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Grundschule Phiesewarden

Schulordnung / Schulregeln

Vorwort

Schule als Ort des Lernens und zeitlich befristeten Zusammenlebens ist auf die Aufstellung und Einhaltung verbindlicher Regeln für alle am schulischen Leben Beteiligten angewiesen. Die Einhaltung der Regeln wird ständig überprüft, die Gültigkeit wird ggf. hinterfragt, Änderungen erfolgen möglichst einvernehmlich. Die Übersichtlichkeit der Grundschule Phiesewarden erleichtert diese Aufgaben sehr.

1.

Der Schulalltag

1.1

Anfangs- und Endzeiten

 

Der Unterrichtstag beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr. Kurz vor Unterrichtsbeginn treffen die Fahrschüler ein, kurz nach Unterrichtsende verlassen sie die Schule.

 

Die Lehrkräfte sind spätestens um 07:45 Uhr anwesend und mindestens eine Lehrkraft verlässt die Schule erst dann, wenn der/die letzte Schüler/-in das Schulgelände verlassen hat, um vor und nach dem Unterricht die Aufsicht zu gewährleisten.

 

Vor Beginn des Unterrichts betreuen Kinder der Klasse 4 die Ausgabe von Spielmaterial für die Pausenzeiten. Die Materialien können nach Abgabe von Namenskarten ausgeliehen werden.

1.2

Unterrichtszeiten

 

Der Schultag gliedert sich in 5 jeweils 45-minütige Unterrichtsstunden, die von unterschiedlich langen Pausenzeiten unterbrochen werden. Die Pausenzeiten richten sich nach den Bedürfnissen der Schüler/-innen und orientieren sich teilweise auch an den zeitlichen Vorgaben des Schulbusverkehrs.

1.3

Pausenzeiten

1.3.1

Grundsatz:

 

Alle Pausen dienen der aktiven Erholung. Mit Ausnahme von „Computer-kindern“ und der Klassendienste verlassen deshalb alle Schüler/-innen das Schulgebäude, sofern von den Lehrkräften für einzelne Schüler/-innen oder Pausen keine anderen Regelungen ausgesprochen werden. Die Klassendienste verlassen nach Erledigung ihrer Aufgaben ebenfalls das Schulgebäude.

1.3.2

Nach der 1. Stunde

 

Um 08:45 Uhr ist eine 10-minütige Pause eingerichtet. Die Schüler/-innen verlassen dann ihren Klassenraum in der Regel nicht. Alle Klassen nutzen diese Pausenzeit für ein gemeinsames Frühstück.  Unterrichtliche Erfordernisse können eine Verschiebung der Frühstückspause zur Folge haben.

1.3.3

Nach der 2. Stunde

 

Um 09:40 Uhr ist eine insgesamt 35-minütige Pause eingerichtet.

 

Für die Klassen 3 und 4 ist in dieser Pause zweimal wöchentlich je eine halbe Unterrichtsstunde Englisch eingerichtet.

1.3.4

Nach der 3. Stunde

 

Am Ende der Pause nach der 3. Stunde (11:00 Uhr bis 11:15 Uhr) werden  durch Kinder der Klasse 4 die vor Unterrichtsbeginn ausgegebenen Spielmaterialien gegen Rückgabe der Namenskarten wieder einge-sammelt.

1.3.5

Nach der 4. Stunde

 

Am Ende der Pause (12:00 Uhr bis 12:15 Uhr) verlassen die ersten Schüler/innen das Schulgelände. Fahrschüler warten unter Aufsicht auf den Schulbus.

1.3.6

Regenpause

 

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen können die Schüler/-innen –  nach der Ansage der Lehrkräfte die jeweilige Pause ruhig und diszipliniert im Klassenraum verbringen. Eine der Witterung entsprech-ende Bekleidung ermöglicht jedoch auch in diesen Pausen eine Nutzung des Außenbereichs.

2.

