PENCIL_TRANS

Arbeitsgruppe der Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft


leader+
(C) Ostfriesische Landschaft Aurich 2005 bis 2010.  Alle Rechte vorbehalten
Die Erstellung der Historischen Ortsdatenbank Ostfriesland wird gefördert durch Mittel von leader+




Standardquellen im Staatsarchiv
Arbeitsgruppe
aktuell
Mitarbeiter
Protokolle
Jahresberichte
Aufsätze und Literatur
Hist. Ortsdatenbank
Kontakt

Letzte Aktualisierung
am: 28.07.2017

Leitung:
Dr. Paul Weßels

Webmaster
H.-Jürgen Adams


 

 

 Dr. Paul Weßels

Niedersächsisches Staatsarchiv in Aurich

Standardquellen zur Ortsgeschichte

Die nachfolgenden Quellenbeschreibungen sollen nur einen Einblick geben in die reichhaltigen Arbeitsmöglichkeiten, die  das Niedersächsische Staatsarchiv in Aurich  den interessierten Lokal- und Regionalhistorikern mit einer Vielzahl von Quellen zu allen Orten Ostfrieslands eröffnet. Die Auswahl der vorgestellten Quellen ist relativ beliebig und könnte  um andere Beispiele ergänzt werden. Der Sinn der vorliegenden Zusammenstellung soll dem Interessierten zu einem schnellen ersten Erfolg verhelfen, um ihn anzuregen, seine Studien im Staatsarchiv noch zu vertiefen.

 

Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit (1730-1743)

(StAA, Rep. 241 Manuskripte).

1717 erteilte Fürst Georg Albrecht seinem Vize-Kanzler Enno Rudolph Brenneysen den Auftrag, die rechtlichen Grundlagen der Landesverfassung zu  erarbeiten. Aus den sich daraus ergebenden Streitigkeiten entstand die Notwendigkeit, die Entwicklung der landesherrlichen Gerechtsame nachzuverfolgen. Die ersten ostfriesischen Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit waren das Ergebnis dieses  Interesses. Die erste des Amtes Friedeburg entstand 1730, 1734 folgte die des Amtes Stickhausen, die meisten anderen entstanden 1735 mit der Ausnahme der Beschreibungen der Ämter Berum und Greetsiel die 1742 und 1743 abgeschlossen wurden.  Die Beschreibungen sollten ý so ein Dekret Fürst Georg Albrechts aus dem Jahr 1729 ý für die ostfriesischen Ämter, Städte und Herrlichkeiten eine ýhistorische Beschreibung, in ecclesiasticis et politicis, und zwar nach  dem gegenwärtigen Zustand, nach Ihren respective Grentzen, Kirchen, dazu gehörigen Dörffern, Teich- und Siel-Achten und anderen Umständený enthalten. Es liegt also im Wesen dieser Amtsbeschreibungen, daß sie eine Vielzahl von  Informationen zu allen ostfriesischen Orten enthalten und deshalb immer für ein Studium der jeweiligen Lokalgeschichte herangezogen werden sollten.

Die Amtsbeschreibungen für die Ämter Aurich, Norden, Leerort und Pewsum liegen  gedruckt vor. Die übrigen, ý mit der Ausnahme der vielleicht nie erstellten oder verschollenen Amtsbeschreibung von Wittmund ý liegen als mitunter sehr umfangreiche Handschriften in der Manuskriptensammlung des Staatsarchivs  Aurich vor.

