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Arbeitsgruppe der Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft


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Bentumersiel
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Letzte Aktualisierung
am: 28.07.2017

Leitung:
Dr. Paul Weßels

Webmaster
H.-Jürgen Adams


 

 

Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe der Chronisten vom 7.9.2001 in Aurich

Freerk van Lesen stellte der Arbeitsgruppe seine neue Publikation Bentumersiel. Ein kleines Siel an der Ems mit einer langen Geschichte (Leer 2001, ISBN  3-9806725-9-X, DM 39.-) vor. Ausgangspunkt war ein Protokoll über das Ausgraben des Bentumer Sieltiefs aus dem Jahr 1789. Das Schriftstück hat ihn so gereizt, daß er sich näher mit der Geschichte des Siels und des Wasserbaus im Rheiderland  beschäftigte und verschieden kleinere Beiträge, die in Zusammenhang mit der Geschichte des Siels stehen, mit seinen eigenen Erkenntnissen zu diesem Buch zusammenfasste. Die Publikation ist nach vier inhaltlichen Schwerpunkten gegliedert.  Zunächst geht es um die Geschichte des Siels, ausgehend von einem römischen Hafen, der hier in den Jahren nach 1970 ausgegraben wurde. Es folgen zwei Abschnitte über Recht und Gesetz, etwa das ostfriesische Deich- und Sielrecht. Das dritte  Kapitel hat die Entwässerung der Ländereien durch Siele zum Schwerpunkt, das vierte widmet sich schließlich den Sielrichtern. 1934 wurde die Zusammenfassung der Sielachten im Raum zwischen Ferstenborgum und Bentumersiel zur Vereinigten  Groß-Soltborger Sielacht beschlossen. 1964 wurde das Bentumer Siel aus dem Deich entfernt.

Freerk van Lessen hat die Publikation auf eigene Kosten betrieben. Er hat sie im Hebus-Verlag, Leer, herausgegeben und bei Sollermann drucken  lassen. Der Verlagsinhaberin Helga Buß-Saathoff hat er das Rohmanuskript übergeben, das diese gegen eine finanzielle Entschädigung selbst abtippte und setzte. Der Vertrieb der 300 gedruckten Exemplare geht sowohl über den Verlag, der die  Buchhandlungen beliefert, als auch über den Autor selbst.

Herr Peperkorn, selbst Verleger, führte dazu aus, daß solche kleinen Veröffentlichungen von Verlagen nicht mehr auf deren eigenes Risiko übernommen werden können. An  Autorenhonorar ist gar nicht zu denken. Wenn es nicht Drittfinanzierungen durch Sponsoren oder Stiftungen gibt, ist der Autor bzw. Herausgeber selbst gezwungen, erheblich zu den Verlags- und Druckkosten beizutragen. Es gibt mittlerweile  sogar Verlage die davon leben, daß die Autoren sehr stark zur Kasse gebeten werden. Der durchkorrigierte Text sollte nach der Endredaktion auf einem Datenträger beim Verleger eingereicht werden. Die Arbeiten am Buchsatz sollten aber vom  Verlag übernommen werden, weil die Autoren in der Regel weder die adäquaten Programme („Pagemaker“ sei z.B. nicht ausreichend) noch die notwendigen Erfahrungen für den Buchsatz besitzen und man viele Fehler machen kann.