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Arbeitsgruppe der Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft


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am: 28.07.2017

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Dr. Paul Weßels

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H.-Jürgen Adams


 

 

 
Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe der Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft vom
23.3.2001 in Aurich

Thema: Kirchenarchive in Ostfriesland

Referentin: Christa Herzog

Referat von Christa Herzog

Kirchenarchive in Ostfriesland als Quelle für die Geschichtsforschung

Das Schriftgut der Kirche ist archivwürdig, wenn es Leben und Wirken der Kirche dokumentiert, oder für die wissenschaftliche und heimatgeschichtliche  Forschung Bedeutung hat.

Zur Geschichte des kirchlichen Archivwesens :Die Grundstrukturen zum Führen von Kirchenbüchern wurden in der Reformationszeit entworfen. Bereits 1694 wurde eine „Observanda in Visitationibus“ erlassen, die  die Visitation der Kirchenarchive und damit die Aufsicht über das Schriftgut vorsah. 1734 wurde es Pflicht, Archiv und Pfarrregistratur sorgfältig zu registrieren und in „guter Ordnung zu halten und zu bewahren“. 1895 erfolgte die  Systematisierung der Kontrolle durch Fragebögen, nachdem im Laufe des 19. Jahrhundert Pastoren Aktenordungen entwickelt hatten. Durch die Systematisierung wurde eine Übersichtlichkeit geschaffen. Veränderungen im Bestand (z. B. Verluste)  konnten leichter festgestellt werden. Ende des Jahrhunderts wurde der Wert der kirchlichen Archivalien für die Geschichtsschreibung erkannt, was wiederum der Erfassung und Systematisierung dienlich war.

Für die Pfarrämter besteht  noch heute die Pflicht, das Archivgut vor Verlusten und Beschädigung zu sichern. Sie müssen speziell ausgewiesene Archivräume einrichten, die bestimmte Kriterien zu erfüllen haben. An die Archivräume werden bestimmte Forderungen, z. B. zur  Lagerung des Archivgutes (Luftfeuchtigkeit, Einbruchsicherung) gestellt, um das Archivgut zu erhalten. Der heute gültige Aktenplan zur Registrierung der Archivalien wurde 1950 von der EKD in Zusammenarbeit mit Juristen und Archivaren  erarbeitet. Zur Übersicht des Archivbestandes wurden Findbücher erarbeitet. Die heute gültigen sind in der Regel in den 50er oder 60er Jahren angelegt worden. Sie geben den Bestand des Archivs im Überblick wieder und erleichtern die Suche  nach bestimmtem Material. Auch nach Einführung der Personenstandsregister in Form der Standesämter am 1. Jan. 1874 blieben die bis dahin gütigen Vorschriften zum Führen von Kirchenbüchern in Kraft. Die aktuelle KB-Ordnung wurde im Jahre  1984 gültig.

Die Archivpflege wurde 1936 eingerichtet. Die ArchivpflegerInnen sollten die Pastoren unterstützen, den Aktenbestand aufzunehmen und dem Superintendenten die Visitation von Archiv und Registratur erleichtern. Sämtliche  Berichte gehen zur Landeskirche nach Hannover. Der landeskirchliche Alt-Bestand ist 1943 verbrannt. Die Berichte sind jedoch in den Altregistraturen der einzelnen Pfarrämter noch vorhanden.

Welche Quellen des ortskirchlichen Archivs sind für den Chronisten interessant?

Eine ergiebige Quelle für den Chronisten sind die Pfarrchroniken. Die Pastoren sind bis heute verpflichtet, kirchliche Ortschroniken zu führen. Der  Chronikschreiber soll dabei „größte Klarheit in seiner Darstellung“ suchen und bei „strengster Wahrheitsliebe“ ausschöpfend „unter dem frischen Eindruck des Erlebten, des Geschehenen“ berichten. Die Chronik soll durch Stichworte am Rande  des Textes überschaubar gestaltet werden. Seelsorgerische Beobachtungen und Beurteilungen, unterschiedliche Statistiken, Schule und Lehrer, wirtschaftliche Entwicklungen bzw. Katastrophen, „Ortslaster“ wie z. B. Inzucht, Taten „edler  Gesinnung“, sonstige Interna eines Dorfes, wie Hemmungen und Beeinträchtigungen des kirchlichen und sittlichen Lebens u.a., die mittelbar oder unmittelbar mit dem kirchlichen Leben in Zusammenhang stehen, sollen erfasst werden. Der  Chronikschreiber soll also die Bausteine bereitstellen, mit denen in der Hauptsache der Bau einer Ortsgeschichte ermöglicht werden soll.