 

- Amtsbeschreibung von Aurich. Von Amtmann Dr. C. H. Stürenburg, 1735, 189 S., Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 14

- Amtsbeschreibung von Berum. Von Amtmann Dr. J. A.Kettler, 1742, 260 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 6

- Amtsbeschreibung vonEmden. Von Amtmann Dr. J. G. Wenckebach, 1735, 189 S., Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 13

- Amtsbeschreibung von Esens. Von Amtmann J. Ph. Brenneysen, 1736, 133 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11

- Amtsbeschreibung von Esens mit einer Dienstanweisung für den Drosten und anderen das Amt Esens betreffenden Schriftstücken sowie Teilen eines Esener Brieftagebuchs von 1744 mit Register, 98 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11a

- Amtsbeschreibung von Friedeburg. Von Amtmann S. E.Ihering, 1735, 55 S. mit beinem Aufsatz sesselben über das Moorwesen im Amt nebst Urkundenanhang, einem Aufsatz über die fürstliche Jagd- und  Forstgerechtigkeit, über das Zollwesen und über die neuere Geschichte des Amts,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 12

- Amtsbeschreibung von Pewsum. Von Amtmann Chr. E. Völger, 1735, 141 S.,

 Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 10

- Beschreibung der Herrlichkeit Gödens. Von Amtmann S. E. Ihering, 1730, 25 Bl.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 15

- Beschreibung von Amt und Stadt Norden. Von Amtmann H. W. Grems, 1735, 88 S.,

Bestell Nr.: Rep. 241, Nr. B 8

- Beschreibung der Ämter Aurich (1735) und Stickhausen (1734) und der Herlichkeit Gödens (1735), 1748 in einem  Lederband zusammengebunden. 438 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 14e

 

Statistisch-topografische Beschreibungen der Ämter und Herrlichkeiten aus preußischer Zeit (1794)

 

(StAA, Rep. 241, Manuskripte)

 

Die Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit können ergänzt werden durch die 1794 von den Amtsmännern erstellten statistisch-topografischen Beschreibungen der preußischen Zeit. Sie liegen aus  dem Jahr 1794 vor für die Ämter Aurich, Emden, Leer, Norden, Friedeburg, Stickhausen, Greetsiel, Pewsum, Esens und Wittmund, Berum sowie für die Herrlichkeiten Gödens, Evenburg, Oldersum, Up- und Wolthusen, Borssum, Petkum, Jennelt, Rysum  und Dornum. Diese Beschreibungen sind wesentlich kürzer und weniger umfassend als die Amtsbeschreibungen, ergänzen diese aber.

Amtsbeschreibungen und statistisch-topografische Beschreibungen bilden eine wichtige Ergänzung zu der für  das 19. Jahrhundert zur Verfügung stehenden Literatur wie etwa der 1824 erschienenen ýErdbeschreibungý von Fridrich Arends oder der ýgeschichtlich-ortskundigen Wanderungý durch Ostfriesland von Pastor Houtrouw  aus dem Jahr 1891.

 

- Amtsbeschreibung von Esens. 1790, 252 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11b

- Statistisch-topografische Beschreibung der Ämter Esens und Wittmund, 1794, 66 S., Bestell-Nr.: Rep. 241,  Nr. B 35

- Statistisch-topografische Beschreibung der Herrlichkeit Lütetsburg, 1794, 5 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 43

- Statistisch-topografische Beschreibung der Herrlichkeiten Gödens, Evenburg, Oldersum, Up- und  Wolthusen, Borssum, Petkum, Jennelt, Rysum und Dornum, 1794, 98 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 42

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Aurich, 1794, 43 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 32

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Berum, 1794, 16 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 33

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Emden, 1794, 83 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 34

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Friedeburg, 1794, 10 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 36

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Greetsiel, 1794, 14 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 37

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Leer, 1794, 60 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 38

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Norden, 1794, 27 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 39

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Pewsum, 1794, 12 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 40

- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Stickhausen, 1794, 86 S.,

Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 41

 

ýZeitungsberichteý der Magistrate der ostfriesischen Städte (einschließlich Papenburg) und der osfriesischen Ämter

 

(StAA, Rep, 16/1)

