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Inhaber: Jens Ottersberg
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von JoiT (Inhaber: Jens Ottersberg)
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können nur Vertragsinhalt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.2. JoiT ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von JoiT für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. JoiT verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen oder Lieferungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
1.5. JoiT kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
2.1. JoiT ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
2.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch JoiT oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
2.3. Unsere Kostenanschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen alleine uns zu.
2.4. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner und unserer Interessen zumutbar sind.
2.5. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für JoiT insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
2.6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Domain, Internet-Präsenz
3.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird JoiT im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. JoiT hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. JoiT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde IT Dienstleistungen, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
3.3. JoiT haftet nicht für eine ggf. auftretende Nicht-Verfügbarkeit einer Internetseite, da diese entweder bei einem Dritten gehostet ist dem der Kunde vorher zugestimmt hat oder auf vom Kunden zur Verfügung gestelltem Speicherplatz.
3.4. Es werden keine Webseiten erstellt, die gegen geltendes Recht der BRD verstoßen, erotischen Inhalt haben oder sog. "hacking" fördern.
3.5. JoiT ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
4. Service-Verträge
4.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
4.2. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. JoiT ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5. Preise
5.1. Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei ab Lager JoiT in Moordorf, Südbrookmerland.
5.2. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, mehr als ein Monat, gelten die Preise der neuesten Preisliste oder Mitteilung.
5.3. Bei ausgelegten Preislisten, auch im Internet bleibt Irrtum vorbehalten. Die Preislisten werden nach besten Wissen und Gewissen gepflegt und aktuell gehalten.
6. Lieferung der Leistung, Verzug, Unmöglichkeit
6.1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
6.2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von JoiT nachzuweisen.
6.3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik. JoiT hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.
6.4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
6.5. Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit JoiT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.6. Bei von JoiT zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von JoiT oder deren Erfüllungsgehilfen gegeben. Eine darüber hinausgehende Haftung von JoiT ist ausgeschlossen.
6.7. Bei der Versendung geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.
6.8. Auf Wunsch des Käufers verpflichtet JoiT sich, auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Alle Lieferungen und Leistungen sind, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse bei der Zahlstelle von JoiT einzuzahlen. JoiT behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu erbringen. Reparaturen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7.2. Für Aufträge über Lieferungen von Systemen und Leistungen sowie bei Auftragswerten über 5.000 € gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung, 30% 14 Tage nach Rechnungsstellung.
7.3. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7.4. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist JoiT unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzinsungen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der von JoiT berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 5% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
7.6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann JoiT nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung erlangen. Einer Ablehnungsdrohung bedarf es nicht.
7.7. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, können alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von JoiT bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
8.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsübergang unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von JoiT hinweisen und JoiT unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
8.3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit JoiT nicht gehörender Ware erwirbt JoiT Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. JoiT erwirbt in diesem Fall Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltswerte am Gesamtwert der neuen Ware.
8.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf JoiT, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.
8.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch JoiT gelten nicht als Vertragsrücktritt.
8.6. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an JoiT ab. Der Kunde ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. JoiT kann diese Erlaubnis aus berechtigtem Interesse widerrufen. Auf Verlangen von JoiT hat der Kunde Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen. Die Abtretung kann jederzeit offen gelegt werden.
8.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von JoiT um mehr als 20%, gibt JoiT auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.
9. Mängelrügen
9.1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
9.2. Auch im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die volle Zurückhaltung, insbesondere wegen der Geringfügigkeit des Mangels oder des ausstehenden Leistungsteils, unverhältnismäßig wäre. Das darüber hinaus bestehende Zurückbehaltungsrecht des Kunden bleibt unberührt. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückerhalten, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf einen Gegenanspruch oder einen Mangel gestützt wird, der unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen.
10. Sachmängelhaftung
10.1. Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl des Kunden Sachmängelhaftung geleistet nur durch Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung oder Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleitung Gegenstand der Sachmängelhaftung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen; In diesem Fall kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wandeln oder mindern.
10.2. Sachmängelhaftungsansprüche sind nicht abtretbar.
10.3. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate mit Beweispflicht des Käufers ab dem 7. Monat lt. gesetzlichen Bestimmungen. Bei Installationen durch JoiT beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft.
10.4. Nach Wahl von JoiT sind die beanstandeten Leistungen von JoiT auf Kosten des Kunden an ihren Sitz zu transportieren oder beim Kunden zur Prüfung bereit zu halten.
10.5. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von JoiT der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe.
10.6. Gilt nur für gewerbliche Kunden: Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Sachmängelhaftungspflicht, wie er zwischen JoiT und dem Unterlieferanten besteht. Die Sachmängelhaftung geht nach Wahl von JoiT auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung.
10.7. Gebrauchte Artikel haben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, nur 12 Monate Sachmängelhaftung mit Beweispflicht des Kunden ab dem 7. Monat.
11. Haftung für zugesicherte Eigenschaften
11.1. Als zugesicherte Eigenschaft zählt nur, was ausdrücklich schriftlich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von JoiT als solche vereinbart wurde.
11.2. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Sachmängelhaftungsansprüche des Kunden auf die in Punkt 10 dieser AGB genannten.
11.3. Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet JoiT nur, wenn die Zusicherung erkennbar Schutz vor eben diesen Schäden bezweckt.
11.4. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunden im Schadenfall JoiT zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und in technischer Hinsicht sich nach den Anweisungen von JoiT zu verhalten.
12. Sonstige Schadenersatzansprüche
12.1. Für alle Schadenersatzansprüche gegen JoiT aus welchem Grund auch immer sind Ansprüche nur gegeben bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von JoiT oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JoiT. Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluss.
12.2. JoiT haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
12.3. In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das dreifache des Auftragswertes, höchstens jedoch € 5.000 begrenzt.
12.4. Die persönliche Haftung von JoiT-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von JoiT tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
12.5. Schadenersatzansprüche gegen JoiT verjähren innerhalb von 6 Monaten.
12.6. Die Haftung von JoiT wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
13. Datenschutz
13.1. JoiT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
13.2. JoiT weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Aurich. JoiT ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von JoiT auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
14.2. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.