Der Kegelclub "Die Sieben Zwerge"

  Satzung


Satzung des Kegelclubs „Die Sieben Zwerge“

 § 1
Der Kegelclub

Der Kegelclub nennt sich: „Die Sieben Zwerge“; gegründet am 06. Oktober 1989.

Der Kegelclub ist ein Herrenkegelclub. Jedes Mitglied ist gleichberechtigt in allen Punkten. Der Kegelclub trifft sich nach Möglichkeit alle vier Wochen mittwochs im Hotel-Restaurant Hubertushof Haren um 20:30 Uhr. Bei Terminschwierigkeiten/-überschneidungen o.ä. können auch andere Termine flexibel vereinbart werden.

 § 2
Ziel des Kegelclubs

Der Kegelclub hat als Hauptziel die Ausübung und Förderung der Geselligkeit unter den Mitgliedern. Dies soll durch die monatlich durchgeführten Kegelabende sowie durch zusätzliche Veranstaltungen erreicht werden. Der Kegelclub versteht sich nicht als Gemeinschaft, deren Ziel darin besteht, möglichst gute Kegelkenntnisse zu erwerben oder zu vermitteln.

 § 3
Mitgliedschaft

Der Kegelclub besteht grundsätzlich aus acht Mitgliedern. Diese Mitgliederzahl soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Mitglied kann jeder werden, der männlich ist und von der Mitgliederversammlung an einem der Kegelabende mit der Mehrheit der Mitglieder bestätigt wird.

§ 4
Beschlussfähigkeit

Der Kegelclub ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

 § 5
Kündigung der Mitgliedschaft

(1)   Jedes Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird den übrigen Mitgliedern angezeigt.

(2)   Fehlt ein Mitglied an den Kegelabenden dreimal hintereinander unentschuldigt, erlischt die Mitgliedschaft.

(3)   Der betreffende Kegelbruder hat keinen Anspruch auf seinen Kassenbestandanteil.

§ 6
Ausweispflicht, Minikegel

Jedes Mitglied hat sich auf Verlangen unverzüglich mit seiner Clubkarte auszuweisen. Des Weiteren hat jedes Mitglied den Minikegel bei sich zu tragen. Falls ein Mitglied seinen Minikegel oder seine Clubkarte nicht bei sich haben sollte, gibt er eine Runde.

 § 7
Trinkspruch

Vor dem Antrinken einer ausgegebenen Runde wird dem "Spender" gemeinsam und lautstark gedankt:
"Auf unserem edlen Spender und Kegelbruder {Name} ein dreifaches GUT HOLZ !!“

§ 8
Gelder, Strafen, Runden

Der Clubbeitrag beträgt je Kegeltermin 10,00 €.

Der Betrag für die verlorenen Spiele, Strafen u.ä. (siehe unten) wird dazu addiert. Ist der Gesamtbetrag unter 20,00 €, so wird auf 20,00 € aufgerundet. Wenn der Gesamtbetrag 20,00 € überschreitet, so bleibt es bei dem errechneten Betrag.

 Verlorene Spiele, Strafen u.ä.:

eine Neun

0,50 €

 

alle Spieler außer der Werfer

verlorenes Spiel

0,25 €

 

jeder Verlierer (die letzten 3)

Gummiband, klingeln

0,25 €

 

bezahlt vom Unachtsamen

unberechtigtes Kegeln

eine Runde

 

vom Werfer an alle Spieler

Pumpe

0,10 €

 

vom Werfer

Schnapszahl 

eine Runde 

 

vom Werfer an alle Spieler

Schläferkugel

eine Runde

 

vom Schläfer an alle Spieler

Kranz

0,50 €

 

alle Spieler außer der Werfer

3 gleiche Zahlen hintereinander

eine Runde

 

vom Werfer an alle Spieler

5 gleiche Zahlen hintereinander

zwei Runden

 

vom Werfer an alle Spieler

jede weitere gleiche Zahl

eine Runde

 

vom Werfer an alle Spieler

 Bei entschuldigtem Fehlen (z.B. Abmeldung bei einem der Mitglieder) wird ein Pauschalbetrag von 30,00 € erhoben.

Bei unentschuldigtem Fehlen wird ein Pauschalbetrag von 40,00 € erhoben.

 § 9
Pumpenkönig

Der Pumpenkönig des Abends muss bis zum nächsten Kegeltermin den großen „Pumpenkegel“ bei sich führen. Falls er diesen nicht dabei haben sollte, gibt er eine Runde.

 § 10
Erkundigungspflicht

Das Fehlen an einem Kegeltermin, verpflichtet zur selbstständigen Erkundigung über den nächsten Kegeltermin oder die nächsten Aktivitäten.

 Die Satzung ist von den Mitgliedern genehmigt und von ihnen eigenhändig unterschrieben:

 Neppenkamp, im Januar 2008

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