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Dr. Paul Weßels
Niedersächsisches Staatsarchiv in Aurich
Standardquellen zur Ortsgeschichte
Die nachfolgenden Quellenbeschreibungen sollen nur einen Einblick geben in die reichhaltigen
Arbeitsmöglichkeiten, die das Niedersächsische Staatsarchiv in Aurich den interessierten Lokal- und Regionalhistorikern mit einer Vielzahl von Quellen zu allen Orten Ostfrieslands eröffnet. Die Auswahl
der vorgestellten Quellen ist relativ beliebig und könnte um andere Beispiele ergänzt werden. Der Sinn der vorliegenden Zusammenstellung soll dem Interessierten zu einem schnellen ersten Erfolg verhelfen, um
ihn anzuregen, seine Studien im Staatsarchiv noch zu vertiefen.
Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit (1730-1743)
(StAA, Rep. 241 Manuskripte).
1717 erteilte Fürst Georg Albrecht
seinem Vize-Kanzler Enno Rudolph Brenneysen den Auftrag, die rechtlichen Grundlagen der Landesverfassung zu erarbeiten. Aus den sich daraus ergebenden Streitigkeiten entstand die Notwendigkeit, die Entwicklung
der landesherrlichen Gerechtsame nachzuverfolgen. Die ersten ostfriesischen Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit waren das Ergebnis dieses Interesses. Die erste des Amtes Friedeburg entstand 1730, 1734 folgte
die des Amtes Stickhausen, die meisten anderen entstanden 1735 mit der Ausnahme der Beschreibungen der Ämter Berum und Greetsiel die 1742 und 1743 abgeschlossen wurden. Die Beschreibungen sollten ý so ein
Dekret Fürst Georg Albrechts aus dem Jahr 1729 ý für die ostfriesischen Ämter, Städte und Herrlichkeiten eine ýhistorische Beschreibung, in ecclesiasticis et politicis, und zwar nach dem gegenwärtigen Zustand,
nach Ihren respective Grentzen, Kirchen, dazu gehörigen Dörffern, Teich- und Siel-Achten und anderen Umständený enthalten. Es liegt also im Wesen dieser Amtsbeschreibungen, daß sie eine Vielzahl von
Informationen zu allen ostfriesischen Orten enthalten und deshalb immer für ein Studium der jeweiligen Lokalgeschichte herangezogen werden sollten.
Die Amtsbeschreibungen für die Ämter Aurich, Norden, Leerort
und Pewsum liegen gedruckt vor. Die übrigen, ý mit der Ausnahme der vielleicht nie erstellten oder verschollenen Amtsbeschreibung von Wittmund ý liegen als mitunter sehr umfangreiche Handschriften in der
Manuskriptensammlung des Staatsarchivs Aurich vor.
- Amtsbeschreibung von Aurich. Von Amtmann Dr. C. H. Stürenburg, 1735, 189 S., Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 14
- Amtsbeschreibung
von Berum. Von Amtmann Dr. J. A.Kettler, 1742, 260 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 6
- Amtsbeschreibung vonEmden. Von Amtmann Dr. J. G. Wenckebach, 1735, 189 S., Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B
13
- Amtsbeschreibung von Esens. Von Amtmann J. Ph. Brenneysen, 1736, 133 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11
- Amtsbeschreibung von Esens mit einer Dienstanweisung für den Drosten und anderen
das Amt Esens betreffenden Schriftstücken sowie Teilen eines Esener Brieftagebuchs von 1744 mit Register, 98 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11a
- Amtsbeschreibung von Friedeburg. Von Amtmann S.
E.Ihering, 1735, 55 S. mit beinem Aufsatz sesselben über das Moorwesen im Amt nebst Urkundenanhang, einem Aufsatz über die fürstliche Jagd- und Forstgerechtigkeit, über das Zollwesen und über die neuere
Geschichte des Amts,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 12
- Amtsbeschreibung von Pewsum. Von Amtmann Chr. E. Völger, 1735, 141 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 10
- Beschreibung der
Herrlichkeit Gödens. Von Amtmann S. E. Ihering, 1730, 25 Bl.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 15
- Beschreibung von Amt und Stadt Norden. Von Amtmann H. W. Grems, 1735, 88 S.,
Bestell Nr.: Rep.
