Was ist eigentlich ein Polizist !!!

Ein Polizist gehört zu der Kategorie Menschen, die sich aus Heiligen, Sündern, Gott und Teufel zusammensetzt. Er ist eine namenlose und seltsame Kreatur, von vorn mit "Herr Wachtmeister" und hinter seinem Rücken mit "Idiot" angesprochen.
Von allen Menschen ist er einmal der am dringensten benötigte, zum anderen oft der unerwünschte Zeitgenosse. Ihn zeichnet Diplomatie aus, so das nach Beilegung einer Streitigkeit jeder Beteiligte glaubt, er hätte recht bekommen. Er muß im Augenblick Entscheidungen fällen, für die ein Richter vielleicht Monate benötigt.
Ist er freundlich, biedert er sich an, andernfalls meckert er. Ist er adrett, heißt es, er ist ein Snob. Fehlt ein Knopf an der Jacke, betrachtet man ihn als einen Unordentlichen. Beeilt er sich, wird ihm Unvorsichtigkeit vorgeworfen; ist er bedächtig, heißt es, er ist faul.
Er muß imstande sein, sich mit zwei Männern herumzuschlagen,die doppelt so groß und nur halb so alt sind, ohne seine Uniform zu zerreißen und ohne brutal zu sein. Wenn jemand auf ihn einschlägt ist er ein Feigling, schlägt er zurück, ist er ein Rohling.
Ein Polizist muß alles wissen - und nichts sagen. Er muß die Sünde kennen - und nicht teilnehmen. Ein Polizist muß anhand eines einzelnen Haares imstande sein, einen Verbrecher, die Tatwaffe und den Täter zu beschreiben und möglichst sofort wissen, wo sich der Täter aufhält. Aber..., wenn er der Täter faßt, hat er Glück, faßt er ihn nicht, ist er ein Dummkopf.

Und nun wieder zum Ernst des Lebens ! Ich habe eine ganz normale Ausbildung bei der Schutzpolizei durchlaufen. Ein Jahr Grundausbildung, danach zwei Jahre Bereitschaftspolizei und war dann ein paar Jahre als Streifenpolizist auf der Straße unterwegs. Die dort erworbene Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen
Nach sieben Jahren und absolviertem Meisterlehrgang habe ich mich zur Kripo beworben. Hier bin ich durch alle Abteilungen geschleust worden und habe nach zwei Jahren die Ausbildung zum gehobenen Dienst -hat fast drei Jahre gedauert- absolviert. Ich war mehr als 20 Jahre in der Kriminaltechnik/Erkennungsdienst tätig. In den letzten 10 Jahren habe ich das 5.Fachkommissariat im zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland geleitet. Nun bin ich im Ruhestand.
Wir haben interdisziplinär, multifaktorell und ektlektisch gearbeitet, will sagen, wir mussten von allem etwas wissen, insbesondere vom Strafrecht, Strafverfahrensrecht und sonstigen strafrechtlichen Nebengesetzen. Im Bereich Kriminaltechnik/Erkennungsdienst wurde natürlich auch das Interesse an der Naturwissenschaft gefordert.

Auch mit Soziologie und Psychologie haben wir uns befasst.
Wollen Sie mehr wissen, dann

Für den Bereich Kriminologie und Kriminalistik durchaus wichtig.

Vieles wird heute durch die EDV wesentlich erleichtert. Den Anfang machte ein polizeieigenes Netzwerk, das polizeiliche Auskunftssystem Niedersachsen(POLAS) und das Informationssystem der Polizeien des Bundes (INPOL), was sich im Moment in der Umstellung befindet. Es wurde zu Anfang vieles auf Windows basierten Programmen abgewickelt, dann wurde alles umgestellt auf Linux. In verstärktem Maße mußte auch die Internetkriminalität bekämpft werden, auch die Foto-/Videografie und fotogrammetrisches Vermessen und einiges andere mehr war sehr wichtig. Der Tat-/Fundort muß auch nach längerer Zeit vor Gericht originalgetreu dargestellt werden können. Spurensuche und -sicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit, mit allen dazugehörigen Möglichkeiten.

Es war eine sehr schöne, vielfältige Arbeit, bei der man immer wieder neues kennengelernt hat.


Sie wissen nicht, wie man sich soetwas vorstellen muß?

Tatortarbeit
Tatortarbeit !

