




Hier die Anträge für den Landkreis Rotenburg
Hier die Anträge für den Landkreis Verden
Die Vorschriften zum Bildungspaket sind Ende März 2011 verkündet worden. Ergänzt durch den Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) vom 12.04.2011 ist damit die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich geworden.
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge erwachsene Schülerinnen und Schüler (unter 25 Jahren, ohne Ausbildungsvergütung), welche im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld stehen; Ausnahme: die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe können regelmäßig nur bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Für die Beantragung der Leistungen stehen Ihnen
für den Landkreis Rotenburg die
nachfolgenden Vordrucke zur
Verfügung:
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Hinweisblatt zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Antrag Lernförderung
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Zusatzblatt Lernförderung
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Anlage zum Zusatzblatt Bestätigung über die Notwendigkeit der
Lernförderung allgemeinbildende Schulen in Niedersachsen