Am Heck oder, soweit vorhanden, an einer Gaffel ( schräg nach
oben zeigende Stange des achterlichen Mastes ) wird die eigene
Nationalflagge. gefahren . Diese wird im Hafen stets achtern am
Flaggenstock geheißt.
Unter der Nationalflagge ist oft noch die Zollflagge zu sehen.
Der 2. Hilfsstander ist das Zollzeichen. Es bedeutet:
Schiff braucht nicht zollamtlichabgefertigt zu
werden, an Bord befindet sich ein Lotse, der auf
Zolltreue vereidigt ist.
Der 3. Hilfsstander bedeutet: Achtung, dieses
Schiff muß noch von einem Zollboot abgefertigt
werden.