkampftag in seiner Gruppe „festgeworfen“ hat. Es bedarf auch hier ein zweimaliges Aussetzen, um in eine andere parallel laufende Mannschaft zu werfen. Jugend und Alterswerfer, die sich in „ihren“ Ligen oder Klasse „festgeworfen“ haben, können auch am gleichen Wochenende bei den Hauptwerfern eingesetzt werden.
7/2 Alle Hauptwerfer können an einem Wochenende nur einmal starten.
8/0 Jede Mannschaft hat für die eigene Kugel zu sorgen.
Geworfen wird mit
Hauptwerfer – Herren 12er Holz / 10,5 Gummi
Alterswerfer – Herren 11er Holz / 10,5 Gummi
Frauen 11er Holz / 10,5 Gummi
Jugend A + B 11er Holz / 10,5 Gummi
Jugend C + D 10er Holz / 9,5 Gummi
Schüler E 9,5 Holz
8/1 Die Kugeln müssen neuwertig und rund sein. Sie sind auf Verlangen vor dem Wettkampf dem Gegner vorzulegen. Jede Mannschaft hat 15 Minuten Zeit, eine verlorene Bosselkugel wieder zu finden oder Ersatz zu beschafften, andernfalls gilt der Wettkampf als verloren. Der Bosselwechsel ist dem Gegner bekanntzugeben. Für einzelne Personen darf das Wurfgerät nicht gewechselt werden. Einmal ausgewechselte Kugeln dürfen in diesem Wettkampf nicht wieder benutzt werden. Bei Verlust allerdings kann diese Kugel wieder eingesetzt werden.
8/2 In den männl. Jugendgruppen E – C kann gemischt werden (1 Junge) muß dabei sein. Es kann nach Absprache beider Mannschaften in dieser Altersklasse mit 5 Werfern geworfen werden, wobei noch 1 mal gewechselt werden darf. Bei B-A Jugend darf nur ein Mädchen mitwerfen.
8/3 Falls ein Jugendwerfer in einer höheren Altersklasse mitwirft, kann er die für seine Altersklasse zulässigen Boßelgröße benutzen.
9/0 Alle angesetzten Punktspiele sollen grundsätzlich an den im Spielplan angesetzten Terminen stattfinden.
9/1 Die Frauenmannschaften finden am Samstag um 14:30 Uhr und die Schüler und Jugendwettkämpfe um 14:00 Uhr statt.. Alle Herrenwettkämpfe am Sonntag um 9:00 Uhr statt. Tritt eine Mannschaft bis 15 Minuten nach der Startzeit nicht an, gilt der Wettkampf als verloren. Das Nichtantreten wird mit einer Strafe von 5,00 DM pro Spieler geahndet.
9/2 Tritt eine Mannschaft 3 mal in Folge oder 5 mal außer der Reihe nicht an, wird Sie vom Spielbetrieb ausgeschlossen und hat 100,00 DM Strafe zu zahlen. Diese Strafe gilt auch bei Zurücknahme einer Mannschaft.
9/3 Kann eine Mannschaft aus triftigem Grund nicht antreten (Krankheit, Sterbefall ) entscheidet der Staffelleiter über eine event. Neuansetzung.
9/4 Ein vorholen der Punktspiele ist nur Ausnahmefällen möglich (außer letztes Punktspiel). Es bedarf ein Anfragen beider Gruppen. Ohne Zustimmung des Staffelleiters erfolgt keine Wertung und der Wettkampf wird neu angesetzt.
9/5 Witterungsbedingt (Eis und Schnee) können Spiele abgesagt werden. Dieses ist dem Gegner und dem Staffelleiter spätesten 1,5 Stunden vor Spielbeginn telefonisch mitzuteilen. Regen und Sturm ist kein Absagegrund.
9/6 Im gegenseitigen Einvernehmen kann auch außerhalb der vorgenannten Startzeiten geworfen werden. Der Staffelleiter ist hierüber von beiden Vereinen zu informieren. Maßgebend ist dass der Wettkampf bis zu dem jeweiligen Wochenende ausgetragen wird.
10/0 Alle Aufnahme- und Abwurfzeichen sind deutlich mit weißer Farbe zu markieren. Jeder Werfer hat außerdem bei allen Würfen ein Abwurfzeichen zu machen.
