Am Heck  oder, soweit vorhanden, an einer Gaffel  ( schräg nach
  oben zeigende Stange des achterlichen Mastes ) wird die eigene
  Nationalflagge. gefahren . Diese wird im Hafen stets achtern am
  Flaggenstock geheißt.
  Unter der Nationalflagge ist oft noch die Zollflagge zu sehen.

  Der 2. Hilfsstander ist das Zollzeichen. Es bedeutet:
  Schiff braucht nicht zollamtlichabgefertigt zu
  werden, an Bord befindet sich ein Lotse, der auf
  Zolltreue vereidigt ist.


  Der 3. Hilfsstander bedeutet: Achtung, dieses 
  Schiff muß noch von einem Zollboot abgefertigt
  werden.