Die Magistrate der ostfriesischen Städte  (einschließlich Papenburg) und die Amtshauptmänner der osfriesischen Ämter hatten unter preußischer Verwaltung vierteljährlich an die Landdrostei in Aurich einen Bericht zu erstatten. Dies hatte nach einem bestimmten Schema zu geschehen,  das ab 1864 folgendermaßen gestaltet war:

 

1. Allgemeiner Witterungscharakter,

2. Mortalität,

3. Schädliche Naturereignisse [beinhaltet Berichte über Hausbrände],

4. Wohlstand i Allgemeinen,

5. Landeskultur,

6. Gewerbebetrieb,

a. im Allgemeinen,

b. Fabriken,

c. Schiffahrt und Handel,

7. Öffentliche Stimmung und Einfluss der Gesetzgebung auf dieselbe,

8. Religiosität,

9. Wohltätigkeit und Menschenliebe,

10. Verbrechen,

11. Gemeinwesen,

12. Kirchen- und Schulwesen,

13. Polizei,

14. Gewerbepolizei,

15. Öffentliche Bauten,

16. Militärverhältnisse,

17. Abgaben,

18. Domänen und Forsten,

19. Verwaltungsorganisation,

20. Gesetzgebung,

21. Grenzverhältnisse,

22. Einflußreiche Veränderung im Auslande,

23. Sonstige allgemein wichtige und merkwürdige Nachrichten.

 

ýZeitungsberichteý gegliedert nach diesem Schema liegen bis 1913 vor ý also über einen Zeitraum von 50 Jahren. Natürlich geben diese  Berichte insbesondere Auskunft über die Entwicklung der Städte und der größeren Orte, aber besondere Vorkommnisse in den kleineren Orten bis hin zu Dienstjubiläen von Lehrern. Wenn es also aus anderen Quellen Hinweise auf besondere  Vorkommnisse in diesem Zeitraum für einzelne Orte gibt, kann auch auf diese Quelle zurückgegriffen werden. Außerdem lassen sich allgemeine Bedingungen zu besonderen Vorkommnissen (Wetter, wirtschaftliche Situation, allgemeine und  politische Stimmung) aus dieser Quelle erschließen.

 

Beilage- und Ingrossationsbücher

 

(StAA, Rep. 236)

Die Beilage- und Ingrossationsbücher dienten der Aufnahme von Abschriften eingereichter  Dokumente und Verträge, die der Eintragung in das Hypothekenbuch vorausgingen und begründeten. Ingrossationsbücher enthalten die Protokolle der Hypothekenaufnahme. Sie sind darum häufig noch ergiebiger als die Hypothekenbücher und liegen  für das 18. Jahrhundert geschlossen für den gesamten ostfriesischen Raum vor ý mit der Aussnahme des Amtes Stickkhausen. Hier existiert nur ein Beilagebuch für die Jahre 1792-1795.

 

Ab 1872 wurden die zu jedem  Hypothekenbuch angelegten Beilagebücher als Grundakten fortgeführt. Oftmals fertigte man für deren Anlage Abschriften von älteren Urkunden und Verträgen, von denen sich die Rechtsverhältnisse des Grundstückes herleiten ließen, und fügte  diese den Hypothekenakten bei. Die Beilagebücher zu einzelnen Besitzkomplexen können Abschriften älterer Aktenbestandteile enthalten, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen können.

Die Grundakten dienten zur Aufnahme aller  Schriftstücke, die die Eintragungen im Grundbuchheft begründeten.