Schulgelände

 

Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, den Schulhof (mit Schul-wiese und angrenzendem kleinen Park) sowie den Spielplatz des Kindergartens.Die Grenzen des Schulgeländes sind allen Schülern/-innen bekannt und werden ihnen ggf. von Zeit zu Zeit in Erinnerung gerufen.Während des Schultages darf das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Schüler/-innen, die mit Er-laubnis einer Lehrkraft das Schulgelände verlassen haben, melden ihre Rückkehr unverzüglich bei derjenigen Lehrkraft, die ihnen die Erlaubnis zum Verlassen erteilt hat.

 

 

3.

Verhaltensregeln

3.1

Allgemeine Regeln

 

Der Schulalltag erlegt allen Beteiligten Regeln auf und verpflichtet sie, diese zu beachten und einzuhalten, auch wenn damit persönliche Ein- schränkungen verbunden sein sollten. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich alle Beteiligten rücksichtsvoll verhalten und die Belange anderer respektieren. Zur Konfliktlösung scheidet jedwede Anwendung von Gewalt – physisch, psychisch oder verbal – aus.

3.2

Regeln während der Unterrichtszeiten

3.2.1

Im Schulgebäude

 

Während der Unterrichtszeiten halten sich die Schüler/-innen in der Regel in ihren Klassenräumen auf. Sollten einzelne Schüler/-innen oder ganze Klassen ihren Unterrichtsraum verlassen, so achten sie besonders darauf, ihre Mitschüler/-innen in den anderen Klassenräumen nicht zu stören.

3.2.2

Im Außenbereich

 

Sollten sich einzelne Schüler/-innen oder ganze Klassen während der Unterrichtszeiten im Außenbereich der Schule aufhalten, so achten sie darauf, dass sie insbesondere die Kinder der Klassen 1 und 2, deren Klassenzimmer an den Außenbereich grenzen, nach Möglichkeit nicht stören.

3.3

Regeln während der Pausenzeiten

 

Während der Pausenzeiten wird die Aufsicht jeweils durch eine Lehrkraft gewährleistet. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

3.3.1

Im Schulgebäude

 

Verbringen Schüler/-innen ihre Pausenzeiten im Schulgebäude (Ausleihe von Spielmaterial, Klassendienste, „Computerkinder“), so verhalten sie sich dort ruhig, diszipliniert und rücksichtsvoll. Dies gilt besonders für die Flure und das Treppenhaus. Bei Verstößen können die Schüler/-innen von der Aufsicht führenden Lehrkraft angewiesen werden, das Schulgebäude zu verlassen und den Rest der Pause im Außenbereich zu verbringen.

 

Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Aufsicht führenden Lehrkraft – eventuell auch Lehrkräften im Lehrerzimmer – zur Kenntnis zu bringen.

3.3.1

Im Außenbereich

 

Während der Pausenzeiten können sich die Schüler/-innen im Außen-bereich des Schulgeländes frei und ungezwungen bewegen, sofern sie ihre Mitschüler/-innen nicht behindern oder belästigen. Auch hier gilt Rücksichtnahme und Achtung der Belange anderer als oberstes Gebot. Ein häufiger Wechsel zwischen Außenbereich und Schulgebäude sollte nicht stattfinden. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Aufsicht führenden Lehrkraft zur Kenntnis zu bringen.

3.4

Besondere Regeln für Fahrschüler/-innen

3.4.1

Verhalten am und im Bus

 

Die Fahrschüler/-innen betreten und verlassen den Bus ruhig und diszipliniert. Dies gilt auch und besonders an den Haltestellen, an denen die Kinder aufgenommen bzw. abgesetzt werden. Den Anordnungen des Busfahrers ist unbedingt Folge zu leisten.

3.4.2

Wartezeiten

 

Kinder, die den Bus benutzen, versammeln sich in der Pause nach der 4. Stunde und nach Unterrichtsschluss an einem ihnen bekannten Platz auf dem Schulgelände und warten dort auf die Aufsicht führende Lehrkraft. Alle weiteren Anordnungen trifft die jeweilige Lehrkraft.

