Einmalige Liegeplatzgebühr für
Bootseigner, die einen festen Liegeplatz erhalten, je angefangener laufender
Meter Bootslänge
30,-- EURO
Arbeitsdienststunden ( für jedes aktive
Mitglied )
10 Stunden
Ersatzzahlung Arbeitsdienst vorab je zu leistende
Stunde
17,90 EURO
Die Beiträge sind gem. der Satzung zum 01.04.
des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Die Erhebung erfolgt
ausschließlich durch Bankeinzug. Bei Neuaufnahmen im
1. Halbjahr werden die vollen Jahresbeiträge, im 2. Halbjahr der halbe
Jahresbeitrag berechnet. Beim Wechsel wird entsprechend verfahren.
Diese Regelung gilt auch für den Arbeitsdienst. Der Austritt
aus dem Verein kann gem. der Satzung nur durch schriftliche Mitteilung
an den Vorsitzenden, unter Einhaltung einer vierteljährlichen Frist
zum 31. 12. des Jahres erfolgen. Ein Wechsel ist ohne Einhaltung
einer Frist jeweils zum Halbjahr möglich. Alle als passiv aufgenommenen
Mitglieder müssen beim Wechsel zur aktiven Mitgliedschaft die jeweilige
Aufnahmegebühr nachentrichten.
Die Ersatzzahlung für den Arbeitsdienst wird vorab mit dem
Jahresbeitrag eingezogen. Für alle nachweislich geleisteten Stunden
wird die Ersatzzahlung im Folgejahr erstattet. Wer unentschuldigt dem Arbeitsdienst
fernbleibt, erhält keine Erstattung. Als entschuldigt gilt derjenige,
der sich mindestens 3 Tage vorher mit dem Hafenwart in Verbindung gesetzt
hat. Ersatzkräfte müssen ebenfalls vorher angemeldet werden.
Gastliegegebühren ( lfd. m Bootslänge
je Tag)
bis 5 m
2,-- EURO
6-8 m
3,-- EURO
9-10 m
4,-- EURO
11-14 m
5,-- EURO
über 14 m
6,-- EURO
Vorübergehende Sommerliegeplätze für
Vereinsfremde (vom 01.04. bis 30.09.)
300,-- EURO
Vorübergehende Winterliegeplätze für
Vereinsfremde (vom 01.10. bis 31.03.)
200,-- EURO
Abstellplätze auf dem Vereinsgelände,
feste Vergabe (vom 01.07. bis 30.06.)
200,-- EURO
Standerscheine
6,-- EURO
Vereinsstander, klein
10,-- EURO
Vereinsabzeichen
6,-- EURO
Vereinsstander, groß
15,-- EURO
Vereinsschlüssel (Pfand)
25,-- EURO
Standerscheine und Stander können beim Sportwart erworben werden.
Vereinsabzeichen und Stander - gegen Vorlage des Standerscheines - sind
beim Geschäftsführer erhältlich. Vereinsschlüssel werden
- nur gegen Unterschrift - vom Hafenwart ausgegeben.