Chronologisch nach dem Datum der Eintragung im Grundbuch werden anschließend die Eintragungsgrundlagen und der mit der Eintragung entstandene Schriftwechsel  festgehalten. Eingetragen können sein:

- Auflassungsverhandlungen,

- Kauf-, Schenkungs- oder Tauschverträge,

- Erb- und Erbauseinandersetzungsverträge,

- Erbscheine oder Testamente bei Eintragungen eines Eigentümers,

- Eintragungsanträge oder -bewilligungen für die Einräumung von Grunddienstbarkeiten

(z. B. Wege-, Überfahrt-, Altenteil-, Wohn- und andere Nutzungsrechte),

- Eintragungsanträge oder -bewilligungen für die Einräumung von Vorkaufsrechten,

- Auflassungsvormerkungen zur Einschränkung der Verfügungsgewalt des Eigentümers über das Grundstück oder für die Eintragung von Hypotheken und die  Bestellung von Grundschulden,

- Anträge und Bewilligungen für die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen,

- gerichtliche Urteile und Anordnungen etwa zur Zwangsversteigerung und -verwaltung des Grundstücks,

- Mitteilungen des Katasteramtes über die Fortführung des Liegenschaftskatasters in Form von Auszügen aus den Katasterunterlagen.

 

Hypothekenbücher der Amtsgerichte ý      Aurich, Emden, Esens,  Leer, Norden, Weener, Wittmund

(StAA, Rep. 237)

Die Hypothekenbücher stellen eine wichtige familiengeschichtliche Quelle dar, die Auskunft gibt zur Entwicklung der Besitzverhältnisse und darüber hinaus auch zur lokalen  Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Für Ostfriesland liegen Hypothekenbücher ý mit der Ausnahme des Amtes Stickhausen ý für die Mitte des 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vor. Das Amt Stickhausen ist 1882 (?)  niedergebrannt. Vermutlich sind dabei auch die Hypothekenbücher und ein Grossteil der Beilage- und Ingrossationsbücher verlorengegangen.

Hypothekenbücher sind die Nachfolgequellen der Kontraktenprotokolle. Sie wurden 1752 ý  auf der Grundlage der Verordnung vom 4. August 1750 ý als eine der ersten preußischen Reformen in Ostfriesland eingeführt und bis zur Einführung der Grundbücher fortgeführt. Die Führung der Hypothekenbücher war eine Aufgabe der  freiwilligen Gerichtsbarkeit und deshalb von Anfang an eng verbunden mit der Entwicklung der Justizbehörden.

Die Ursprünge des heutigen Grundbuches lassen sich auf das sich im 17. Jahrhundert entwickelnde Hypothekenwesen  zurückführen, wie es sich zuerst in den Städten ausbildete. Die Hypothekenordnung vom 20. Dezember 1783 sollte mehr Rechtssicherheit im zunehmenden Grundstücksverkehr schaffen. Sie vereinheitlichte mit der Einführung eines formgebundenen  Hypothekenbuches die bis dahin bestehenden unterschiedlichen Formen der Hypothekenbücher.

Als die Hypothekenbücher eingerichtet wurden, waren für diese noch die alten Amtsgerichte zuständig. Die Aufgabe der Grundbuchführung wurde  durch die Grundbuchordnung dann 1872 den Grundbuchämtern zugeordnet. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 erfolgte eine Neuordnung der Justizbehörden und ab 1879 wurden die Grundbücher bei den neu gebildeten Amtsgerichten geführt.  Diese übernahmen für ihren Gerichtsbezirk die schon bestehenden Grundbücher und -akten von den seit 1872 zuständigen Grundbuchämtern.

 

Grundbücher

(StAA, Rep. 238)

Eingeführt in Preußen durch das Gesetz  vom 5. Mai.1872 reichen die Grundbücher in der Regel bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Sie werden durch die Grundakten ergänzt und bei der Grundbuchabteilung der Amtsgerichte geführt. Die Aufzeichnungen wurden für jeden  Ort und innerhalb der Orte für jedes Grundstück (= Grundbuchblatt) gesondert geführt.

Vor 1945 müssten sie sich ausnahmslos bei den Amtsgerichten befunden haben, da die ýVorschriften über die Ablieferung der Akten an die  Staatsarchiveý vom 31. Dezember 1927 vorsehen, dass Grundbücher und Grundakten frühestens 80 Jahre nach der letzten Eintragung an die Staatsarchive abgegeben werden sollen.

