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WICHTIGER HINWEIS! Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/ Garantie
für Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung und anderen, hier nicht näher bezeichneten Ansprüchen frei.
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