WAHLREGELN   

§1. Jedes  Mitglied besitzt auf der Generalversammlung je eine Stimme pro Wahl der einzelnen Vorstandmitglieder. Der Wahlleiter, der zuvor per Handzeichen bestimmt wird, sammelt dann die Wahlzettel ein und zählt die abgegebenen Stimmen und trägt diese in seiner Wahlergebnisliste ein und verkündet anschließend das Wahlergebnis. Alle Vorstandsmitglieder werden per Wahlzettel ernannt bzw. bestimmt.
§2. Wahlsieger ist der, der die meisten Stimmen auf seiner Seite verzeichnen kann. Kommt es zu einer Stimmengleichheit, so folgt im Anschluss ein zweiter Wahlgang. Ist dann immer noch kein Wahlsieger zu ermitteln, so zählt die Stimme des ehemaligen 1. Vorsitzenden doppelt. Kommt es nur zu einer Enthaltung, so entscheidet das Los.
§3. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder, die vor der Generalversammlung durch den Vorstand aufgenommen worden sind. Ist ein Mitglied aus irgendwelchen Gründen nicht anwesend, so hat dieses Mitglied kein Anspruch auf ein Stimmrecht (z. B. Handyanruf oder Wahl per Post). Nur körperlich (nach dem 10. Schluck ist man eh unzurechnungsfähig) anwesende Mitglieder besitzen ein Stimmrecht auf der Generalversammlung.
§4. Ist jemand nicht mehr in der geistigen Lage ein Vorstandsmitglied per Kreuzanstrich zu markieren, so ist das PP (Persönliches Pech). Seine Stimme zählt dann nach der Abstimmung nicht mehr.
§5. Im Falle, das der Wahlleiter dudeldicke Piepers Treppe runterfällt, übernimmt der Linke Sesselkamerad das Amt. Ist der Wahlleiter nicht mehr in der Lage, die Stimmen zu zählen, so ist dringend ein Taschenrechner hinzuzufügen. Klappt dies immer noch nicht, so ist ein Elternteil (nur einzelne männliche Personen haben ein Anwesenheitsrecht - Ausnahme: weibliche Bedienungen) hinzuzufügen.
§6. Nach Ende der Wahlen verkündet der Wahlleiter den neuen Vorstand und ist somit entlastet.
§7. Sollte es während der Wahl zu einem gemeinen, hinterhältigen versteckten Kontakt (z. B. hinterm Busch) mit dem weiblichen Geschlecht kommen, so wird dieses Mitglied nach der Beschneidung des Hammers aus dem Verein verbannt.
§8. Nach jeder einzelnen Wahl eines Vorstandsmitgliedes wird ein Schluck (oder ähnlich Prozentiges Getränk) auf dessen neues bzw. alten Amtes getrunken. Trinkt jemand aus irgendwelchen Gründen nicht mit, so bekommt er einen Extrapunkt Frauenversteher auf unserer Homepage. Ich denke das ist Strafe genug (Scherz).

verfasst und festgesetzt von Hendrik Hillmann (Schriftführer im August 2000)

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