Der Verleih bzw. die Einsicht von kirchlichen Chroniken an Außenstehende ist verboten bzw. nur  unter Aufsicht des Pastoren möglich. Die Daten unterliegen einer Sperrfrist von mind. 25 Jahren. Die Pfarrchroniken sind für den historischen Rückblick jedoch eine wichtige Quelle, da sie detaillierte Einblicke in die Gemeinde geben.Leider  ersetzen heute in der Regel die Gemeindebriefe und ausgeschnittene und wahllos gesammelte Zeitungsartikel die zu führende kirchliche Chronik.

Die Strukturen der Kirchenbücher (KB) wurden bereits in der Zeit der Reformation gelegt.  Sie enthalten neben den Namen und Daten (Tauf-, Trau-, Sterberegister, Übertritte und Wiederaufnahme seit den 60er Jahren des 20. JH.) vielfach kleine, aber für den Historiker nicht unbedeutende Ergänzungen.

Die Altregistratur gibt  über schriftlich erfasste Vorgänge einer Kirchengemeinde einen vielfältigen Einblick in die Geschichte derselben. Hier finden sich Vorgänge, die die Schule und die Lehrer, die Gemeinde, die Pastoren, das Armenwesen, kirchliche Immobilien  und Liegenschaften betreffen, evt. Schriftgut zu Tochtergemeinden etc. Veränderungen oder Konflikte können über den Schriftverkehr, wo er vorhanden ist, detailliert nachvollzogen werden. Hinweise auf bestimmte Vermerke innerhalb der  kirchlichen Chronik können hier überprüft und vertieft werden. Auch wo keine Chronik vorhanden ist, findet sich hier facettenreiches Material zur Aufarbeitung von Orts-. Schul-, Personen-, Sozial- und Kirchengeschichte.

Das  Landeskirchenamt in Hannover wacht über die Lagerung und auch den Umgang mit den kirchlichen Archivalien. Eine Benutzerordnung regelt den kirchlichen Datenschutz sowie den Umgang mit den Archivalien für Forscher. Kirchenbücher sind nicht  ausleihbar. Fotokopien sind nur aus ungebundenen Archivalien möglich bzw. soweit keine Benutungssperre vorliegt. (Bei Personeneintragungen 30 Jahre Frist). Es sind jedoch Kopien aller älteren örtlichen Kirchenbücher bis 1852 auf Microfiche  im Kirchenbuchamt in Hannover sowie in der Landessuperintendantur, Julianenburger Str. 23, Aurich vorhanden. Spätere Eintragungen sind über die Pastoren in den örtlichen Kirchengemeinden zu erfragen.

Eine große Hilfe für Chronisten  stellen in diesem Rahmen für die Aufarbeitung von Personen- und Sozialgeschichte die Ortssippenbücher (OSB) dar, die die KB-Eintragungen nach Familien geordnet aufgearbeitet wiedergeben. Derzeit sind rund 35 OSB erarbeitet.

Zentrale  kirchliche Stellen der einzelnen Kirchenkreise in Ostfriesland: Aurich (s.o.) Emden, Esens, Leer, Norden, Rhauderfehn (Superintendanturen).

Lit.: - Jauernig, Kirchliche Ortschroniken, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächs.  Kirchengeschichte, Jg. 1950, Bd. 48.

- Hans Otte u. Jörg Rohde (Bearb.), Ostfriesland im landeskirchlichen Archiv, 2 Bde., Hannover 1998.

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