
Informationen und Hinweise:
Rechte und Pflichten
Gastaufnahmevertrag, Rechte und Pflichten
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Wohnungspreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht.
(Fassung der Kurverwaltung Esens-Bensersiel)
Die Mieteinheit darf nur von der uns bestätigten Anzahl an Personen benutzt werden. Nicht angemeldete Personen müssen bei uns gemeldet werden. Nach unserer Zustimmung berechnen wir für vorher nicht angemeldete Personen 5€ pro Pers. und Übernachtung.
Die Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14°° Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10°° Uhr geräumt sein.
Bettwäsche und Handtücher
Bettwäsche wird gestellt, Handtücher für Bad und Küche bringen Sie bitte mit.
Kurtaxe
Die Kurtaxe wird extra vor Ort berechnet. In Esens (Ferienhaus 1) ist Kurtaxenpflicht, in den anderen Wohnungen kann die Kurtaxe frei gewählt werden.
Kurmittel
Esens-Bensersiel ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Sie können in unserem Ort "freie Badekuren" durchführen, über die Ihnen Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse Auskunft geben.
Wenn Sie Ihre Gesundheit stärken möchten oder ein bestehendes Krankheitsbild lindern wollen, ist für Sie Esens-Bensersiel gerade richtig. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich dort über die Notwendigkeit und die Kostenübernahme bzw. - bezuschussung beraten.
Rollstuhlfahrer
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Sehr verehrter Gast, sollten Sie eine Behinderung haben und ein Ihnen angepasstes Umfeld benötigen sind wir gerne bemüht Ihnen zu helfen. Um evtl. Schwierigkeiten und damit verbundenen Enttäuschungen vorzubeugen, bitte ich Sie unbedingt für Sie wichtige Einzelheiten vorher mit mir abzusprechen. Speziell als Rollstuhlfahrer rufen Sie mich bitte an, damit ich Ihnen die Gegebenheiten vor Ort wie Wohnungsaufteilung, Türbreiten, Betthöhe, Badezimmereinrichtung, Rampenzugang zur Wohnung, Pflegedienste, Ärzte, Apotheken, Sanitätshäuser u.s.w. mitteilen kann. Wir sind gerne bemüht Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Hundehalter
Da wir unsere Wohnungen auch an Allergiker vermieten, können wir leider keine Haustiere mit aufnehmen.
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