Heilerziehungspfleger/-in |
Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger -
Vollzeit -
|
||||||||
ISB Institut für soziale Berufe gGmbHFachschule
- Heilerziehungspflege - Staatlich
anerkannte Ersatzschule Breslauer
Straße 14, 49610 Quakenbrück Telefon:
05431/96912-0 Telefax:
05431/9691218 Email:
HEP.Schulbuero@ewetel.net |
||||||||
Übersicht: - Ziel der Fachschulausbildung - Inhalte
Die Heilerziehungspflegeausbildung ist eine sozialpädagogisch-pflegerische Ausbildung auf Fachschulniveau. Sie qualifiziert zur ganzheitlichen Hilfe für Menschen mit Behinderung und vermittelt (heil)pädagogische und medizinisch-pflegerische Inhalte. Die Ausbildung zeichnet sich durch eine enge Verbindung von Theorie und Praxis aus, die vor allem durch die Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsstätten und Einrichtungen der Heilerziehungspflege gewährleistet wird.
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Niedersachsen 3 Jahre (Vollzeit) Heilerziehungspflege ist persönliche Hilfe im sozialen Umfeld des Menschen mit Behinderung. In die berufliche Tätigkeit fließen Fachlichkeit, soziale Kompetenz und die Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit ein. Diesen Anforderungen entsprechend sind die grundlegenden Bestandteile der Ausbildung definiert.
- Wohnheime, Wohngruppen und betreutes Wohnen - Werkstätten für Behinderte - Wohnpflegeheime - Heilpädagogische Heime - Integrative und Sonderkindergärten - Förderstätten - Sonderschulen - Freizeitstätten für Behinderte - Persönliche Assistenz - Tagesstätten - Ambulante Dienste - Fachkrankenhäuser - Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke - Frühförderstellen - Beratungszentrum für Früherkennung/-förderung - Erwachsenenbildung für Behinderte - Reha-Kliniken
- Bewerbungsschreiben - tabellarischer Lebenslauf - zwei Lichtbilder neueren Datums - ein ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 31 Tage), aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber a) frei von ansteckenden Krankheiten ist und b) die gesundheitliche Eignung für die Aufnahme der künftigen Tätigkeit besitzt. - Polizeiliches Führungszeugnis - Geburtsurkunde - letztes Zeugnis der Realschule oder Zeugnis der Reife - Zeugnis der Klasse 11, Berufsbildende Schule, Sozialpflege - Abschlusszeugnis der Realschule (Sek. I) ggfls. - Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung - Nachweis über die Ableistung einer einjährigen sozialpädagogischen oder pflegerischen Tätigkeit (erwünscht) - Nachweis der Krankenversicherung
Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages. In die Fachschule – Heilerziehungspflege - kann nur aufgenommen werden, wer 1. den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule -
Sozialpflege für Realschulabsolventen oder eine zweijährige
Berufsfachschule - Sozialpflege (Pflegevorschule) oder 2. eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung, den Berufsschulabschluss und den Sekundarabschluss I oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder 3. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit oder 4. einen der Fachrichtung entsprechenden Abschluss der Berufsfachschule Heilerziehungshilfe - und eine mindestens 18-monatige einschlägige Tätigkeit nachweist. Das heißt im Regelfall: a) Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) und b) erfolgreicher Besuch einer einjährigen Berufsfachschule - Sozialpflege - für Realschulabsolventen. Eine erfolgreich
angeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung mit
Berufsschulabschluss kann den Besuch der Berufsfachschule - Sozialpflege -
ersetzen.
Während der Ausbildung wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 15 Wochen im Jahr durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten. Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Praxis Heilerziehungspflege“ zusammengefasst
|
||||||||