241, Nr. B 8
- Beschreibung der Ämter Aurich (1735) und Stickhausen (1734) und der Herlichkeit Gödens (1735), 1748 in einem Lederband zusammengebunden. 438 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B
14e
Statistisch-topografische Beschreibungen der Ämter und Herrlichkeiten aus preußischer Zeit (1794)
(StAA, Rep. 241, Manuskripte)
Die
Amtsbeschreibungen der Fürstenzeit können ergänzt werden durch die 1794 von den Amtsmännern erstellten statistisch-topografischen Beschreibungen der preußischen Zeit. Sie liegen aus dem Jahr 1794 vor für die
Ämter Aurich, Emden, Leer, Norden, Friedeburg, Stickhausen, Greetsiel, Pewsum, Esens und Wittmund, Berum sowie für die Herrlichkeiten Gödens, Evenburg, Oldersum, Up- und Wolthusen, Borssum, Petkum, Jennelt,
Rysum und Dornum. Diese Beschreibungen sind wesentlich kürzer und weniger umfassend als die Amtsbeschreibungen, ergänzen diese aber.
Amtsbeschreibungen und statistisch-topografische Beschreibungen
bilden eine wichtige Ergänzung zu der für das 19. Jahrhundert zur Verfügung stehenden Literatur wie etwa der 1824 erschienenen ýErdbeschreibungý von Fridrich Arends oder der ýgeschichtlich-ortskundigen
Wanderungý durch Ostfriesland von Pastor Houtrouw aus dem Jahr 1891.
- Amtsbeschreibung von Esens. 1790, 252 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 11b
- Statistisch-topografische
Beschreibung der Ämter Esens und Wittmund, 1794, 66 S., Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 35
- Statistisch-topografische Beschreibung der Herrlichkeit Lütetsburg, 1794, 5 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241,
Nr. B 43
- Statistisch-topografische Beschreibung der Herrlichkeiten Gödens, Evenburg, Oldersum, Up- und Wolthusen, Borssum, Petkum, Jennelt, Rysum und Dornum, 1794, 98 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241,
Nr. B 42
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Aurich, 1794, 43 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 32
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Berum, 1794, 16
S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 33
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Emden, 1794, 83 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 34
- Statistisch-topografische Beschreibung des
Amtes Friedeburg, 1794, 10 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 36
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Greetsiel, 1794, 14 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 37
-
Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Leer, 1794, 60 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 38
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Norden, 1794, 27 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241,
Nr. B 39
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Pewsum, 1794, 12 S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 40
- Statistisch-topografische Beschreibung des Amtes Stickhausen, 1794, 86
S.,
Bestell-Nr.: Rep. 241, Nr. B 41
ýZeitungsberichteý der Magistrate der ostfriesischen Städte (einschließlich Papenburg) und der osfriesischen Ämter
(StAA, Rep,
16/1)
Die Magistrate der ostfriesischen Städte (einschließlich Papenburg) und die Amtshauptmänner der osfriesischen Ämter hatten unter preußischer Verwaltung vierteljährlich an die Landdrostei in Aurich
einen Bericht zu erstatten. Dies hatte nach einem bestimmten Schema zu geschehen, das ab 1864 folgendermaßen gestaltet war:
1. Allgemeiner Witterungscharakter,
2.
Mortalität,
3. Schädliche Naturereignisse [beinhaltet Berichte über Hausbrände],
4. Wohlstand i Allgemeinen,
5. Landeskultur,
6. Gewerbebetrieb,
a. im Allgemeinen,
b.
Fabriken,
c. Schiffahrt und Handel,
7. Öffentliche Stimmung und Einfluss der Gesetzgebung auf dieselbe,
8. Religiosität,
9. Wohltätigkeit und Menschenliebe,
10.
Verbrechen,
11. Gemeinwesen,
12. Kirchen- und Schulwesen,
13. Polizei,
14. Gewerbepolizei,
15. Öffentliche Bauten,
16. Militärverhältnisse,
17. Abgaben,
18.
Domänen und Forsten,
19. Verwaltungsorganisation,
20. Gesetzgebung,
21. Grenzverhältnisse,
22. Einflußreiche Veränderung im Auslande,
23. Sonstige allgemein wichtige und
merkwürdige Nachrichten.
