Sie haben keinen Brandschutzbeauftragten?

Sie bekommen von ihren zuständigen Brandschutzprüfer die Auflage, das in ihrem Betrieb ein Brandschutzbeauftragter vorhanden sein muss!

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie beauftragen einen Externen Brandschutz- Sicherheitsbeauftragten.

2. Sie lassen einen Mitarbeiter ausbilden.

Beide Positionen können durch meine Firma angeboten werden. Ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz und verfüge somit über die nötige Qualifikation. Ich stehe ihrem Betrieb oder ihrer Firma jederzeit zur Verfügung.

Siehe hierzu auch:

Ausbildung im betrieblichen Brandschutz.