 

Die Aushebungslisten für das 10. Infanterie-Regiment Ostfriesland 1821 ý 1839

(StAA, Dep. 41 c)

Bis zur Zeit der hannoverschen Regierung 1815 waren die Ostfriesen weit gehend von der Militärpflicht befreit. Erst die  hannoversche Verwaltung brachte es mit sich, dass die männlichen Ostfriesen ihren Militärdienst mit 21 Jahren im 10. Infanterieregiment ýOstfrieslandý ableisten mussten. Die Überlieferung hierzu im Staatsarchiv beginnt mit  der hannoverschen Militärreform 1820 und bietet eine wichtige Quelle für die Lokal- und Regionalgeschichte des zweiten Fünftels des 19. Jahrhunderts. Allerdings decken die überlieferten Unterlagen die nördliche Hälfte Ostfrieslands besser  ab, als die südliche Hälfte. Für die Ämter Leer, Weener und Jemgum fehlt jegliche Überlieferung.

1813 wurde im Königreich Hannover die Landwehrpflicht eingeführt, die zwar mit der Übernahme Ostfrieslands durch Hannover auch hier  galt, sich aber auf  vierwöchentliches Exerzieren pro Jahr beschränkte. Die einjährige Dienstzeit wurde in Ostfriesland erst mit der Militärrefom 1820 eingeführt. In Ostfriesland gab es zu dieser Zeit ein Infanterieregiment mit zwei Bataillonen. Für jeden Bataillonsbezirk wurde das Amt eines Distriktkommissars geschaffen, der wesentlich bei den Aushebungen der Militärpflichtigen mitzuwirken hatte. Der vorliegende Bestand ý ein 1996 eingerichtetes Depositum Wilfried von Freses ý bezieht sich in erster Linie auf die nördlichen Ämter, Herrlichkeiten und Städte Ostfrieslands (Emden. Berum, Esens, Greetsiel/Pewsum, Norden, Dornum, Jennelt und Lütetsburg), für die der Distriktkommissar Karl Friedrich von Frese verantwortlich war. Außerdem sind Teile der Unterlagen des zweiten Distriktkommissars August Friedrich Graf von Wedel ý Nesse ý die südliche Hälfte des Amtes Aurich, Friedeburg, Gödens, Stickhausen und Wittmund ý erhalten geblieben.

Unter den Wehrpflichtigen wurde per Los entschieden, welche Eingruppierung erfolgen sollte: Dienstpflichtige, Erste Reserve, Zweite Reserve, Zurückgesetzte und Befreite. Die Auslosungen wurden in den Städten und bei den Ämtern  vorgenommen in Anwesenheit von Distriktkommissaren, Bürgermeister bzw. Amtmann, Arzt und zwei Vertreter der Kommune bzw. Bauermeister.

 

Die Aushebungslisten erfassen als ýGenerallistený alle männliche  Personen der Gemeinden eines Jahrgangs in alfabetischer Reihenfolge mit Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Namen der Eltern, etwaige Reklamationsgründen, obrigkeitlichen Gutachten hierzu, Entscheidung darüber, Losnummer und Bemerkungen.  Die Klassifikationsliste führt alle Militärpflichtigen in der Reihenfolge ihrer Losnummern unter Angabe ihrer Klassifizierung auf.

Die Aushebungsakten bieten ý wenn es sich um Einsprüche handelte ý mitunter auch  Einblicke in die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse der Einberufenen, sind also von einer gewissen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Bedeutung.

 

Einschätzungskupons / Urflurbücher

(StAA, Rep. 233)

Ein wichtiger Forschunggegenstand für die Lokalgeschichte ist die genaue Lage der einzelnen Häuser und Gehöfte, der dazugehörige Grundbesitz und die Abfolge der Besitzer.