ýZeitungsberichteý gegliedert nach diesem Schema liegen bis 1913 vor ý also über einen Zeitraum von 50 Jahren. Natürlich geben diese Berichte insbesondere Auskunft
über die Entwicklung der Städte und der größeren Orte, aber besondere Vorkommnisse in den kleineren Orten bis hin zu Dienstjubiläen von Lehrern. Wenn es also aus anderen Quellen Hinweise auf besondere
Vorkommnisse in diesem Zeitraum für einzelne Orte gibt, kann auch auf diese Quelle zurückgegriffen werden. Außerdem lassen sich allgemeine Bedingungen zu besonderen Vorkommnissen (Wetter, wirtschaftliche Situation,
allgemeine und politische Stimmung) aus dieser Quelle erschließen.
Beilage- und Ingrossationsbücher
(StAA, Rep. 236)
Die Beilage- und Ingrossationsbücher
dienten der Aufnahme von Abschriften eingereichter Dokumente und Verträge, die der Eintragung in das Hypothekenbuch vorausgingen und begründeten. Ingrossationsbücher enthalten die Protokolle der
Hypothekenaufnahme. Sie sind darum häufig noch ergiebiger als die Hypothekenbücher und liegen für das 18. Jahrhundert geschlossen für den gesamten ostfriesischen Raum vor ý mit der Aussnahme des Amtes
Stickkhausen. Hier existiert nur ein Beilagebuch für die Jahre 1792-1795.
Ab 1872 wurden die zu jedem Hypothekenbuch angelegten Beilagebücher als Grundakten fortgeführt. Oftmals fertigte
man für deren Anlage Abschriften von älteren Urkunden und Verträgen, von denen sich die Rechtsverhältnisse des Grundstückes herleiten ließen, und fügte diese den Hypothekenakten bei. Die Beilagebücher zu
einzelnen Besitzkomplexen können Abschriften älterer Aktenbestandteile enthalten, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen können.
Die Grundakten dienten zur Aufnahme aller Schriftstücke, die die
Eintragungen im Grundbuchheft begründeten.
Chronologisch nach dem Datum der Eintragung im Grundbuch werden anschließend die Eintragungsgrundlagen und der mit der Eintragung entstandene Schriftwechsel
festgehalten. Eingetragen können sein:
- Auflassungsverhandlungen,
- Kauf-, Schenkungs- oder Tauschverträge,
- Erb- und Erbauseinandersetzungsverträge,
- Erbscheine oder Testamente bei
Eintragungen eines Eigentümers,
- Eintragungsanträge oder -bewilligungen für die Einräumung von Grunddienstbarkeiten
(z. B. Wege-, Überfahrt-, Altenteil-, Wohn- und andere Nutzungsrechte),
-
Eintragungsanträge oder -bewilligungen für die Einräumung von Vorkaufsrechten,
- Auflassungsvormerkungen zur Einschränkung der Verfügungsgewalt des Eigentümers über das Grundstück oder für die Eintragung von
Hypotheken und die Bestellung von Grundschulden,
- Anträge und Bewilligungen für die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen,
- gerichtliche Urteile und Anordnungen etwa zur
Zwangsversteigerung und -verwaltung des Grundstücks,
- Mitteilungen des Katasteramtes über die Fortführung des Liegenschaftskatasters in Form von Auszügen aus den
Katasterunterlagen.
Hypothekenbücher der Amtsgerichte ý Aurich, Emden, Esens, Leer, Norden, Weener, Wittmund
(StAA, Rep. 237)
Die Hypothekenbücher stellen
eine wichtige familiengeschichtliche Quelle dar, die Auskunft gibt zur Entwicklung der Besitzverhältnisse und darüber hinaus auch zur lokalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Für Ostfriesland liegen
Hypothekenbücher ý mit der Ausnahme des Amtes Stickhausen ý für die Mitte des 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vor. Das Amt Stickhausen ist 1882 (?) niedergebrannt. Vermutlich sind dabei auch die
Hypothekenbücher und ein Grossteil der Beilage- und Ingrossationsbücher verlorengegangen.
Hypothekenbücher sind die Nachfolgequellen der Kontraktenprotokolle. Sie wurden 1752 ý auf der Grundlage der
Verordnung vom 4. August 1750 ý als eine der ersten preußischen Reformen in Ostfriesland eingeführt und bis zur Einführung der Grundbücher fortgeführt. Die Führung der Hypothekenbücher war eine Aufgabe der
freiwilligen Gerichtsbarkeit und deshalb von Anfang an eng verbunden mit der Entwicklung der Justizbehörden.