10/1 Das Ausmessen des Vorsprungs erfolgt durch die Anführer beider Gruppen durch Abschreiten der Meter (Trae) und zwar auf der rechten Straßenseite in Wurfrichtung.
10/2 Nur der Sieger, oder bei Unentschieden die führende Mannschaft, muß die Zielmarkierung überwerfen.
10/3 Die Bosselkugel gilt als geworfen, wenn sie in Wurfrichtung die Hand verlassen und die Abwurfmarkierung übertroffen hat.
10/4 Boßelkugel, die von der eigenen Mannschaft bzw. von eigenen Vereinsangehörigen angehalten oder abgeleitet werden, gelten als geworfen und zwar bis zum Punkt des Geschehens. Würfe die durch den Gegner und deren Begleiter beeinflusst werden, können wiederholt werden.
10/5 Die ausgerollte Kugel muß vom Gegner selbst zur Seite gelegt werden. Wird dieses unterlassen und es kommt zu einem Bosselaufprall, so sind beide Kugeln auf gleicher Höhe. Beide Mannschaften müssen von der Anprallstelle abwerfen. Rollt die zuletzt geworfene Kugel weiter als die zuerst geworfene, so wird in diesem Fall von der Stelle abgeworfen, wo sie tatsächlich liegen bleibt, während die Mannschaft der zuerst geworfenen Kugel immer von der Anprallstelle abzuwerfen hat, auch wenn die Kugel weitergerollt ist. (Anticken ist hin)
11/0 An den Landesmeisterschaften brauchen nur die Kreismeister-Mannschaften teilzunehmen, die auch Werfer-(innen) in der richtigen Altersklasse stellen können. Wer gemeldet ist, muß an den Landesmeisterschaften teilnehmen. (notfalls AK)
11/1 Alle anderen Klassenersten oder wenn vereinbart, Zweit- und Drittplacierte, steigen in die nächsthöhere Liga oder Klasse auf. Weigert sich ein Aufsteiger, die nächste Saison in der nächsthöheren Liga oder Klasse zu werfen trotz vorhandener erforderlicher Mannschaftsstärke, erhält „Dieser“ eine empfindliche Strafe, die durch den Arbeitsausschuß festgesetzt wird.
11/2 Wer zweimal hineinander in einer Klasse Meister geworden ist und nicht aufsteigen kann,(fehlende Werfer) wird im dritten Jahr auf den dritten Platz zurückgestuft.
11/3 Die Tabellenletzten steigen in die nächsttiefere Klasse ab. Hat ein Verein zwei Gruppen zu je 4 Werfen, muß in einer 8-Mann Klasse, falls erforderlich geworfen werden.
12/0 Wird von einem Verein ein Protest eingelegt, muß in jedem Fall der Wettkampf zu Ende geführt werden. Der Protest ist beim jeweiligen Staffelleiter auf dem Spielbericht zu vermerken und zusätzlich in Schriftform bis zum Dienstag nach dem Spieltag an den Staffelleiter mit Begründung zu senden. Wird die Entscheidung des Staffelleiters nicht akzeptiert, so ist ein Protest beim Kreisbosselobmann mit Hinterlegung der Protestgebühr in Höhe von 50,00 DM einzureichen. Der Bosselobmann ruft innerhalb von 10 Tagen das Schiedsgericht zusammen.
12/1 Das Schiedsgerichtsurteil ist bindend und von keiner Seite anfechtbar. Rechtsansprüche, gleich welcher Art, gegen Mitglieder des Schiedsgerichtes, der Staffelleiter, des Kreisvorstandes und gegen Mitglieder des Arbeitsaussschusses-Boßeln bleiben ausgeschlossen.
13/0 Die Kreiseinzelmeisterschaften werden in 2 Durchgängen ausgeführt, für den 2.Durchgang werden 40% (mindestens 6 Werfer, höchstens 16 Werfer) zugelassen. Werfer-(innen) die bei den Landeseinzelmeisterschaften unentschuldigt fehlen, werden auf Kreis-Ebene für alle nächsten Kreiseinzelmeisterschaften gespeert.
Soweit nicht anders in den Wettkampfbedingungen bestimmt, gelten die Regeln des Landesverbandes
Kreisverband 13 Leer
Arbeitsausschuß Boßel
- Juli 2000 -