In Ostfriesland hat es bis zur Übernahme des Landes  aus hannoverschem Besitz durch das Königreich Preußen 1866 keine genaue Katasteraufnahme gegeben. Ansätze dazu in hannoverscher Zeit blieben in der bloßen Beschreibung der Lage der Grundstücke stecken. Erst zwischen 1870 und 1874 wurde die  erste genaue Aufnahme der Flur des Regierungsbezirks Aurich durchgeführt. Sie besteht aus zwei Elementen:

1. den Karten, sog. Einschätzungskupons und

2. den dazugehörigen Urflurbüchern, in denen Namen, Grundstücke und  Steuerleistungsfähigkeit aufgelistet sind.

Die Einschätzungskupons bieten Einblick in die Lage der Ackerfluren, die mitunter Rückschlüsse zulassen auf aus dem Mittelalter herrührende dörfliche Wirtschaftsstrukturen, da die  Verkoppelung der Äcker häufig erst gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchgeführt worden ist. Außerdem lassen sich durch eine Analyse der Hausgrundrisse, die in den Kupons genau wiedergegeben werden, auch Rückschlüsse  auf die Kultur- und Sozialgeschichte ziehen. Durch die Wiedergabe der alten Wege bietet sich diese Quelle auch als Beitrag zur Verkehrsgeschichte an.

Der in den Urflurbüchern gegebene Überblick über die wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit aller im Ort Ansässigen bietet die Möglichkeit zu Rückschlüssen auf Wirtschaftskraft und Sozialstruktur. Daneben ergeben sich aus den Listen auch Anhaltspunkte für die Familiengeschichte.

 

Erbhöferollen

(StAA, Rep. 238 a)

Die Erbhöferollen, die bei den Amtsgerichten geführt wurden, wurden infolge des "Reichserbhofgesetzes" vom 29. September 1933 angelegt. Die in die Rolle eingetragenen Höfe mussten  ungeteilt an den ältesten Sohn weitergegeben werden, sofern dieser seine arische Herkunft seit 1800 nachweisen konnte. Das Gesetz schützte zwar vor dem Zugriff der Banken, schränkte gleichzeitig aber auch die Verfügungsgewalt über die Höfe  erheblich ein. Kreditwürdigkeit und Mobilität wurden beeinträchtigt und die nachgeborenen Söhne benachteiligt.

Die Eintragungen geben Auskunft über Anzahl der Grundstücke und Umfang des Grundbesitzes. Die Erbhöferollen wurden  gemeindeweise geführt. Im Staatsarchiv befinden sich die Erbhöferollen der Amtsgerichtsbezirke Emden, Leer und Weener.

 

Die von Herrn van der Ende verlangten Nachrichten von den Schulen dieser Provinz

(StAA, Rep 139, 14)

Diese Akte enthält eine ýTabelle von sämtlichen Schulen in Ostfriesland. 1808ý.  Aus dieser Tabelle lassen sich entnehmen:

- Schulort,

- Name und Alter der Lehrer,

- Zahl der Kinder, welche zur Schule gehen,

- Zahl der schulpflichtigen Kinder des Distrikts,

- Zustand von Schulgebäude und Lehrerwohnung und aus welchem Fond sie unterhalten werden,

- das feste Einkommen von Schulmeister, Organist und Küster und aus welchem Fond es stammt,

- Nebeneinkommen oder Gewerbe,

- Wissenschaften, welche in der Schule gelehrt werden,

- Bücher, welche gebraucht werden.

 

Übersicht vom Elementarschulwesen im Amtsbezirke Aurich 1871

(StAA, Rep 139, 51a)

Diese Akte gibt die bis dahin genauste Übersicht über die Schulverhältnisse in jeder Gemeinde Ostfrieslands. Neben Aurich  existieren Übersichten für die Amtsbezirke Esens, Emden, Leer, Norden, Stickhausen, Weener, Wittmund und die Stadtbezirke Aurich, Esens, Emden, Leer und Norden (StAA, Rep 139, 51b-n).