Die Ursprünge des heutigen Grundbuches lassen sich auf das sich im 17. Jahrhundert entwickelnde
Hypothekenwesen zurückführen, wie es sich zuerst in den Städten ausbildete. Die Hypothekenordnung vom 20. Dezember 1783 sollte mehr Rechtssicherheit im zunehmenden Grundstücksverkehr schaffen. Sie
vereinheitlichte mit der Einführung eines formgebundenen Hypothekenbuches die bis dahin bestehenden unterschiedlichen Formen der Hypothekenbücher.
Als die Hypothekenbücher eingerichtet wurden, waren für
diese noch die alten Amtsgerichte zuständig. Die Aufgabe der Grundbuchführung wurde durch die Grundbuchordnung dann 1872 den Grundbuchämtern zugeordnet. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 erfolgte eine
Neuordnung der Justizbehörden und ab 1879 wurden die Grundbücher bei den neu gebildeten Amtsgerichten geführt. Diese übernahmen für ihren Gerichtsbezirk die schon bestehenden Grundbücher und -akten von den
seit 1872 zuständigen Grundbuchämtern.
Grundbücher
(StAA, Rep. 238)
Eingeführt in Preußen durch das Gesetz vom 5. Mai.1872 reichen die Grundbücher in der Regel bis in die
erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Sie werden durch die Grundakten ergänzt und bei der Grundbuchabteilung der Amtsgerichte geführt. Die Aufzeichnungen wurden für jeden Ort und innerhalb der Orte für
jedes Grundstück (= Grundbuchblatt) gesondert geführt.
Vor 1945 müssten sie sich ausnahmslos bei den Amtsgerichten befunden haben, da die ýVorschriften über die Ablieferung der Akten an die
Staatsarchiveý vom 31. Dezember 1927 vorsehen, dass Grundbücher und Grundakten frühestens 80 Jahre nach der letzten Eintragung an die Staatsarchive abgegeben werden sollen.
Die Aushebungslisten
für das 10. Infanterie-Regiment Ostfriesland 1821 ý 1839
(StAA, Dep. 41 c)
Bis zur Zeit der hannoverschen Regierung 1815 waren die Ostfriesen weit gehend von der Militärpflicht befreit. Erst die
hannoversche Verwaltung brachte es mit sich, dass die männlichen Ostfriesen ihren Militärdienst mit 21 Jahren im 10. Infanterieregiment ýOstfrieslandý ableisten mussten. Die Überlieferung hierzu im Staatsarchiv
beginnt mit der hannoverschen Militärreform 1820 und bietet eine wichtige Quelle für die Lokal- und Regionalgeschichte des zweiten Fünftels des 19. Jahrhunderts. Allerdings decken die überlieferten Unterlagen
die nördliche Hälfte Ostfrieslands besser ab, als die südliche Hälfte. Für die Ämter Leer, Weener und Jemgum fehlt jegliche Überlieferung.
1813 wurde im Königreich Hannover die Landwehrpflicht
eingeführt, die zwar mit der Übernahme Ostfrieslands durch Hannover auch hier galt, sich aber auf vierwöchentliches Exerzieren pro Jahr beschränkte. Die einjährige Dienstzeit wurde in Ostfriesland erst
mit der Militärrefom 1820 eingeführt. In Ostfriesland gab es zu dieser Zeit ein Infanterieregiment mit zwei Bataillonen. Für jeden Bataillonsbezirk wurde das Amt eines Distriktkommissars geschaffen, der wesentlich
bei den Aushebungen der Militärpflichtigen mitzuwirken hatte. Der vorliegende Bestand ý ein 1996 eingerichtetes Depositum Wilfried von Freses ý bezieht sich in erster Linie auf die nördlichen Ämter, Herrlichkeiten
und Städte Ostfrieslands (Emden. Berum, Esens, Greetsiel/Pewsum, Norden, Dornum, Jennelt und Lütetsburg), für die der Distriktkommissar Karl Friedrich von Frese verantwortlich war. Außerdem sind Teile der Unterlagen
des zweiten Distriktkommissars August Friedrich Graf von Wedel ý Nesse ý die südliche Hälfte des Amtes Aurich, Friedeburg, Gödens, Stickhausen und Wittmund ý erhalten geblieben.
