
Kirche
barrierefrei im Netz
facebook, Twitter und
Youtube nutzen
Die Äußerungen
des Papstes und des Päpstlichen Medienrates zum
Internet hat Michael Geisberger ausdrücklich
begrüßt. Der Pastoralreferent in der
Hörgeschädigtenseelsorge im Bistum Augsburg und
Medienfachmann in der Arbeitsgemeinschaft der
Katholischen Hörgeschädigtenseelsorge in Bayern
freut sich über die Offenheit den neuen
Kommunikationsmöglichkeiten gegenüber. Er
selbst schaut dabei darauf, dass auch Menschen
mit Behinderungen ohne Barrieren daran teilhaben
können.
Digitale
Kultur angstfrei nutzen
Die Kirche müsse
die digitale Kultur im Internet offensiver und
angstfreier nutzen. Das ist ein Fazit des
Päpstlichen Medienrates, der in dieser Woche in
Rom tagte. Papst Benedikt XVI. brachte es in
seiner Ansprache am Montag an die Ratsmitglieder
so auf den Punkt: Jesus hat bei der
Verkündigung die Elemente seiner Kultur und
seines Umfeldes zu nutzen gewusst: Die Viehherde,
die Felder, das Bankett, die Samen und so weiter.
Heute sind wir dazu gerufen, auch in der
digitalen Kultur Symbole und Metaphern
aufzudecken, die den Menschen etwas bedeuten und
die uns helfen können, zu den Menschen von heute
über das Reich Gottes zu sprechen.
UN-Konvention
verpflichtet
Wenn wir die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ernst nehmen, sind die
Vertragsstaaten aufgefordert den Zugang von
Menschen mit Behinderungen zu den neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien und
-systemen, einschließlich des Internets, zu
fördern, so der Wortlaut in Artikel 9 zum
Thema Zugänglichkeit.
Internationale
Richtlinien (WCAG 2.0)
Für das Internet
gelten seit 2008 internationale Richtlinien für
barrierefreie Webinhalte in der Version 2.0 (WCAG
2.0 Web Content Accessibility Guidelines).
Diese Richtlinien machen Webinhalte
barrierefreier für eine größere Gruppe von
Menschen mit Behinderungen. Dies beinhaltet
Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und
nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen,
kognitive Einschränkungen, eingeschränkte
Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen,
Photosensibilität und Kombinationen aus diesen
Behinderungen. In den WCAG 2.0 gibt es 12
Richtlinien, die 4 Prinzipien untergeordnet sind:
wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Für jede Richtlinie gibt es testbare
Erfolgskriterien auf drei Stufen: A, AA und AAA.
Webseiten, die für Braille-Zeile und
Screenreader zugänglich sind, sind z.B. auch
über Smartphones besser zu nutzen.
Videos mit
Gebärdensprache sind beliebt
Am
beliebtesten sind bei gehörlosen
Gebärdensprachnutzern z. B. Webseiten mit Videos
in Gebärdensprache und Web-TV mit
Untertiteln, sagt Michael Geisberger.
Texte sind im Sinne von Design für
ALLE verständlicher, wenn sie in klarer,
einfacher Sprache geschrieben sind.
Wenn er in
kirchlichen Kreisen dieses Thema anspricht,
stellt Geisberger fest, dass diese Richtlinien
und der BIENE-Wettbewerb für die besten
deutschsprachigen barrierefreien Angebote im
Internet wenig bekannt sind. Und so stehen auch
kirchliche Webangebote in Sachen Barrierefreiheit
oft noch am Anfang.
Hoffnungsvolle
Ansätze gibt es aber. So produziert das Bistum
Eichstätt eine Video-Reihe mit dem Titel
Auf Kreuzwegen durch die Fastenzeit
mit sieben Kurzfilmen von je ca. 5 Minuten auch
in einer Version mit Gebärdensprache auf
YouTube.
Link: Die
Videoseite des Bistums Eichstätt

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