 

Diese Akte gibt Auskunft über:

- die Zahl der Schulen, Klassen und Lehrer,

- die Zahl der schulpflichtige Kinder,

- konzessionierte Privatschulen,

- Lehrergehälter,

- sonstige finanzielle Aufwendungen der Gemeinden,

- Bau- und Reparaturkosten an Schulen und Lehrerwohnungen,

- Nachweis über die Leistungen der Gemeinde im Verhältnis zur Klassen- und Einkommensteuer,

- Nachweis über die nichtaufgenommenen schulpflichtigen Kinder,

- Nachweis über die an Privtschulen angestellten Lehrerinnen und Lehrer,

- jährliche Schulgeldsätze,

- besondere Fonds.

 

Tabellarische Übersicht derjenigen Volksschulen, in welchen mehr als 80 Kinder auf  eine Klasse kommen, 1877

(StAA, Rep. 14, 10)

Die Quelle enthält, nach Ämtern geordnet, eine Übersicht über die Schülerstärken der verschiedenen Schulen, sofern die Schülerzahl über 80 liegt. Häufig werden auch die Schulen  angeführt, die weniger als 80 Schüler haben. Außerdem wird Auskunft gegeben über die Anzahl der Lehrerstellen und über möglicherweise beschäftigte Hilfslehrer.

 

Conduitenlisten

(z.B .StAA, Rep. 139, 91 b)

Pastoren und Lehrer unterlagen einer jährlichen Begutachtung durch den Schulinspektor ihrer jeweiligen Inspektion. Sie wurden Ende des 18. Jahrhunderts von der preußischen Verwaltung eingeführt. Ca. 1815 ý 1860 liegen  ýConduitenlistený in großer Dichte für ganz Ostfriesland vor, wobei im Einzelnen nicht gesagt werden kann, ob sie zu bestimmten Orten  fehlen.Die Listen erlauben im 19. Jahrhundert häufig den Nachvollzug der persönlichen  Entwicklung von Pastoren und Lehrern und des Verhältnisses von Schule, Pastorei und Gemeinde über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg.

 

In den sog. Conduitenlisten gibt der jeweilige Schulinspektor der Inspektion Auskunft  und Beurteilung über die Pastoren unter den Aspekten:

- Name und Herkunft,

- Schule und Universität,

- Amtstätigkeit und Amtsführung,

- Verdienste um das Schulwesen,

- Lebenswandel,

- Bemerkungen.

 

Auch die Lehrer unterlagen einer regelmäßigen Beurteilung durch die Schulinspektion unter den Aspekten:

- Schulort,

- Name und Herkunft des Lehrers,

- Lebens- und Dienstalter,

- Amtstüchtigkeit,

- Amtsführung,

- Lebenswandel,

- Nebengewerbe,

- Bemerkungen.

 

Übersicht der Schulverbände im Consistorialbezirk Aurich, 1847

(StAA, Rep. 14, 2)

Die Quelle  bietet eine komplette Übersicht über die Schulen Ostfrieslands in der Mitte des 19. Jahrhunderts einschließlich der Nebenschulen in den einzelnen Kirchspielen. Die Übersicht gibt Auskunft über

- die Zahl der Schulkinder, aufgeschlüsselt nach einzelnen Ortsteilen,

- die Höhe des Schulgeldes,

- die Dotation der Schulstelle unter Angabe des Betrags, der von den Teilgemeinden aufgebracht wird,

- Angaben über die Beschaffenheit der Schulgebäude,

- Angaben über die Länge des Schulweges,

- Angaben über das Verhältnis der Nebenschule einer Gemeinde zur Hauptschule,

- Bemerkungen der Kirchenkommission und des Konsistoriums.

 

Zu jedem Schulort lässt sich auf der Grundlage dieser Quelle ein geschlossenes Bild der Unterrichtssituation in einem Dorf Ostfrieslands um die Mitte des 19.  Jahrhunderts entwickeln.

