RA C.-H. Eßer - RAe Eßer & Wosgien

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RA C.-H. Eßer

Rechtsanwälte
 

Rechtsanwalt Cord-Hendrik Eßer studierte nach seinem Abitur am Alten
Gymnasium Oldenburg und nach zweijähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr
on 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg und an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an das
erste juristische Staatsexamen in Göttingen absolvierte er den juristischen
Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg u. a. an der
Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach der
zweiten juristischen Staatsprüfung in Hannover wurde er am 30.11.1995 als
Rechtsanwalt zugelassen und Partner in der Kanzlei Eßer & Dr. Wosgien in
Oldenburg. Rechtsanwalt Eßer ist forensisch vorwiegend auf den Gebieten des
Arzthaftungs-, Amtshaftungs- und Anwaltshaftungsrechts tätig, verfügt aber
ebenso über eine breite Praxiserfahrung in gerichtlichen wie
außergerichdichen Streitigkeiten auf zahlreichen Feldem des allgemeinen
Zivilrechts, darunter Bau-, Miet-, Wohnungseigentums-, Haftpflicht- und
Verkehrsrecht. Hinzutreten Verwaltungs- und Beitragsrecht sowie jagdliche
Interessen und Betätigung. Darüberhinaus arbeitet er im anwaltlichen
Berufsrecht. Bis zu seiner Ernennung als Richter am Niedersächsischen
Anwaltsgerichtshof in Celle, dessen 1. Senat er seit 1. März 2012 angehört,
nar er von Januar 2008 bis Ende Februar 2012 Richter in der 1. Kammer des
Anwaltsqerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

 
 
 
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