Es gibt natürlich ein Motto, die sieben goldenen "W" -Wer hat was, wo, wann getan, wie, womit, warum?-.
Zunächst einmal muß man wissen, daß es nach § 163 StPO (Strafprozeßordnung) einen Strafverfolgungszwang für die Polizei gibt. Hier heißt es nämlich: "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern."
Natürlich sind Formvorschriften in vielen Bereichen zu beachten, die in der Strafprozeßordnung niedergelegt sind. Aber die Polizei kann zum Beispiel ohne richterliche Anordnung bestimmte Dinge tun, wie z.B. Festnahmen durchführen, Durchsuchungen veranlassen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen aussprechen. In der Regel wird mindestens 'Gefahr im Verzuge' vorliegen müssen.
Gefahr im Verzuge besteht, wenn die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne daß der Zweck der Maßnahme gefährdet wäre. Ob das der Fall ist, entscheidet der Beamte nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein tatsächlicher oder rechtlicher Irrtum über das Vorliegen dieser Gefahr macht die Anordnung nicht unwirksam.

Festnahmen


Festnamen nach § 127 Abs. 1 StPO kann aber auch jeder Bürger vornehmen. Hier heißt es nämlich: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt. so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festnehmen."
§ 127 Abs. 2 StPO sagt darüber hinaus:" Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen."

Gesetze sind genau zu beachten!


Ein Blick in die Strafprozeßordnung und in das Strafgesetzbuch kann viele Zweifel beseitigen. Es gibt aber für den Bürger auch noch das 'Bürgerliche Gesetzbuch'(BGB) in dem alle zivilrechtlichen Angelegenheiten geregelt sind. Hier geht es um das gedeihliche Zusammenleben in der Bevölkerung. Es wird nicht die strafrechtliche Seite angesprochen. Hier wird etwas über Eigentum, Haftung, Erbe, Ehe und was sich daraus ergibt, dargestellt.
Für die Polizei sind Ablaufpläne für alle möglichen Situationen vorhanden und das 'Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz'. Hier werden Dinge geregelt, die der Abwehr von Gefahren und dem Schutz privater Rechte dienen. Jedes Bundesland hat ein solches Gesetz, 'Polizei ist Ländersache'.
Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe strafrechtlicher Nebengesetze, wie das Betäubungsmittelgesetz(BtmG), das Waffengesetz(WaffG), das Versammlungsgesetz, das Jugendschutzgesetz (Was heute leider nicht mehr so besonders beachtet wird.),die Abgabenordnung(AO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Wirtschaftsstrafgesetz und jede Menge EU Bestimmungen.

Erfahrung


Die über Jahre hinweg erworbene kriminalistische Erfahrung ist allerdings durch nichts zu ersetzen. Es wird jeden Tag etwas dazugelernt.
Am Anfang steht, nichts anfassen, Gefahren mindern, Verletzte versorgen, nicht rauchen, keine Wasserspülung benutzen, Telefon nicht anfassen, PC unberührt lassen, Vorfindesituation dokumentieren -durch Fotos, Video oder/und schriftlich-, Fachkräfte heranführen.
Zeugen/Opfer befragen. Wie war der Urzustand des Tat- / Ereignis- und/oder Auffindeortes? Welche Veränderung sind vorgenommen worden oder mußten vorgenommen werden?

Rekonstruktion


Danach setzt das Gedankenspiel ein. Wie könnte der oder die Täter vorgegangen sein. Hier werden immer mehrere Varianten in die Überlegungen einzubeziehen sein. Das politische Zeitgeschehen ist dabei zu berücksichtigen. Gibt es Besonderheiten, die dieses Verhalten ausgelöst haben könnten. Bestimmte Spuren bedingen bestimmte Verhaltensweisen und umgekehrt. Entscheidend ist die Qualität der am Tatort erfolgten Arbeit. Zeitdruck darf nicht zu einem Qualitätsverlust führen. Vorgesetzte, Politiker und Presse müssen dem eigentlichen Tatort fern bleiben, bis die Arbeit abgeschlossen ist, denn auch der Staatsanwalt darf nur unter fachkundiger Anleitung an den eigentlichen Tatort.
Nicht zuletzt müssen Opfer identifiziert werden. In ihrem Umfeld müssen Ermittlungen angestellt werden. Bevorzugte Verhaltensweisen/ Bekanntschaften u.a. mehr.
Ganz neu!Die Isotopenanalyse.
Ein ganz wichtiger Punkt bei der Aufklärung von ungelösten Todesfällen. Mit der Isotopenanalyse kann man die Herkunft bestimmen. Jeder Mensch nimmt über das Trinkwasser, die Atemluft und Lebensmittel chemische Stoffe (wie z.B. Blei, Strontium, Wasserstoff u.ä.)seiner Umgebung auf. Proben aus der ganzen Welt sind und werden noch analysiert. Danach ist es möglich anhand von Zähnen, Knochen, Fingernägeln und Haaren ganze Lebensbilder zu erstellen. Die geographische Herkunft ist zu bestimmen, auch für die Jugend- und Kinderzeit. Dies hat in einzelnen Fällen schon zur Identifizierung von unbekannten Toten geführt. In der Zukunft wird die Isotopenanalyse neben der Daktyloskopie und der DNA ein wichtiges kriminalistisches Mittel werden, was zur Tataufklärung beitragen kann. Aber nicht nur dort, auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung ist es einzusetzen. Behauptet nämlich eine Person, aus einem ganz bestimmten Gebiet zu kommen und durch die Isotopenanalyse wird festgestellt, er hat die letzten Monate dort gelebt, wo sich Ausbildungslager für Terroristen befinden, hat diese Person ein Problem.

