Der genetische Fingerabdruck!!

Der genetische Fingerabdruck, wie er allgemein genannt wird, hat nichts mit dem Finderabdruckwesen (Daktyloskopie) zu tun, sondern es handelt sich hier um eine biochemische Untersuchung.

Was heißt DNA/DNS ? = DesoxyriboNukleinAcid/-Säure.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Untersuchung:

Wo sind DNS Spuren zu finden ?

Z.B. an Zigarettenkippen, Bestecken, Werkzeugen, Trinkgefäßen, Blut, Sekrete, Haare, praktisch überall dort, wo Epithelzellen zurückbleiben können, z.B. in Handschuhen oder Sturmhauben.

Wie sieht ein DNA - Muster aus ?

Zu jedem oben genannten Merkmalssystem werden zwei Zahlen festgestellt, z.B. Fibra = 15 und 19 oder VWA = 11 und 14, u.s.w.


Der Massenspeicheltest

Von solchen Massenspeicheltesten haben Sie sicher schon gehört oder gelesen. Diese Art eines Versuches eine Straftat aufzuklären wird sicherlich immer die absolute Ausnahme darstellen. Das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller sonstiger kriminalistischer Möglichkeiten. Er wird in Kürze auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Bundespräsident muss dieses Gesetzt noch unterzeichnen. Aufgrund vieler Vorfälle von Kindermißbrauch mit anschließender Tötung in der Mitte der neunziger Jahre wurde der Massenspeicheltest zum ersten Mal in unserem Zuständigkeitsbereich in Cloppenburg 1998 angewandt, was schließlich zur Festnahme des Täters geführt hat. Dies hatte weitreichende Folgen. Nunmehr wurde die DOK-DNA eingeführt und das DNA-Identifizierungsgesetz erlassen. Es wurde umgehend eine retrograde Aufnahme von rechtskräftig Verurteilten Straftätern vorgenommen, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hatten. Der Bestand beträgt jetzt annähernd 300 000.


Die DOK-DNA - die Datei mit dem genetischen Fingerabdruck - wird beim BKA geführt. Hier wird das DNA-Muster von Straftätern eingestellt, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben (Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Einbrecher, u.s.w.). Allerdings ist aufgrund des Einzelfalles eine Negativprognose zu stellen.
Was ist eine Negativprognose !
Eine einzelfallbezogene Negativprognose kann sich aus dem Sachverhalt/Straftat und der Persönlichkeit des Tatverdächtigen/Verurteilten unter kriminalistischer und kriminologischer Würdigung ergeben. Insbesondere kommen da in Betracht, die grausame Tatausführung, die niedrige Gesinnung, die aus der Tat spricht und die bandenmässige/gewerbsmäßige Tatbegehung. Aus der Persönlichkeit des Täters kann sich die Prognose ergeben bei einer geringen Hemmschwelle gegenüber den verletzten Rechtsgütern, Fremdenfeindlichkeit, politische/religiöse Motivation, der kriminellen Karriere und dem sozialen Umfeld des Täters. Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung schließt eine Negativprognose für die DNA nicht aus.
Für die Anordnung der Untersuchung der genetischen Probe ist ein richterlicher Beschluß erforderlich. Für die Abnahme der Mundschleimhautprobe kann der Proband seine Einwilligung geben, sonst wird die Abnahme durch den Richter angeordnet. Bei einer totalen Weigerung wird zwangsweise eine Blutprobe genommen.
Seit dem 01.11.2005 kann in einzelnen Fällen die Anordnung jetzt auch von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft getroffen werden.

Das Institut, welches die Untersuchung der MSP (Mundschleimhautprobe) vornehmen soll, ist vom Richter bestimmt. Diesem Institut wird die MSP in anonymisierter Form überstellt. Das heißt, Personalien werden dem Untersuchungsinstitut nicht bekannt. Nach der Untersuchung wird das DNA- Muster vom LKA in die Datei beim BKA eingestellt und recherchiert.
Es gibt wiederholt Identifizierungen anhand eines DNA - Musters, zur Zeit liegt die Trefferquote bei 5000 bis 6000 Identifizierungen im gesamten Bundesgebiet pro Jahr. Das ist zwar noch nicht sehr viel, aber diese Zahl wird sich in der Zukunft erhöhen. Anhand der Treffer kann auch der Reiseweg der Täter durch das Bundesgebiet festgestellt werden. Sehr wichtig bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Tatzusammenhänge werden erkannt, die sonst nicht so einfach festzustellen sind, denn genetische Spuren kann man häufig finden. Sie sind nicht so einfach zu verhindern oder zu vernichten, wie bei anderen Spuren.

Analyseergebnis

Übrigens haben wir bei uns mit einem DNA-Muster im Jahre 2002 einen Mord aufklären können , der fast zwölf Jahre zurück lag !! Der Täter ist inzwischen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.