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Kirche barrierefrei im Netz
facebook, Twitter und Youtube nutzen

Die Äußerungen des Papstes und des Päpstlichen Medienrates zum Internet hat Michael Geisberger ausdrücklich begrüßt. Der Pastoralreferent in der Hörgeschädigtenseelsorge im Bistum Augsburg und Medienfachmann in der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Hörgeschädigtenseelsorge in Bayern freut sich über die Offenheit den neuen Kommunikationsmöglichkeiten gegenüber. Er selbst schaut dabei darauf, dass auch Menschen mit Behinderungen ohne Barrieren daran teilhaben können.

Digitale Kultur angstfrei nutzen

Die Kirche müsse die digitale Kultur im Internet offensiver und angstfreier nutzen. Das ist ein Fazit des Päpstlichen Medienrates, der in dieser Woche in Rom tagte. Papst Benedikt XVI. brachte es in seiner Ansprache am Montag an die Ratsmitglieder so auf den Punkt: „Jesus hat bei der Verkündigung die Elemente seiner Kultur und seines Umfeldes zu nutzen gewusst: Die Viehherde, die Felder, das Bankett, die Samen und so weiter. Heute sind wir dazu gerufen, auch in der digitalen Kultur Symbole und Metaphern aufzudecken, die den Menschen etwas bedeuten und die uns helfen können, zu den Menschen von heute über das Reich Gottes zu sprechen.“

UN-Konvention verpflichtet

Wenn wir die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen, sind die Vertragsstaaten aufgefordert „den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern“, so der Wortlaut in Artikel 9 zum Thema Zugänglichkeit.

Internationale Richtlinien (WCAG 2.0)

Für das Internet gelten seit 2008 internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte in der Version 2.0 (WCAG 2.0 – Web Content Accessibility Guidelines). Diese Richtlinien machen Webinhalte barrierefreier für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen. Dies beinhaltet Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen. In den WCAG 2.0 gibt es 12 Richtlinien, die 4 Prinzipien untergeordnet sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Für jede Richtlinie gibt es testbare Erfolgskriterien auf drei Stufen: A, AA und AAA. Webseiten, die für Braille-Zeile und Screenreader zugänglich sind, sind z.B. auch über Smartphones besser zu nutzen.

Videos mit Gebärdensprache sind beliebt

„Am beliebtesten sind bei gehörlosen Gebärdensprachnutzern z. B. Webseiten mit Videos in Gebärdensprache und Web-TV mit Untertiteln“, sagt Michael Geisberger. „Texte sind im Sinne von „Design für ALLE“ verständlicher, wenn sie in klarer, einfacher Sprache geschrieben sind.“

Wenn er in kirchlichen Kreisen dieses Thema anspricht, stellt Geisberger fest, dass diese Richtlinien und der BIENE-Wettbewerb für die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet wenig bekannt sind. Und so stehen auch kirchliche Webangebote in Sachen Barrierefreiheit oft noch am Anfang.

Hoffnungsvolle Ansätze gibt es aber. So produziert das Bistum Eichstätt eine Video-Reihe mit dem Titel „Auf Kreuzwegen durch die Fastenzeit“ mit sieben Kurzfilmen von je ca. 5 Minuten auch in einer Version mit Gebärdensprache auf YouTube.

Link: Die Videoseite des Bistums Eichstätt

 
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