Gruppenfreistellungsverordnung (GVO)
Freie Werkstätten stehen bei Autobesitzern hoch im Kurs
Seit dem 1. Oktober 2003 ist die erste Stufe der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU, die Wettbewerbsbeschränkungen im Automobilhandel aufhebt, in Kraft getreten.
Bisher konnten freie Werkstätten so genannte Originalteile ausschließlich beim Autohersteller selbst ordern – mit zum Teil erheblichen Preisaufschlägen. Die neue GVO gestattet nun den markenunabhängigen Werkstätten, qualitätsidentische Ersatzteile als „Originalteile“ direkt von den Teileproduzenten zu beziehen, bei denen auch die Fahrzeughersteller einkaufen.
Mit der neuen Verordnung kommt verbraucherfreundlich damit mehr Wettbewerb in den Handel von Ersatzteilen und in den Reparaturservice. Außerdem hebt die GVO die Händlerbindung auf. Das heißt, Autohändler sind dann nicht mehr verpflichtet, Verkauf, Wartung und Reparatur für die Fahrzeuge nur einer bestimmten Marke anzubieten.
Autobesitzer
vertrauen freien Werkstätten: Marktanteil bereits 30 Prozent
Ein weiterer
Vorteil für Autobesitzer: Freie Werkstätten können noch besseren Service anbieten.
Bisher stellten viele Hersteller die für eine optimale Reparatur notwendigen
Werkstattbücher oder Diagnosegeräte - wie zum Beispiel Bordelektronik-Messgeräte
- nur Vertragswerkstätten zur Verfügung.
Die Liberalisierung des Autohandels auf EU-Ebene schafft hier Abhilfe, was den Service und die Leistung der ‘Freien‘ weiter verbessern wird. Dies wissen Autofahrer längst zu schätzen. Laut des Zentralverbandes für das Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) konnten markenunabhängige Werkstätten in den vergangenen zehn Jahren ihren Marktanteil von 20 auf 30 Prozent erhöhen – Tendenz steigend.
Quelle:
www.da-direkt.de