Ausbildung im Brandschutz

Gemäß des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat jeder Arbeitgeber die Beschäftigten zu benennen, die sich im Unglücksfalle mit der Evakuierung und der Brandbekämpfung beschäftigen. Diese sind namentlich zu benennen.

Wer aber bildet diese im betrieblichen Brandschutz aus ?

Von mir wurde ein 10 stündiges Ausbildungsseminar entwickelt, das auch die Zustimmung der Landkreise und der Bezirksregierung findet. In diesem Seminar wird über Physik, Chemie, Gerätekunde und Recht alles vermittelt, damit ein Beauftragter im Betrieb selbstständig und mit einem breiten Grundwissen die ersten Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes angehen kann. In diesem Seminar erhält der Teilnehmer einen Lehrgangsordner mit 278 Seiten Inhalt. Der Lehrgang endet mit der Qualifikation zum Brandschutzhelfer. Termine zu diesem Seminar können kurzfristig mit mir abgesprochen werden.

 

Folgender Stundenplan wird beim Seminar durchgearbeitet:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Brand und Explosionsgefahren

3. Chemische u. physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens

4. Der Brandschutzbeauftragte - Zuständigkeiten für den Brandschutz bei der Arbeit

5. Tragbare und Fahrbare Feuerlöschgeräte an den Arbeitsstätten

6. Gerätekunde - Aufbau und Funktion von handbetätigten Feuerlöschern

7. Einführung in die Löschtechnik und Löschtaktik

8. Instandhaltung tragbarer u. fahrbarer Feuerlöschgeräte

9. Rechtsgrundlagen

10. Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen

11. Brandschutz Easy Trainer