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Das Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus
der Perspektive der Menschen mit Behinderungen
und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen
Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz
systematische Beachtung finden müssen. Damit
stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt
zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen
weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil
der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet
damit das noch in vielen Ländern nicht mehr
zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das
Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind
für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. 

(Text und Videos:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Ein wichtiges
Stichwort ist hier die "Inklusion".
Kurz gesagt muss das gesellschaftliche und
berufliche Umfeld so gestaltet sein, dass ein
Behinderter ohne Barrieren daran teilhaben kann.
"Nachdem
Deutschland (...) die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert
hat, sind eine Reihe von gesellschaftlichen
Veränderungen abzusehen. Auch die Kirchen
müssen in Seelsorge und Sozialarbeit darauf
reagieren."
Zitat von
Dr. Simone Bell-DAvis,
Arbeitsstelle Pastoral für Menschen mit
Behinderung
der Deutschen Bischofskonferenz
I
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Der gesamte Text der
UN-Konvention ist in Form von
Gebärdensprach-Filmen abrufbar. Sehr
übersichtlich aufgebaut, aber natürlich
insgesamt umfangreich.
Zu den Videos des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales

Der Text als
pdf-Datei
Weitere Links zum Thema gibt es
beim Bistum
Augsburg.


Dr. Simone Bell-D'Avis
DBK-Behindertenpastoral
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