RA C.-H. Eßer - RAe Eßer & Wosgien

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RA C.-H. Eßer

Rechtsanwälte
 

Rechtsanwalt Cord-Hendrik Eßer studierte nach seinem Abitur am Alten Gymnasium Oldenburg und nach zweijähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen in Göttingen absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg u. a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung in Hannover wurde er am 30.11.1995 als Rechtsanwalt zugelassen und Partner in der Kanzlei Eßer & Dr. Wosgien in Oldenburg. Rechtsanwalt Eßer ist forensisch vorwiegend auf den Gebieten des Arzthaftungs-, Amtshaftungs- und Anwaltshaftungsrechts tätig, verfügt aber ebenso über eine breite Praxiserfahrung in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten auf zahlreichen Feldern des allgemeinen Zivilrechts, darunter Bau-, Miet-, Wohnungseigentums-, Haftpflicht- und Verkehrsrecht. Hinzutreten Verwaltungs- und Beitragsrecht sowie jagdliche Interessen und Betätigung. Darüberhinaus arbeitet er im anwaltlichen Berufsrecht. Bis zu seiner Ernennung als Richter am Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof in Celle, dessen 1. Senat er seit 1. März 2012 angehört, war er von Januar 2008 bis Ende Februar 2012 Richter in der 1. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.    

 
 
 
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