Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe der Chronisten vom 7.9.2001 in Aurich
Freerk van Lesen stellte der Arbeitsgruppe seine neue Publikation Bentumersiel. Ein kleines Siel an der Ems mit einer langen
Geschichte (Leer 2001, ISBN 3-9806725-9-X, DM 39.-) vor. Ausgangspunkt war ein Protokoll über das Ausgraben des Bentumer Sieltiefs aus dem Jahr 1789. Das Schriftstück hat ihn so gereizt, daß er sich näher mit
der Geschichte des Siels und des Wasserbaus im Rheiderland beschäftigte und verschieden kleinere Beiträge, die in Zusammenhang mit der Geschichte des Siels stehen, mit seinen eigenen Erkenntnissen zu diesem
Buch zusammenfasste. Die Publikation ist nach vier inhaltlichen Schwerpunkten gegliedert. Zunächst geht es um die Geschichte des Siels, ausgehend von einem römischen Hafen, der hier in den Jahren nach 1970
ausgegraben wurde. Es folgen zwei Abschnitte über Recht und Gesetz, etwa das ostfriesische Deich- und Sielrecht. Das dritte Kapitel hat die Entwässerung der Ländereien durch Siele zum Schwerpunkt, das vierte
widmet sich schließlich den Sielrichtern. 1934 wurde die Zusammenfassung der Sielachten im Raum zwischen Ferstenborgum und Bentumersiel zur Vereinigten Groß-Soltborger Sielacht beschlossen. 1964 wurde das
Bentumer Siel aus dem Deich entfernt.
Freerk van Lessen hat die Publikation auf eigene Kosten betrieben. Er hat sie im Hebus-Verlag, Leer, herausgegeben und bei Sollermann drucken lassen. Der
Verlagsinhaberin Helga Buß-Saathoff hat er das Rohmanuskript übergeben, das diese gegen eine finanzielle Entschädigung selbst abtippte und setzte. Der Vertrieb der 300 gedruckten Exemplare geht sowohl über den
Verlag, der die Buchhandlungen beliefert, als auch über den Autor selbst.
Herr Peperkorn, selbst Verleger, führte dazu aus, daß solche kleinen Veröffentlichungen von Verlagen nicht mehr auf deren
eigenes Risiko übernommen werden können. An Autorenhonorar ist gar nicht zu denken. Wenn es nicht Drittfinanzierungen durch Sponsoren oder Stiftungen gibt, ist der Autor bzw. Herausgeber selbst gezwungen,
erheblich zu den Verlags- und Druckkosten beizutragen. Es gibt mittlerweile sogar Verlage die davon leben, daß die Autoren sehr stark zur Kasse gebeten werden. Der durchkorrigierte Text sollte nach der
Endredaktion auf einem Datenträger beim Verleger eingereicht werden. Die Arbeiten am Buchsatz sollten aber vom Verlag übernommen werden, weil die Autoren in der Regel weder die adäquaten Programme
(„Pagemaker“ sei z.B. nicht ausreichend) noch die notwendigen Erfahrungen für den Buchsatz besitzen und man viele Fehler machen kann.
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