Dabeisein |
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Sie interessieren sich fuer den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und moechten anderen Menschen helfen? Dann
sind Sie bei uns genau richtig. Wann kann ich in das THW aufgenommen werden? In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
Fuer interessierte Maedchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Moeglichkeit zur Mitwirkung in einer
THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzufuehren und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm. Gibt es
einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhaeltnisses und wie lang ist die Probezeit? Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf
Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhaeltnis ist ein oeffentlich-rechtliches Dienstverhaeltnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen fuer die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des
Dienstverhaeltnisses ist die Leistung humanitaerer Hilfe fuer in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachguetern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfuellung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die
ersten sechs Monate des Dienstverhaeltnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gruenden »kuendigen« koennen.
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung? Ihnen duerfen wegen Ihrer Mitwirkung
im THW keine Nachteile im Arbeitsverhaeltnis entstehen. Waehrend der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsaetzen, Übungen, Lehrgaengen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfaellt fuer Sie die Pflicht zur
Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhaeltnis. Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen! Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grund- und
Fachausbildung am Standort. Darueber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstaetten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen
Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung? Waehrend der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung
werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert. Bitte ein paar Worte zu meinen Pflichten! Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklaerung
sind Sie zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsaetzen, angeordneten Übungen, den fuer Ihre Funktion erforderlichen Lehrgaengen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen verpflichtet. Und was passiert bei Pflichtverstoessen? Verstoesse gegen Ihre Pflichten als Helferin oder Helfer, z.B. unpuenktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige
und anerkannte Begruendung, Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen u.s.w., koennen mit einer Ermahnung durch den THW-Ortsbeauftragten geahndet werden und im Wiederholungsfall die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. Dies
bedeutet, dass Sie dem Wehr- oder Zivildienst wieder zur Verfuegung stehen. Habe ich Anspruch auf Urlaub und wann kann ich vom Dienst befreit werden? Sie koennen nach
folgenden Regeln voruebergehend von Ihrer Mitwirkungspflicht beurlaubt werden: Statt Grundwehrdienst zu leisten, moechte ich zum THW, wie lange muss ich mich verpflichten?
Zur Freistellung vom Grundwehrdienst koennen Sie sich bei Ihrer Aufnahme in das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre,
die rechtzeitig vor Vollendung des fuenfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst fuehren. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der
zustaendigen Geschaeftsstelle. Unter
welchen Voraussetzungen kann ich vom Wehrdienst freigestellt werden? Vom Wehrdienst koennen Sie nur freigestellt werden, wenn
Und wie ist das nun mit dem Zivildienst? Der Dienst im Katastrophenschutz selbst gilt nicht als Zivildienst im Sinne des Zivildienstgesetzes (ZDG) vom 9. August 1973 (BGBl. 1 Es.1015) in der zur Zeit
gueltigen Fassung. Erst wenn Sie sich gem. §14 ZDG fuer mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Zivilschutz/ Katastrophenschutz verpflichtet und hierzu die Zustimmung erhalten haben, werden Sie nicht zum Zivildienst
herangezogen. Was beinhalten die Regelungen zum Sonderurlaub?
Als freigestelltem Helfer kann Ihnen waehrend der Mindestverpflichtungszeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag Sonderurlaub gewaehrt werden. Fuer eine berufliche Aus- und Fortbildung oder zur
Ausuebung einer Berufstaetigkeit kann Ihnen Sonderurlaub gewaehrt werden, wenn
1. Sie mindestens zwei Jahre im Katastrophenschutz mitgewirkt und Ihre Grundausbildung in einem Fachdienst des Katastrophenschutz abgeschlossen haben und sich nicht in einem weiterfuehrenden
Ausbildungsabschnitt befinden und 2. Ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz am neuen Aufenthaltsort wegen des nur voruebergehenden Aufenthalts nicht zweckmaessig oder aus anderen Gruenden nicht moeglich ist.
Sachverhalte, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, koennen u.a. Volontaer- oder Studienzeiten, Sprachkurse oder auswaertige Montagezeiten sein. In Ausnahmefaellen (z.B. zeitweise Übernahme des elterlichen Betriebes)
kann Sonderurlaub auch beim Nichtvorliegen der unter Buchstabe »a.« genannten Voraussetzungen gewaehrt werden.
Allgemeines zum Technischen Hilfswerk... Gesetzliche Grundlage fuer die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im THW ist das »Gesetz zur Regelung der Rechtsverhaeltnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk« (THWHelfRG) vom 22. Januar 1990 (BGBl. I §118), zuletzt geaendert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108). Es regelt auch die Rechtsform und die Aufgaben des THW. 1. Technische Hilfe im Zivilschutz 2. Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland 3. Technische Hilfe bei der Bekaempfung von Katastrophen, oeffentlichen Notstaenden
und Ungluecksfaellen groesseren Ausmasses auf Anforderung der fuer die Gefahrenabwehr zustaendigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
...und seiner Mitwirkung im Katastrophenschutz. Die Mitwirkung des THW im Katastrophenschutz richtet sich nach dem Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. Maerz 1997 (BGBl. 1 S.726). Vorschriften ueber die
Freistellung der Helfer vom Wehrdienst enthaelt das Wehrpflichtgesetz (WPflG). 1. Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des fuenfundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zustaendigen Behoerde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder
Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. (...) 2. Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz
oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. (...)
Entsprechende Bestimmungen enthaelt §14 des Zivildienstgesetzes. Die letzten Worte gehoeren der Entlassung. Das Dienstverhaeltnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Bei
Helfern, die nicht mehr aktiv im Katastrophenschutz mitwirken, entfallen die Voraussetzungen fuer ihre Freistellung vom Wehrdienst. Helferinnen und Helfer im THW koennen waehrend der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von
Gruenden entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie koennen ferner ihr Dienstverhaeltnis durch schriftliche Erklaerung, die mit einer Frist von vier Wochen zum
Quartalsende abzugeben ist, beenden. Vom Wehr- oder Zivildienst freigestellte Helfer, die waehrend der sechsjaehrigen Mindestverpflichtungszeit von dieser Moeglichkeit Gebrauch machen, koennen zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst
herangezogen werden. Hinweis: Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der THW-Ortsbeauftragte oder die THW-Geschaeftsstelle gerne zur Verfuegung. |
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