Unter den Wehrpflichtigen
wurde per Los entschieden, welche Eingruppierung erfolgen sollte: Dienstpflichtige, Erste Reserve, Zweite Reserve, Zurückgesetzte und Befreite. Die Auslosungen wurden in den Städten und bei den Ämtern
vorgenommen in Anwesenheit von Distriktkommissaren, Bürgermeister bzw. Amtmann, Arzt und zwei Vertreter der Kommune bzw. Bauermeister.
Die Aushebungslisten erfassen als ýGenerallistený alle
männliche Personen der Gemeinden eines Jahrgangs in alfabetischer Reihenfolge mit Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Namen der Eltern, etwaige Reklamationsgründen, obrigkeitlichen Gutachten hierzu,
Entscheidung darüber, Losnummer und Bemerkungen. Die Klassifikationsliste führt alle Militärpflichtigen in der Reihenfolge ihrer Losnummern unter Angabe ihrer Klassifizierung auf.
Die Aushebungsakten
bieten ý wenn es sich um Einsprüche handelte ý mitunter auch Einblicke in die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse der Einberufenen, sind also von einer gewissen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen
Bedeutung.
Einschätzungskupons / Urflurbücher
(StAA, Rep. 233)
Ein wichtiger Forschunggegenstand für die Lokalgeschichte ist die genaue Lage der einzelnen Häuser und Gehöfte, der
dazugehörige Grundbesitz und die Abfolge der Besitzer.
In Ostfriesland hat es bis zur Übernahme des Landes aus hannoverschem Besitz durch das Königreich Preußen 1866 keine genaue Katasteraufnahme
gegeben. Ansätze dazu in hannoverscher Zeit blieben in der bloßen Beschreibung der Lage der Grundstücke stecken. Erst zwischen 1870 und 1874 wurde die erste genaue Aufnahme der Flur des Regierungsbezirks
Aurich durchgeführt. Sie besteht aus zwei Elementen:
1. den Karten, sog. Einschätzungskupons und
2. den dazugehörigen Urflurbüchern, in denen Namen, Grundstücke und Steuerleistungsfähigkeit
aufgelistet sind.
Die Einschätzungskupons bieten Einblick in die Lage der Ackerfluren, die mitunter Rückschlüsse zulassen auf aus dem Mittelalter herrührende dörfliche Wirtschaftsstrukturen, da die
Verkoppelung der Äcker häufig erst gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchgeführt worden ist. Außerdem lassen sich durch eine Analyse der Hausgrundrisse, die in den Kupons genau wiedergegeben
werden, auch Rückschlüsse auf die Kultur- und Sozialgeschichte ziehen. Durch die Wiedergabe der alten Wege bietet sich diese Quelle auch als Beitrag zur Verkehrsgeschichte an.
Der in den Urflurbüchern
gegebene Überblick über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller im Ort Ansässigen bietet die Möglichkeit zu Rückschlüssen auf Wirtschaftskraft und Sozialstruktur. Daneben ergeben sich aus den Listen auch
Anhaltspunkte für die Familiengeschichte.
Erbhöferollen
(StAA, Rep. 238 a)
Die Erbhöferollen, die bei den Amtsgerichten geführt wurden, wurden infolge des
"Reichserbhofgesetzes" vom 29. September 1933 angelegt. Die in die Rolle eingetragenen Höfe mussten ungeteilt an den ältesten Sohn weitergegeben werden, sofern dieser seine arische Herkunft seit 1800
nachweisen konnte. Das Gesetz schützte zwar vor dem Zugriff der Banken, schränkte gleichzeitig aber auch die Verfügungsgewalt über die Höfe erheblich ein. Kreditwürdigkeit und Mobilität wurden beeinträchtigt
und die nachgeborenen Söhne benachteiligt.
Die Eintragungen geben Auskunft über Anzahl der Grundstücke und Umfang des Grundbesitzes. Die Erbhöferollen wurden gemeindeweise geführt. Im Staatsarchiv
befinden sich die Erbhöferollen der Amtsgerichtsbezirke Emden, Leer und Weener.
