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Heimbeirat des Altenpflegeheimes Haus MOCA


Das Haus MOCA hat einen Heimbeirat, der in Kooperation mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Hauses die Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen vertritt.


Aufgaben des Heimbeirats

Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Der
Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungs-
verhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit.

Amtszeit und Wahl des Heimbeirats

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenheims wählen den Heimbeirat in gleicher, geheimer und
unmittelbarer Wahl für zwei Jahre. In Behinderteneinrichtungen wird der Heimbeirat für vier Jahre gewählt.

Personengruppen, die den Heimbeirat stellen

Die Mehrheit der Mitglieder des Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer
Senioreneinrichtung gestellt. Weitere Mitglieder des Heimbeirat sind Angehörige oder Vertrauenspersonen
der Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer, Mitglieder von örtlichen Senioren-
vertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen. Von der zuständigen Behörde vorgeschlagene
Personen können ebenfalls in den Heimbeirat gewählt werden.

Zahl der Mitglieder des Heimbeirats

In Heimen mit bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der Heimbeirat aus drei Mitgliedern.

Rechte des Heimbeirat

Dem Heimbeirat werden Kenntnisse im Heimrecht vermittelt. Der Heimträger übernimmt die erforderlichen
Schulungskosten des Heimbeirats. Der Heimbeirat hält mindestens einmal im Jahr eine Bewohner-
versammlung ab und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

[MOCA]