Ferienpass
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Das Los- besser Verteilverfahren
- Die Ferienpassinhaber können maximal neun
Wünsche (davon eine begrenzte Anzahl der Gruppe I [als besonders
nachgefragt kenntlich gemachte Veranstaltungen]) zu
teilnehmerlimitierten Veranstaltungen äußern. Die Abgabe der
Wunschzettel erfolgt bis zu einem festzulegenden Stichtag. Das
physische Drängeln um Plätze ist damit ebenso abgeschafft wie die
schichtspezifischen Vorteile durch Onlinebuchungen.
- Die Teilnahmewünsche auf dem Wunschzettel
sind nach Priorität sortiert, die bei dem automatischen Verteilverfahren berücksichtigt
wird.
- Bei der Verteilung werden
Geschwisteranmeldungen berücksichtigt ('beide oder keiner' Prinzip).
- Bei ausgebuchten Veranstaltungen werden
Plätze (soweit vorhanden) in Ersatzveranstaltungen gebucht. Dieses Verfahren
kann vom Ferienpassinhaber ganz oder für einen bestimmten zusammenhängenden
Zeitraum abgewählt werden.
- Während des Verteilverfahrens werden neben
den besonderen Zugangsvoraussetzungen wie Alter und Geschlecht auch
Terminüberschneidungen von Wunschveranstaltungen berücksichtigt und Wünsche
gegebenenfalls abgewiesen.
- Um eventuellen Bevorzugungsargumenten vorzubeugen,
ist es nicht möglich, auf das Verteilungsverfahren von außen Einfluss zu
nehmen.
- Nach dem Verteilverfahren frei gebliebene Plätze
können jederzeit über die einzelnen Nachrückerlisten oder über
telefonische oder persönliche Anmeldungen vergeben werden.
- Bis zum festgelegten Stichtag können jederzeit
Verteilungsläufe gestartet werden, um zu sehen, welche Veranstaltungen
in welcher Höhe nachgefragt werden. Alle vorgenommenen Buchungen werden
vor jedem Verteilungslauf gelöscht. Nach Aufnahme aller Daten findet der
endgültige und letzte Verteilungslauf statt. Damit diese
Programmfunktion danach nicht noch einmal gestartet wird, kann sie
deaktiviert werden.
Anmerkung:
Die maximale Anzahl der Wünsche kann vom Ferienpassveranstalter
festgesetzt werden. Die höchstzulässige Anzahl beträgt neun. |
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