Aufgaben des Heimbeirats
Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Der Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungs- verhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit.
Amtszeit und Wahl des Heimbeirats
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenheims wählen den Heimbeirat in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für zwei Jahre. In Behinderteneinrichtungen wird der Heimbeirat für vier Jahre gewählt.
Personengruppen, die den Heimbeirat stellen
Die Mehrheit der Mitglieder des Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Senioreneinrichtung gestellt. Weitere Mitglieder des Heimbeirat sind Angehörige oder Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer, Mitglieder von örtlichen Senioren- vertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen. Von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen können ebenfalls in den Heimbeirat gewählt werden.
Zahl der Mitglieder des Heimbeirats
In Heimen mit bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der Heimbeirat aus drei Mitgliedern.
Rechte des Heimbeirat
Dem Heimbeirat werden Kenntnisse im Heimrecht vermittelt. Der Heimträger übernimmt die erforderlichen Schulungskosten des Heimbeirats. Der Heimbeirat hält mindestens einmal im Jahr eine Bewohner- versammlung ab und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
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