Angeln bedeutet den intensiven Umgang mit Natur und der lebenden Kreatur. Tier- und Umweltschutz erfordern ihr Recht. Das will und muss gelernt sein. Geangelt werden darf deshalb nur mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein, der vom Fischereiberechtigten bei Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung ausgestellt wird.

Die Vereine bereiten mit ihren Ausbildungslehrgängen auf die Fischerprüfung vor, ähnlich wie ein Führerscheinkurs auf die Führerscheinprüfung.

Die Gebühren für Ausbildung und Prüfung belaufen sich auf insgesamt 75,-- € und sind in der Regel bei Anmeldung zu zahlen.

In den mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen werden folgende Sachgebiete gelehrt :


- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde (Hege)
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- Handhabung Wurf-/Spinnrute
- Natur -, Tier-, Umwelt- und Artenschutz


Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 14 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung.

Die Fischerprüfung wird stets am Ende eines Lehrgangs am Ausbildungsort vorgenommen und von Vertretern des Landesfischereiverbandes Weser-Ems abgenommen.

Für die Fischerausbildung und -prüfung wünschen wir viel Erfolg!