 

Schulkataloge

(z.B. StAA, Rep. 139, 94 b)

Als die preußische Regierung durch eine königliche Verordnung vom 17. Mai 1765 versuchte, Schulkataloge einzuführen, um dem  Bezirksschulinspektoren die jährliche Bereisung aller Schulen ihres Bezirks zu ersparen, zeigte sich, dass zunächst eine Inspektionsordnung für Ostfriesland notwendig sein würde, die mit dem 9. April 1766 eingeführt wurde. Ursprünglich  bestanden die Schulkataloge aus einem 16 Seiten umfassenden Formular, das zweimal jährlich auszufüllen und über den Ortsgeistlichen als Ortsschulinspektor an das Konsistorium einzusenden war. Dadurch konnte die Bereisung aller Schulen auf  einen Intervall von drei Jahren eingeschränkt werden.

Die späteren, im Staatsarchiv in Aurich überlieferten Schulkataloge aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren erheblich vereinfacht worden, jährlich mussten von den  Schullehrern neun und von den Predigern als Ortsschulinspektoren zwölf Fragen beantwortet und beim Inspektor eingereichet werden. Der dritte Teil des Fomrblatts bestand aus Anmerkungen des Inspektors. Daran schloss sich eine Auflistung  aller Schüler der Schule mit einer Altersangabe an. Die Kataloge ergeben kontinuierliche Übersichten über die Situation des Lehrers und des Unterrichts an der jeweiligen Schule und sind auch für genealogische Forschungen von Interesse.

 

Schulchroniken

(StAA, Rep. 170)

Die Anlegung von Schulchroniken wurde zunächst in einer allgemeinen Bestimmung des preußischen Ministers für geistliche Angelegenheiten aus dem Jahr 1872 festgelegt. Auf  Anordnung der Regierung in Aurich vom 19. Januar 1887 war dann für jede Schule des Regierungsbezirks eine Schulchronik anzulegen und vom Lehrer fortzuführen. Den Inhalt der Chronik sollten bilden:

1. Allgemeine Ausführungen zu  Schulort und Schulgemeinde (Gründung und Lage des Schulorts, Entstehung der Schulgemeinde, Ursprung des Ortsnamens, besondere geschichtliche und Naturereignisse, Seuchen, alte Gebäude, Altertümer, Denkmäler, die Geschichte und Entwicklung  der kirchlichen Gemeinde und der politischen Gemeinde)

2. Die Schule (Gründung, Entwicklung, Gebäude)

3. Die Schulstelle (Diensteinkommen, Küster- und Organistendienst, frühere Lehrer und Schulverhältnisse)

4. Der  Schulbetrieb (Schülerverzeichnisse, Ausstattung der Schulzimmer, Ferienordnung, besondere Ereignisse des Schullebens, Schulprüfungen, besondere Verordnungen)

 

Die ostfriesischen Lehrer haben die Verordnung in der Regel  sehr ernst genommen. Deshalb bilden die Schulchroniken in der Regel den Beginn einer lokalen Geschichtsschreibung in Ostfriesland im kleinen Raum. Leider ist die Überlieferung der Chroniken nicht so dicht, wie sie sein sollte. Eigentlich  müssten alle Schulchroniken des regierungsbezirks im Staatsarchiv in Aurich zu finden sein. Ein erheblicher Anteil wurde aber mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vernichtet. Nach der Gebietsreform und der Auflösung der kleinen Landschulen  in den siebziger Jahren werden sie aber heute vielerorts noch in den Schulen oder den Nachfolgeschulen aufbewahrt oder sie befinden sich in Privatbesitz.

Das Staatsarchiv verfügt heute über ca. 50 Schulchroniken, das Ostfriesische  Schulmuseum Folmhusen besitzt etwa 110 weitere Kopien von Schulchroniken. Die restlichen Schulchroniken dürften als verschollen gelten.