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Funk für die Sportschifffahrt |
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![]() Mobilfunknetze
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf
hin, dass die Anwahl der Notrufnummer 124 124 der DGzRS nicht bei allen
Providern von Mobilfunknetzen zuverlässig möglich ist.
Funkzeugnisse für Schiffsführer Die Neuregelung im Funkbereich aufgrund der 12. Verordnung
zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 sieht vor,
dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht
ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses
nachweisen müssen.
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