Bericht des Schriftführers über die außerordentliche Generalversammlung der Antifrauenversteher n. e. V. Rüschendorf am 12.10.2001
Am Freitag, den 12.10.2001, sollte nach Ansicht der Mehrheit der Antifrauenversteher eine außerordentliche Generalversammlung zu folgenden Punkten abgehalten werden:
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1. |
Verschiedenes (Da dieser Punkt bei der ordentlichen Generalversammlung nicht weitreichend behandelt wurde!) |
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2. |
Satzungsänderungen |
Nach der üblichen Aufwärmrunde (ein paar Bier und ein paar Snäpschen) wollte man zum Anfang kommen. Anwesend zu diesem Zeitpunkt: Tobias Pieper, Hendrik Hillmann, Bernd Escher, Norbert Bley, Christian Lübbehusen, Hendrik gr. Sandermann und zwei nicht identifizierte Personen mit leichtem Bartwuchs.
Noch bevor die Versammlung offiziell eröffnet wurde, konnten die zwei Männer mit dem leichten Bartwuchs erkannt werden. Aus ihrer fast perfekten Tarnung heraus gab sich eine Frau zu erkennen. Ohhhhhhhhh, Bobby!!!! Isabelle Stärk wurde auf Grund ihres wiehernden Auftritts und ihres anfänglich verdeckten Dekoltés enttarnt. Entsetzte Antifrauenversteher wandten sich nun auch der zweiten nicht identifizierten Person zu. Henrik gr. Sandermann wagte es die Gunst der Stunde auszunutzen, seine Freundin (auch als Kristina Schlarmann bekannt) ebenfalls mitzubringen. Nach kurzen Überlegungen war allen klar, warum es zwei Frauen seien mussten, allein hätte die eine sich in die Hosen gemacht!!!
Nach dieser Entdeckung musste man sich erst mal beruhigen, schnell ein Snäpschen. Aber auch diese Nahrungsaufnahme veränderte das sich hier bietende Bild nicht. Selbst als der 1. Vorsitzende das Schlachtfeld betrat, wurde die verachtende Brut nicht einsichtig. Als man die eine "Frau" nur mit Anhang vertreiben konnte, sah man die Chance. Doch der Gegner erwies sich als härter als man sich hätte denken können. Selbst härteste Wortbandagen der AFV - Mitglieder konnte sie abwehren.
Bis zum bitteren Ende harrten sie aus und störte somit die Veranstaltung (um nachher nicht mal einen abzukriegen).
Somit fiel diese außerordentliche Generalversammlung auf Grund Beschlussunfähigkeit aus, laut § 3 Nr. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Nr. 1 bis 5 Antifrauenversteher n. e. V. - Satzung. Die Anwesenden ließen verlauten, dass diese außerordentliche Generalversammlung möglichst zügig neu angesetzt werden müsste.
Hochachtungsvoll
Der Schriftführer Bernd Escher