Die eigentliche Tatortarbeit befaßt sich mit der akribischen Suche nach Spuren -stumme Zeugen der Tat- die zur Überführung des Täters dienen können. Gleichzeitig können sie zur Entlastung von vermeintlich Tatverdächtigen herangezogen werden.
Kriminaltechnik

Spurensuche/Kriminaltechnik

Nach gründlicher gedanklicher Rekonstruktion, wird zunächst bei normalem Licht mit dem Auge und ev. Lupe gesucht. Danach wird gezieltes Licht eingesetzt, wie Polarisationslicht, Schräglicht, Streiflicht, UV-Licht, ganz einfach Licht verschiedener Wellenlängen, weil bestimmte Stoffe nur bei ganz bestimmten Lichtwellenlängen zu sehen sind bzw.leuchten. Erst danach werden Substanzen, wie Adhäsionsmittel, Superkleber oder Chemie (z.B. Ninhydrin-Petrol-Benzol, Genthian Violett) und sonstige Hilfsmittel, die für eine qualitativ gute Spurensuche benötigt werden, eingesetzt. Dabei können auch hilfreich sein, Metallsuchgeräte, Sonare, Suchhunde u.a.

Sicherung


Nach der Spurenbezeichnung wird alles systematisch fotografiert (analog oder digital) und/oder mit Video aufgenommen und anschließend vermessen, was auch fotogrammetrisch erfolgen kann. Der Tatort wird genau beschrieben und gezeichnet, um bei einer später nötig werdenden Rekonstruktion detailgetreu dargestellt werden zu können. Außerdem ist dies eine Grundlage für bestimmte Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens. Auch in der Gerichtsverhandlung spielt die Beschreibung und optische Darstellung eine wesentliche Rolle.

Was gibt es für Spuren?
Finger-, Schuh-, Reifen-, Werkzeugspuren, Epithelzellen, Blut, Speichel, Sperma, Fasern, Haare, Geschoß- und Schmauchspuren. Einige dieser Spuren sind latent und müssen erst sichtbar gemacht werden, andere sind so klein, daß sie kaum zu sehen sind. Für jede Aufgabe muß man gewappnet sein, da der Tat-, Fund-, Ereignisort so objektiv und naturgetreu wie möglich dargestellt werden muß. Die Beweiskette muß ein lückenloses Band ergeben, die Art der Spuren, ihre Sicherungsart und der Verbleib ist genauestens zu dokumentieren. Was einmal am Tatort versäumt wurde, ist nicht wieder zu bringen.
Tatortarbeit kann mehrere Stunden, manchmal Tage dauern. Daneben gibt es noch eine Vielfalt von anderen Aufgaben zu erledigen (z.B. wiedersichtbarmachen von entfernten Prägezeichen, Diebesfallen herrichten, Videobänder aus Überwachungskameras auswerten, auch digitale Fotografie spielt hier eine Rolle).


Allerdings ist unsere eigentliche Hauptaufgabe, die Prävention, die dabei etwas zu kurz kommt. Trotzdem ist dies ein sehr wichtiger Bereich. Repression alleine verhindert keine Kriminalität. Deshalb schauen Sie auf der Präventionsseite nach. In der Linkliste gibt es einen Verweis zur bundeseinheitlichen und örtlichen Prävention. Oder sprechen Sie die Beamten/innen Ihrer örtlichen Polizeidienststelle an. Mit anderen Worten es gibt für alles eine Lösung und Hilfe!