4.

Besondere Regeln und Sonstiges

4.1

Klassenordnungen

 

Jede Klasse gibt sich eine Klassenordnung, in der sie alle die jeweilige Klasse betreffenden Regeln festlegt.

4.2

Computertage

 

Jede Klasse regelt intern, ob und an welchen Tagen Kinder während der Pausenzeit die Computer nutzen können. Diese Kinder dürfen sich an dem jeweiligen Tag entgegen anderer Regeln in einer Pause im Klassenraum aufhalten, sofern sie nicht gegen die Regeln für den Aufenthalt im Schulgebäude verstoßen.

4.3

Spielzeugausleihe

 

Die Kinder der Klasse 4 organisieren eine Ausleihe von Spielzeugen, die gegen Abgabe einer Namenskarte während der Pausenzeiten eines Schultages genutzt werden können.

4.4

Nutzung des Spielplatzes

 

Während der Pausenzeiten kann der Spielplatz des Kindergartens auch gemeinsam mit dem Kindern des Kindergartens von den Schülern/-innen genutzt werden. Die Anweisungen der Mitarbeiter/-innen des Kindergartens werden beachtet.

4.5

Kleiderordnung

 

Wenn von den Lehrkräften keine anderen Anordnungen getroffen werden, wird der Außenbereich des Schulgeländes während der unbe-ständigen und kalten Jahreszeit (Ende der Herbstferien bis Beginn der Osterferien) nur in angemessener Bekleidung genutzt. In dieser Zeit ist das Tragen einer Jacke obligatorisch.

4.6

Toiletten

 

Die Toiletten sind kein Spielplatz. Die Kinder achten besonders darauf, dass sie den Toilettenbereich sauber hinterlassen.

4.7

Flure und Treppenhaus

 

Flure und Treppenhaus sind erhebliche Gefahrenbereiche im Schul-gebäude. Besonders hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Wegen der Unfallgefahr ist das Rennen auf den Fluren und im Treppenhaus aus- drücklich verboten.

4.8

Mobiliar und Lernmittel

 

Die Schüler/-innen behandeln Mobiliar und Lernmittel pfleglich. Beschädigungen bringen sie umgehend einer Lehrkraft zur Kenntnis.

4.10

Radfahrer

 

Schüler/-innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben ein verkehrssicheres Fahrrad, beachten die gültigen Verkehrsregeln und achten auf einen sicheren Stand des Fahrrades auf dem Schulgelände.
Im Bereich des Schulgeländes dürfen Fahrräder nur geschoben werden. Schülern/-innen, die diese Regeln nicht beachten, kann die Benutzung des Fahrrades für den Schulbesuch zeitweise – im Wiederholungsfall auch dauerhaft – untersagt werden.

4.11

Wertgegenstände

 

Das Mitbringen von Wertgegenständen in die Schule ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Mehrfach im Verlauf ihrer Schulzeit werden die Schüler/-innen jedoch über die damit möglicherweise verbundenen Risiken und Gefahren belehrt.

4.12

Notausgänge
In Gefahrensituationen (z,B. Feuer im Gebäude) verlassen die Schüler/innen klassenweise auf Anweisung und unter Aufsicht einer Lehrkraft umgehend das Gebäude, ggf. über die gekennzeichneten Notausgänge und sammeln sich am ebenfalls gekennzeichneten Platz auf dem Schulhof. Das Verhalten in Gefahrensituationen ist mindestens einmal pro Schuljahr Anlass zu einer entsprechenden Übung.

5.

Regelung bei Verstößen

 

Soweit in einzelnen Punkten der Schulordnung nicht bereits das Vor- gehen bei Verstößen geregelt ist, entscheidet die jeweilige Lehrkraft unmittelbar über den Umgang mit konkreten Verstößen und eine mögliche Sanktionierung. Über die Grundsätze für den Umgang mit Verstößen und ihre Sanktionierung beraten sich die Lehrkräfte im Bedarfsfall.