
Satzung des Kegelclubs „Die Sieben Zwerge“
§ 1
Der Kegelclub
Der
Kegelclub nennt sich: „Die Sieben Zwerge“; gegründet am 06.
Oktober 1989.
Der Kegelclub ist ein Herrenkegelclub. Jedes
Mitglied ist gleichberechtigt in allen Punkten. Der Kegelclub trifft sich nach
Möglichkeit alle vier Wochen mittwochs im Hotel-Restaurant Hubertushof Haren um
20:30 Uhr. Bei Terminschwierigkeiten/-überschneidungen o.ä. können auch andere
Termine flexibel vereinbart werden.
§ 2
Ziel des Kegelclubs
Der Kegelclub hat als Hauptziel die Ausübung und
Förderung der Geselligkeit unter den Mitgliedern. Dies soll durch die monatlich
durchgeführten Kegelabende sowie durch zusätzliche Veranstaltungen erreicht
werden. Der Kegelclub versteht sich nicht als Gemeinschaft, deren Ziel darin
besteht, möglichst gute Kegelkenntnisse zu erwerben oder zu vermitteln.
§ 3
Mitgliedschaft
Der Kegelclub besteht
grundsätzlich aus acht Mitgliedern. Diese Mitgliederzahl soll nach Möglichkeit
erhalten bleiben. Mitglied kann jeder werden, der männlich ist und von der
Mitgliederversammlung an einem der Kegelabende mit der Mehrheit der Mitglieder
bestätigt wird.
§ 4
Beschlussfähigkeit
Der
Kegelclub ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend
sind.
§ 5
Kündigung der Mitgliedschaft
(1)
Jedes Mitglied
kann jederzeit seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird den übrigen
Mitgliedern angezeigt.
(2)
Fehlt ein
Mitglied an den Kegelabenden dreimal hintereinander unentschuldigt, erlischt die
Mitgliedschaft.
(3)
Der betreffende
Kegelbruder hat keinen Anspruch auf seinen Kassenbestandanteil.
§ 6
Ausweispflicht, Minikegel
Jedes Mitglied hat sich auf Verlangen
unverzüglich mit seiner Clubkarte auszuweisen. Des Weiteren hat jedes Mitglied
den Minikegel bei sich zu tragen. Falls ein Mitglied seinen Minikegel oder seine
Clubkarte nicht bei sich haben sollte, gibt er eine Runde.
§ 7
Trinkspruch
Vor dem
Antrinken einer ausgegebenen Runde wird dem "Spender" gemeinsam und lautstark
gedankt:
"Auf unserem edlen Spender und Kegelbruder {Name} ein dreifaches
GUT HOLZ !!“
§ 8
Gelder, Strafen, Runden
Der Clubbeitrag beträgt je Kegeltermin 10,00 €.
Der Betrag für die verlorenen Spiele, Strafen u.ä.
(siehe unten) wird dazu addiert. Ist der Gesamtbetrag unter 20,00 €, so wird auf
20,00 € aufgerundet. Wenn der Gesamtbetrag 20,00 € überschreitet, so bleibt es
bei dem errechneten Betrag.
Verlorene Spiele, Strafen u.ä.:
|
eine
Neun |
0,50 € |
|
alle
Spieler außer der Werfer |
|
verlorenes Spiel |
0,25 € |
|
jeder
Verlierer (die letzten 3) |
|
Gummiband, klingeln |
0,25 € |
|
bezahlt vom Unachtsamen |
|
unberechtigtes Kegeln |
eine Runde |
|
vom
Werfer an alle Spieler |
|
Pumpe |
0,10 € |
|
vom
Werfer |
|
Schnapszahl |
eine Runde |
|
vom
Werfer an alle Spieler |
|
Schläferkugel |
eine Runde |
|
vom
Schläfer an alle Spieler |
|
Kranz |
0,50 € |
|
alle
Spieler außer der Werfer |
|
3
gleiche Zahlen hintereinander |
eine Runde |
|
vom
Werfer an alle Spieler |
|
5
gleiche Zahlen hintereinander |
zwei Runden |
|
vom
Werfer an alle Spieler |
|
jede
weitere gleiche Zahl |
eine Runde |
|
vom
Werfer an alle Spieler |
Bei
entschuldigtem Fehlen (z.B. Abmeldung bei einem der Mitglieder) wird ein
Pauschalbetrag von 30,00 € erhoben.
Bei
unentschuldigtem Fehlen wird ein Pauschalbetrag von 40,00 € erhoben.
§ 9
Pumpenkönig
Der
Pumpenkönig des Abends muss bis zum nächsten Kegeltermin den großen
„Pumpenkegel“ bei sich führen. Falls er diesen nicht dabei haben sollte, gibt er
eine Runde.
§ 10
Erkundigungspflicht
Das
Fehlen an einem Kegeltermin, verpflichtet zur selbstständigen Erkundigung über
den nächsten Kegeltermin oder die nächsten Aktivitäten.
Die
Satzung ist von den Mitgliedern genehmigt und von ihnen eigenhändig
unterschrieben:
Neppenkamp,
im Januar 2008
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