Jahresbericht des
Satzungsausschusses
Protokoll
über die Änderungsvorschläge der Satzung der Antifrauenversteher n. e. V. Rüschendorf
bei den Satzungsausschusssitzungen am 04.09.2002, 11.09.2002 und 29.11.2002 bei
den Satzungsausschussmitgliedern
- In
§ 1 Satz 2 wird das Wort „Damme“ ersatzlos gestrichen.
- In
§ 2 IV wird das Wort „weltanschauliche“ ersatzlos gestrichen.
- Der
§ 3 I Satz 1 wird gestrichen und durch den Satz „Mitglieder können nur
einzelne, volljährige, dynamische, erfolgreiche, behaarte, männliche
Personen und Henrik große Sandermann werden.“ Ersetzt.
- §
3 I Satz 2 wird gestrichen und durch folgendes ersetzt: „Frauen und ähnlich
Wesen mit weiblichen Ansichten, außer Henrik große Sandermann, können die
Mitgliedschaft nicht erwerben.“
- In
§ 3 II Satz 1, 2. Halbsatz werden dir Wörter „durch den Vorstand“
durch die Wörter „durch die beschlussfähige Versammlung“ ersetzt.
- Der
§ 3 II Satz 1, 1. Halbsatz wird nachfolgend umformuliert: Nach den Wörtern
„erworben durch“ wird eingefügt „ einen schriftlichen Antrag, dem
beizufügen sind: a) ein Mitgliedsportrait mit Lichtbild; b) eine Ermächtigung
zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift;“.
- §
3 II Satz 2 wird gestrichen und ersetzt durch den Satz: „Der Zustimmung
zum Beitritt in den Verein bedarf es ¾ der Stimmen aller
Vereinsmitglieder.“
- Der
Satz 3 in § 3 II wird ersatzlos gestrichen.
- Aus
den Absätzen 3 und 4 des § 3 wird der neue § 3a mit der Überschrift
„Ende der Mitgliedschaft“. Aus dem § 3 III wird der § 3a I. Aus dem §
3 IV wird der § 3a II mit einer Änderung: Der 2. Halbsatz des 6. Satzes
wird wie folgt geändert: „so ist die Mitgliedschaft erloschen und kann
nur durch einen erneuten Antrag wiedererlangt werden.“
- Aus
den Sätzen in § 4 sollten Absätze gemacht werden.
- In
§ 4 Satz 2 wird nach dem Wort „voraus“ die Wörter „per Einzugsermächtigungsverfahren“.
- In
§ 5 sollte eine Nr. 3 hinzugefügt werden. Inhalt: „Die außerordentliche
Generalversammlung“.
- In
§ 6 I Satz 1 wird das Wort „mindestens“ ersatzlos gestrichen.
- §
6 II wird gestrichen und in einem neuen § 6a mit der Überschrift „Außerordentliche
Generalversammlung“ neu geregelt. Aufbau:
§
6a Außerordentliche Generalversammlung
I
Außerordentliche Generalversammlungen können nach Bedarf von einem
Vorstandsmitglied oder ¼ der Mitglieder einberufen werden.
II
Der Schriftführer hat nach Möglichkeit schriftlich einzuladen. Zumindest muss
jedes Vereinsmitglied sechs Stunden vor Beginn der Generalversammlung informiert
sein.
III
Die außerordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
IV
Die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung werden mit einfacher
Mehrheit beschlossen. Für ein Misstrauensvotum sind mindestens 2/3 der Stimmen
der Anwesenden Mitglieder nötig.
V § 6 V gilt entsprechend.
Der
§ 6 erhält die Überschrift: „Ordentliche Generalversammlung“.
- In
§ 6 III wird das Wort „allen“ durch die Wörter „der ordentlichen“
ersetzt.
- In
§ 6 IV Satz 1 wird nach dem Wort „Ladung“ eingefügt „mit mehr als
die Hälfte aller Mitglieder beschlussfähig“. Der Satz 2 wird ersatzlos
gestrichen.
- In
§ 6 V Satz 2 wird das Wort „Tagesordnung“ durch das Wort
„Tagesordnungspunkte ersetzt.
- In
§ 6 V Satz 2 werden nach den Wörtern „und die Art der Abstimmung“ die
Wörter „sowie die wesentlichen Merkmale der Diskussionspunkte.“ Angehängt.
- §
6 VI wird ersatzlos gestrichen.
- Der
Wortlaut des § 7 wird geändert. Vorschläge:
1.
1. Vorsitzender = Kanzler
2.
2. Vorsitzender = Vizekanzler
3.
Frauenbeauftragter = Minister der Inneren Sicherheit
4.
Kassenwart = Minister der Finanzen
5.
Schriftführer = Minister des heiligen Buches
- Die
Sätze 2 und 3 in § 7 I werden ersatzlos gestrichen.
- Der
§ 7 II erhält nach den Wörtern „nach den Beschlüssen der
Generalversammlung“ den Zusatz „ sowie den Beschlüssen der außerordentlichen
Generalversammlung.“
- §
7 II Satz 1 wird nachfolgend umformuliert: „Der Vorstand wird von der
ordentlichen Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt und
bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt, es sei denn, es liegt ein
Misstrauensvotum einer beschlussfähigen Versammlung gegen einzelne
Vorstandsmitglieder vor.“
- In
§ 7 III wird mit dem Satz 2 die Zustimmung der Versammlung folgendermaßen
geklärt: „Die Zustimmung erfolgt durch einfachen Beschluss.“
- In
§ 8 I wird der Wortlaut „der anwesenden Mitglieder“ geändert in
„aller Mitglieder“.
In
§ 8 I wird der Wortlaut „auf der Generalversammlung“ geändert in „auf
allen beschlussfähigen Versammlungen“
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