Auch Allergiker haben Rechte
Als wären wir mit
unserer Krankheit nicht schon genug gestraft, machen es einem die Krankenversicherungen
auch nicht gerade leicht, die Kosten für die Behandlung ersetzt zu
bekommen. Oftmals wird sich hinter Paragraphen und Bestimmungen verschanzt,
um sich vor einer Erstattung zu drücken. Damit man eine Orientierungshilfe
bezüglich "Verhandlung" mit der Krankenkasse bzw. Finanzamt hat, sind
hier einige Urteile aufgelistet.Da diese
jedoch Einzelfallentscheidungen sind, ergeben sich hieraus nicht zwingend
Rechte für jeden Antragsteller.
Über
die Zusendung weiterer Urteile
wäre ich sehr dankbar.
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13.01.06 Hartz IV Arbeitsagentur muß auch für Medikamente
bezahlen Das kleine Mädchen
litt seit langem an chronischer Neurodermitis. Eine Spezialbehandlung sollte
verhindern, dass sich die Hauterkrankung immer weiter verschlimmerte. Das
Problem dabei: Die Krankenkasse
lehnte eine Übernahme der Medikamentenkosten ab. Also wandte sich die Mutter
des Kindes an die Arbeitsagentur. Sie hoffte, hier als Hartz IV Empfängerin
finanzielle Unterstützung für die medizinische Versorgung ihrer Tochter zu
bekommen. Doch die Behörde weigerte sich: Eine Erstattung von zusätzlichen
Leistungen für Medikamente sei nach dem geltenden Sozialgesetzbuch nicht
vorgesehen, hieß es in der Begründung. Diesen Bescheid wollte die verzweifelte
Mutter nicht einfach hinnehmen und zog vor das Sozialgericht Lüneburg. Dort
hatten die Richter mehr Verständnis: In einem Eilverfahren verpflichteten sie
die Arbeitsagentur, die notwendigen Behandlungskosten zu erstatten, solange
diese medizinisch erforderlich seien. Aufgrund der monatlichen Ausgaben für die
Behandlung von bis zu 240 Euro sei es offenkundig, daß das Arbeitslosengeld II
der Klägerin dafür nicht ausreiche. Ihr verfassungsrechtlich geschütztes
Existenzminimum sei so nicht mehr gesichert. Selbst wenn das Sozialgesetzbuch
keine Vorschrift enthalte, nach der in besonderen Einzelfällen die
Regelleistungen zu erhöhen seien, so müßten diese Kosten übernommen werden,
meinten die Richter. Notfalls müsse mehr Arbeitslosengeld II gezahlt werden,
wenn dies zur medizinischen Grundversorgung von Hartz IV Beziehern und deren
Kindern erforderlich sei. AZ.: S 30 AS 328/05
(Auf einen Blick 51/05)
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§ 9 SGB IX (Sozialgesetzbuch) regelt das Wunsch-
und Wahlrecht des Leistungsberechtigten bezüglich einer Reha Behandlung.
Darin heißt es im Absatz 1 wörtlich "Bei der Entscheidung über
die Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten
entsprochen." Dieses bedeutet, dass der Patient, dem eine Rehabilitation
in stationärer Form genehmigt wurde, auch ein entscheidendes Mitspracherecht
darüber hat, wo er diese Maßnahme durchführen möchte.
Es heißt ausdrücklich, dass diesen Wünschen entsprochen
wird,
nicht entsprochen werden kann !
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Homöopathie: Welche Krankenkasse
zahlt?
Die homöopathische Behandlung
durch einen Vertragsarzt sowie die von ihm verordneten homöopathischen
Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Streitpunkt: Erstanamnese. Der deutsche Zentralverein homöopathische
Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat eine Liste der Kassen erstellt, die auch
die Kosten für dieses lange Arzt- Patient- Gespräch übernehmen.
Über den aktuellen Stand der Dinge informiert die Geschäftsstelle
des DZHVhÄ e.V. unter der Tel. Nr.:0228-2425330
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Sozialgesetzbuch stärkt Rechte
von Allergiekranken
HERBORN (ras). Nach der neuen Gesetzeslage
des Sozialgesetzbuchs IX steht der Staat auf der Seite der Hilfsbedürftigen
in dieser Gesellschaft.
Erstmals sei die Legislative verpflichtet,
den individuellen Lebenssituationen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Rechnung zu tragen, erklärte Dr. Georg Maraun bei einer Veranstaltung
der Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind (AAK) in Herborn. So sei in
einem Gesetz zum ersten Mal der Begriff "Behinderung" und "Chronische Krankheit"
festgelegt worden, so Maraun.
Konkret bedeutet dies, daß
dann ein Recht auf Rehabilitation gesetzlich abzuleiten ist, wenn länger
als sechs Monate lang eine Behinderung oder chronische Erkrankung nachgewiesen
werden kann. Das Gesetz sieht weiter vor, daß die einzelnen Träger
von Sozialleistungen "zügig, nahtlos und einheitlich" zusammenwirken
müssen und innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang entscheiden
müssen.
