Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (kurz: Gewaltschutzgesetz), ein wichtiges Signal gegen Gewalt im häuslichen Bereich gesetzt. In der Vergangenheit wurde stattfindende häusliche Gewalt fast immer als Familienstreit, Beziehungskonflikt, eben als Privatsache angesehen. Staatliches Handeln war nicht erforderlich. Hier hat nun ein gesellschaftlicher Umdenkungsprozeß stattgefunden. Häusliche Gewalt ist als zu verfolgende Straftat und als Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des Gefahrenabwehrrechts anzusehen.
Der gewalttätige Mann kann sofort, schon von der Polizei, mit einem Wohnungsbetretungsverbot belegt werden, der Aufenthalt kann an bestimmten Orten verboten werden, Kommunikation und Kontakt kann untersagt werden. In vielen Fällen wird sogar eine Strafanzeige zu schreiben sein.
Eine ausschließliche polizeiliche Krisenintervention in Fällen häuslicher Gewalt wird nicht die nachhaltige Wirkung einer zukünftigen Gewaltverhinderung erreichen können. Daher gibt es Beratungs- und Interventionsstellen (BISS).
Letztendlich werden die Familiengerichte abschließend entscheiden. Der Schutz der Frau ist jedoch deutlich in den Vordergrund gestellt worden.
Wie Sie sich vor Kriminalität schützen können, erfahren Sie auf der Homepage für Prävention in der Linksammlung. Ansonsten gibt es bestimmt ganz in Ihrer Nähe eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Dort werden Sie kostenlos beraten. In einigen Fällen kommen die Kollegen auch zu Ihnen nach Hause. Absolute Sicherheit werden Sie nie erreichen, aber das Risiko Opfer zu werden, können Sie minimieren. Schauen Sie in die Linksammlung.
zwei Beispiele
Schutz vor Geldanlage-Betrug. So bleiben Ihre Werte mehr Wert!
- Wie wurde der erste Kontakt hergestellt ?
Lassen Sie sich nicht von Verwandten oder Bekannten nur deshalb überreden, weil diese bereits eingestiegen sind.
- Wer ist der Anbieter ?
Lassen Sie sich den Ausweis eines Vermittlers zeigen und notieren Sie die Daten.
- Wird Ihnen ein kleineres Geschäft zum Einstieg angeboten ?
Anfänglich an Sie zurückfließende Erträge sind nicht unbedingt ein Beweis für eine dauerhaft seriöse Anlage.
- Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt ?
Ein entgangener Gewinn ist weniger schmerzhaft als ein erlittener Verlust.
- Welches Produkt wird Ihnen angeboten ?
Je länger ein Produkt existiert, desto aussagekräftiger ist Vergleichszeitraum(mindestens fünf bis zehn Jahre).
- Wie hoch ist die in Aussicht gestellte Rendite ?
Faustregel:Je höher das Gewinnversprechen, desto größer ist das Verlustrisiko!
- Hände weg von Schwarzgeldanlagen, machen Sie sich nicht erpressbar; Steuerehrlichkeit erspart schlaflose Nächte.
Sicher bauen !
Denken Sie schon bei der Neubauplanung an Ihre Sicherheit!
Es gibt genügend preiswerte, technische Sicherheitseinrichtungen, die bedacht werden sollten. Ein Drittel aller Einbruchsversuche scheitern an technischen Sicherheitseinrichtungen. Einbrüche passieren sehr häufig tagsüber und nicht nachts. Ihre Versicherung ersetzt Ihnen keine Erinnerungsstücke oder ideelle Werte. Ob sich ein Einbruch lohnt, prüft der Täter, das ist von außen nicht zu sehen.