Die von Herrn van der Ende verlangten Nachrichten von den Schulen dieser Provinz
(StAA, Rep 139,
14)
Diese Akte enthält eine ýTabelle von sämtlichen Schulen in Ostfriesland. 1808ý. Aus dieser Tabelle lassen sich entnehmen:
- Schulort,
- Name und Alter der Lehrer,
- Zahl der
Kinder, welche zur Schule gehen,
- Zahl der schulpflichtigen Kinder des Distrikts,
- Zustand von Schulgebäude und Lehrerwohnung und aus welchem Fond sie unterhalten werden,
- das feste Einkommen
von Schulmeister, Organist und Küster und aus welchem Fond es stammt,
- Nebeneinkommen oder Gewerbe,
- Wissenschaften, welche in der Schule gelehrt werden,
- Bücher, welche gebraucht
werden.
Übersicht vom Elementarschulwesen im Amtsbezirke Aurich 1871
(StAA, Rep 139, 51a)
Diese Akte gibt die bis dahin genauste Übersicht über die Schulverhältnisse in jeder
Gemeinde Ostfrieslands. Neben Aurich existieren Übersichten für die Amtsbezirke Esens, Emden, Leer, Norden, Stickhausen, Weener, Wittmund und die Stadtbezirke Aurich, Esens, Emden, Leer und Norden (StAA, Rep
139, 51b-n).
Diese Akte gibt Auskunft über:
- die Zahl der Schulen, Klassen und Lehrer,
- die Zahl der schulpflichtige Kinder,
- konzessionierte Privatschulen,
-
Lehrergehälter,
- sonstige finanzielle Aufwendungen der Gemeinden,
- Bau- und Reparaturkosten an Schulen und Lehrerwohnungen,
- Nachweis über die Leistungen der Gemeinde im Verhältnis zur
Klassen- und Einkommensteuer,
- Nachweis über die nichtaufgenommenen schulpflichtigen Kinder,
- Nachweis über die an Privtschulen angestellten Lehrerinnen und Lehrer,
- jährliche
Schulgeldsätze,
- besondere Fonds.
Tabellarische Übersicht derjenigen Volksschulen, in welchen mehr als 80 Kinder auf eine Klasse kommen, 1877
(StAA, Rep. 14, 10)
Die
Quelle enthält, nach Ämtern geordnet, eine Übersicht über die Schülerstärken der verschiedenen Schulen, sofern die Schülerzahl über 80 liegt. Häufig werden auch die Schulen angeführt, die weniger als 80
Schüler haben. Außerdem wird Auskunft gegeben über die Anzahl der Lehrerstellen und über möglicherweise beschäftigte Hilfslehrer.
Conduitenlisten
(z.B .StAA, Rep. 139, 91
b)
Pastoren und Lehrer unterlagen einer jährlichen Begutachtung durch den Schulinspektor ihrer jeweiligen Inspektion. Sie wurden Ende des 18. Jahrhunderts von der preußischen Verwaltung eingeführt. Ca. 1815 ý
1860 liegen ýConduitenlistený in großer Dichte für ganz Ostfriesland vor, wobei im Einzelnen nicht gesagt werden kann, ob sie zu bestimmten Orten fehlen.Die Listen erlauben im 19. Jahrhundert häufig den
Nachvollzug der persönlichen Entwicklung von Pastoren und Lehrern und des Verhältnisses von Schule, Pastorei und Gemeinde über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg.
In den sog.
Conduitenlisten gibt der jeweilige Schulinspektor der Inspektion Auskunft und Beurteilung über die Pastoren unter den Aspekten:
- Name und Herkunft,
- Schule und Universität,
-
Amtstätigkeit und Amtsführung,
- Verdienste um das Schulwesen,
- Lebenswandel,
- Bemerkungen.
Auch die Lehrer unterlagen einer regelmäßigen Beurteilung durch die
Schulinspektion unter den Aspekten:
- Schulort,
- Name und Herkunft des Lehrers,
- Lebens- und Dienstalter,
- Amtstüchtigkeit,
- Amtsführung,
- Lebenswandel,
-
Nebengewerbe,
- Bemerkungen.
Übersicht der Schulverbände im Consistorialbezirk Aurich, 1847
(StAA, Rep. 14, 2)
Die Quelle bietet eine komplette Übersicht über die
Schulen Ostfrieslands in der Mitte des 19. Jahrhunderts einschließlich der Nebenschulen in den einzelnen Kirchspielen. Die Übersicht gibt Auskunft über
- die Zahl der Schulkinder, aufgeschlüsselt nach
einzelnen Ortsteilen,
- die Höhe des Schulgeldes,
- die Dotation der Schulstelle unter Angabe des Betrags, der von den Teilgemeinden aufgebracht wird,
- Angaben über die Beschaffenheit der
Schulgebäude,
- Angaben über die Länge des Schulweges,
- Angaben über das Verhältnis der Nebenschule einer Gemeinde zur Hauptschule,
- Bemerkungen der Kirchenkommission und des
Konsistoriums.