Auch Marianne Stock, Geschäftsführerin
des AAK-Bundesverbandes, sieht im SGB IX einen Fortschritt für allergiekranke
Menschen. So könnten zum Beispiel Eltern allergiekranker Kinder
darauf bestehen, bei nachgewiesenem Schimmelpilzbefall einer Wohnung in
eine "umweltgesunde Wohnung" umzuziehen und dabei finanziell unterstützt
zu werden.
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Arzneimittel: Gute Nachrichten für
kränkelnde Steuerzahler: Zwar können nach einem Urteil des Finanzgerichts
Berlin (Az. 4 K 4107/99) Kosten für rezeptfreie Medikamente,
die von der Kasse nicht erstattet werden, nur dann als außergewöhnliche
Belastung abgezogen werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die
medizinische Notwendigkeit bestätigt. Bei einer
chronischen Erkrankung reicht aber schon eine Empfehlung des Arztes
für eine laufende Anwendung namentlich bezeichneter Medikamente in
"vertretbarem Rahmen".
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Ein Patient, der auf einem Ohr praktisch
taub war und unter Ohrgeräuschen (Tinnitus) litt, ließ sich
auf Anraten seines HNO- Arztes "als letztes Mittel" vom Zahnarzt sämtlicheAmalgam-
Füllungen austauschen. Seine private
Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab. Begründung:
Zwischen Tinnitus und Zahnsanierung bestehe kein Zusammenhang. Der vom
Amtsgericht Frankfurt bestellte Sachverständige kam zu dem Ergebnis,
eine solche "Hoffnungstherapie" erscheine sehr wohl sinnvoll - die Versicherung
mußte zahlen. (Amtsgericht Frankfurt a.M.,Az: 30 C 38/99-47I)
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Kann eine Frau wegen einer Allergie
(hier Hausstaub und Pollen) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe kommen,
wenn ein Luftreinigungsgerät eingeschaltet ist, so sind die
Kosten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu tragen. (Bundessozialgericht,
Az.: 3 RK 16/95)
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Leidet ein privat Krankenversicherter
an einer starken Allergie, so muß seine Krankenversicherung die Kosten
für eine Eigenbluttherapie übernehmen, wenn dadurch zumindest
eine Linderung des Leidens erreicht werden kann. (Amtsgericht Tauberbischofsheim,
Az.:1 C 533/97)
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Arbeitgeber sind verpflichtet, auf
Mitarbeiter/innen Rücksicht zu nehmen, die gegen bestimmte Stoffe
(hier Putz-und Reinigungsmittel) allergisch sind und müssen ihnen
andere Arbeitsplätze zuweisen - sofern vorhanden. (Hessisches Landesarbeitsgericht,
Az.: 9 Sa 815/91)
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Wer an einer Bienengiftallergie
leidet, der kann von seinem Nachbarn die Abschaffung der von diesem aufgestellten
Bienenstöcke verlangen. (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4U 15/19)
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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen
allergiekranken Mitgliedern ein Putzmittel, das zum Beispiel Teppiche,
Bettwäsche und Kleidung gegen Milben schützt, finanzieren
- wenn das "zweckmäßig, wirksam und wirtschaftlich ist ".
(Bundessozialgericht, Az.: 3 RK 18/90)
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Bestätigt ein Amtsarzt, daß
Bio-Schlafzimmermöbel
sich
vorteilhaft auf eine Allergie auswirken, so darf der Steuerzahler den Aufwand
dafür als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen
Einkommen abziehen. (Niedersächsisches Finanzamt, Akz. XI 197/87)
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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen
sich nicht an die Kosten für Spezialnahrung als Milchersatz beteiligen.(Bundessozialgericht
Kassel 28.1.99 Az.: B8KN 1/98 KR R) Die klagenden Eltern eines Säuglings,
der ab dem 2. Lebensmonat an Neurodermitis und damit verbundenen Milcheiweiß-Intoleranzen
litt, hatten sich die Sopezialnahrung Pregromin beschafft und die
Krankenkasse aufgefordert, sich an den hohen Kosten zu beteiligen.
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Das Revisionsgericht entschied, daß
die Hydrolysaternährung nicht zum Leisungsumfang der Krankenkassen
gehört. Ausschlaggebend für diese höchstrichterliche Entscheidung
am Bundessozialgericht war, daß die Spezialnahrung Pregromin kein
Heilmittel ist, weil sie zum Verzehr und nicht zur äußerlichen
Einwirkung auf den Körper bestimmt ist. Das Gericht führte zwar
aus, daß die Spezialnahrung eine Wirkung habe, die sich am Körperäußeren
durch das Verhindern von Ekzemen zeigt, jedoch würden Arzneimittel
über das Körperinnere wirken.
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