Informationen und Hinweise:

Rechte und Pflichten

Gastaufnahmevertrag, Rechte und Pflichten

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Wohnungspreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht.

Stornierungen sind frühzeitig schriftlich per Email, auf dem Postweg oder per Fax zu entrichten, um eine Neuvermietung zu ermöglichen.

Die Mieteinheit (Ferienwohnung/Garten) darf nur mit der von uns bestätigten Anzahl an Personen in der Mietvereinbarung genutzt werden (Tag/Nacht). Zuvor nicht angemeldete Personen müssen bei uns umgehend vor einer Übernachtung gemeldet werden. Nach unserer Zustimmung berechnen wir für vorher nicht angemeldete Personen 10 € pro Person und Übernachtung.

Die Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14°° Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10°° Uhr geräumt sein.

Bettwäsche und Handtücher

Bettwäsche wird ab 4 Übernachtungen gestellt, Handtücher für Bad und Küche bringen Sie bitte mit.

Kurtaxe

Die Kurtaxe wird gesondert vor Ort berechnet. Im Ferienhaus 1 (Ferienwohnungen A und B) in Esens besteht eine Kurtaxenpflicht. Im Ferienhaus 2 (Ferienwohnungen C und D) kann die Kurtaxe frei gewählt werden.

Kurtaxe Nordsee ServiceCard:
Ihre Kurkarte ist eine einzigartige Vorteilskarte an der ostfriesischen Küste. Die Nordsee-ServiceCard ermöglicht Ihnen viele Vergünstigungen in den teilnehmenden Orten, sowie freien Eintritt zu allen Stränden an der niedersächsischen Nordseeküste. Sie gilt in Esens-Bensersiel, Neuharlingersiel, Carolinensiel, Werdum, Dornum, Dangast, Greetsiel, Norden-Norddeich und im Wangerland.

Nordsee ServiceCard für Ferienhaus 1:
Bei der Abrechnung und Schlüsselübergabe vor Ort wird ihnen
die Nordsee-ServiceCard mit Entrichtung des Kurbeitrages von uns ausgestellt. Ab dem 15.03. bis 31.10. beträgt die Nordsee ServiceCard für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahr 2,80 Euro, für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis Vollendung des 18. Lebensjahr (6-17 Jahre) 1,10 Euro. Kinder bis 6 Jahre sind vom Kurtaxenbeitrag befreit. Ab dem 01.11. beträgt der Beitrag für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahr 1 Euro, für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis Vollendung des 18. Lebensjahr (6-17 Jahre) 0,50 Euro. Kinder bis 6 Jahre sind vom Kurtaxbeitrag befreit. (Stand 01.06.2021)

Weitere Details erhalten Sie bei unserer Tourist-Information unter Telefon 04971 / 917-0.

Nordsee ServiceCard Umland für Ferienhaus 2:
Kurtaxenfrei oder freie Wahlmöglichkeit für die Nordsee-Service-Umlandkarte
Die Nordsee-Service-Umlandkarte kann für mindestens 5 aufeinander folgende Tage erworben werden oder für eine Woche. Die Kosten für die Nordsee Service Card-Umlandkarte betragen ab dem 15.03. bis 31.10. für einen Erwachsenen für 5 Tage 21 Euro, Kinder ab sechs Jahren zahlen für 5 Tage 8,25 Euro. Die Kosten der NSC-Umlandkarte für 1 Woche betragen für einen Erwachsenen 29,40 Euro, Kinder ab sechs Jahren zahlen 11,55 Euro. Es ist nicht möglich, die Nordsee-Service-Umlandkarte nur für einen Tag zu lösen. Die Kosten ab dem 01.11. für die Nordsee-Service-Umlandkarte Winter betragen für einen Erwachsenen für 5 Tage 7,50 Euro, Kinder ab sechs Jahren zahlen für 5 Tage 3,75Euro. Es ist nicht möglich, die Nordsee-Service-Umlandkarte Winter nur für einen Tag zu lösen.
Die Nordsee-Service-Umlandkarte kann auf freiwilliger Basis erworben werden, ist in den Tourist-Informationen erhältlich und bietet die gleichen Vorteile wie die Nordsee-ServiceCard: freien Strandeintritt, vielfache Vergünstigungen in allen Partnerorten, Urlauberbus für 2 Euro und mehr. (Stand 01.06.2021)

Weitere Details erhalten Sie bei unserer Tourist-Information unter Telefon 04971 / 917-0.

Urlauberbus – Ostfriesland erfahren

Mit dem Urlauberbus die Ferienregion erfahren. An über 4.900 Haltestellen und auf über 220 Linien ist Ihr Zustieg möglich. Der Urlauberbustarif von nur 1 Euro je Richtung und Person gilt auf allen Buslinien im Verkehrsverbund Ems-Jade (Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund sowie die Städte Emden und Wilhelmshaven) und des Landkreises Ammerland täglich ab 9:00 Uhr.

  • Die Nordsee-ServiceCard (Ihre Kurkarte) besorgen
  • Einsteigen und Karte vorzeigen
  • 1 Euro bezahlen und los geht’s!

Weitere Informationen und Fahrpläne des Urlauberbusses erhalten Sie hier www.urlauberbus.info oder unter Telefon 04941–93377

Kurmittel

Esens-Bensersiel ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Sie können in unserem Ort "freie Badekuren" durchführen, über die Ihnen Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse Auskunft geben.

Wenn Sie Ihre Gesundheit stärken möchten oder ein bestehendes Krankheitsbild lindern wollen, ist für Sie Esens-Bensersiel gerade richtig. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich dort über die Notwendigkeit und die Kostenübernahme bzw. - bezuschussung beraten.

Rollstuhlfahrer

Sehr verehrter Gast, sollten Sie eine Behinderung haben und ein Ihnen angepasstes Umfeld benötigen sind wir gerne bemüht Ihnen zu helfen. Um evtl. Schwierigkeiten und damit verbundenen Enttäuschungen vorzubeugen, bitte ich Sie unbedingt für Sie wichtige Einzelheiten vorher mit mir abzusprechen. Speziell als Rollstuhlfahrer rufen Sie mich bitte an, damit ich Ihnen die Gegebenheiten vor Ort wie Wohnungsaufteilung, Türbreiten, Betthöhe, Badezimmereinrichtung, Rampenzugang zur Wohnung, Pflegedienste, Ärzte, Apotheken, Sanitätshäuser u.s.w. mitteilen kann. Wir sind gerne bemüht Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Haustiere

Da wir unsere Wohnungen auch an Allergiker vermieten, können wir leider keine Haustiere mit aufnehmen.

Home   Ferienhaus1   Ferienhaus2   Kontakt

© Ralph Höfner 2002