Zu jedem Schulort lässt sich auf der Grundlage dieser Quelle ein geschlossenes Bild der Unterrichtssituation in einem Dorf Ostfrieslands um die Mitte des 19. Jahrhunderts
entwickeln.
Schulkataloge
(z.B. StAA, Rep. 139, 94 b)
Als die preußische Regierung durch eine königliche Verordnung vom 17. Mai 1765 versuchte, Schulkataloge einzuführen, um
dem Bezirksschulinspektoren die jährliche Bereisung aller Schulen ihres Bezirks zu ersparen, zeigte sich, dass zunächst eine Inspektionsordnung für Ostfriesland notwendig sein würde, die mit dem 9. April 1766
eingeführt wurde. Ursprünglich bestanden die Schulkataloge aus einem 16 Seiten umfassenden Formular, das zweimal jährlich auszufüllen und über den Ortsgeistlichen als Ortsschulinspektor an das Konsistorium
einzusenden war. Dadurch konnte die Bereisung aller Schulen auf einen Intervall von drei Jahren eingeschränkt werden.
Die späteren, im Staatsarchiv in Aurich überlieferten Schulkataloge aus der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts waren erheblich vereinfacht worden, jährlich mussten von den Schullehrern neun und von den Predigern als Ortsschulinspektoren zwölf Fragen beantwortet und beim Inspektor
eingereichet werden. Der dritte Teil des Fomrblatts bestand aus Anmerkungen des Inspektors. Daran schloss sich eine Auflistung aller Schüler der Schule mit einer Altersangabe an. Die Kataloge ergeben
kontinuierliche Übersichten über die Situation des Lehrers und des Unterrichts an der jeweiligen Schule und sind auch für genealogische Forschungen von Interesse.
Schulchroniken
(StAA,
Rep. 170)
Die Anlegung von Schulchroniken wurde zunächst in einer allgemeinen Bestimmung des preußischen Ministers für geistliche Angelegenheiten aus dem Jahr 1872 festgelegt. Auf Anordnung der
Regierung in Aurich vom 19. Januar 1887 war dann für jede Schule des Regierungsbezirks eine Schulchronik anzulegen und vom Lehrer fortzuführen. Den Inhalt der Chronik sollten bilden:
1. Allgemeine
Ausführungen zu Schulort und Schulgemeinde (Gründung und Lage des Schulorts, Entstehung der Schulgemeinde, Ursprung des Ortsnamens, besondere geschichtliche und Naturereignisse, Seuchen, alte Gebäude,
Altertümer, Denkmäler, die Geschichte und Entwicklung der kirchlichen Gemeinde und der politischen Gemeinde)
2. Die Schule (Gründung, Entwicklung, Gebäude)
3. Die Schulstelle (Diensteinkommen,
Küster- und Organistendienst, frühere Lehrer und Schulverhältnisse)
4. Der Schulbetrieb (Schülerverzeichnisse, Ausstattung der Schulzimmer, Ferienordnung, besondere Ereignisse des Schullebens,
Schulprüfungen, besondere Verordnungen)
Die ostfriesischen Lehrer haben die Verordnung in der Regel sehr ernst genommen. Deshalb bilden die Schulchroniken in der Regel den Beginn einer
lokalen Geschichtsschreibung in Ostfriesland im kleinen Raum. Leider ist die Überlieferung der Chroniken nicht so dicht, wie sie sein sollte. Eigentlich müssten alle Schulchroniken des regierungsbezirks im
Staatsarchiv in Aurich zu finden sein. Ein erheblicher Anteil wurde aber mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vernichtet. Nach der Gebietsreform und der Auflösung der kleinen Landschulen in den siebziger Jahren
werden sie aber heute vielerorts noch in den Schulen oder den Nachfolgeschulen aufbewahrt oder sie befinden sich in Privatbesitz.
Das Staatsarchiv verfügt heute über ca. 50 Schulchroniken, das
Ostfriesische Schulmuseum Folmhusen besitzt etwa 110 weitere Kopien von Schulchroniken. Die restlichen Schulchroniken dürften als verschollen gelten.
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