Herstellergarantie
Mit dem Neuwagen zur freien Werkstatt?
Jawohl! Und zwar
ohne Garantieverlust. Dies hat die EU-Komission zur Regelung der Werksgarantie
jetzt mit der Kfz-GVO 1400/2002 gesetzlich abgesichert.
Das bedeutet für Sie:
Ihren PKW mit bestehender Neuwagengarantie
können Sie preiswert bei uns
warten und reparieren lassen.
Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten!
Falls sich Ihr Fahrzeughersteller trotzdem quer stellt, brauchen Sie keinen
Rechtsstreit zu fürchten:
Unsere Garantieausfallversicherung
schützt Sie - kostenlos!
Im Falle des Falles führen wir die
nötigen Reparaturen und Wartungen kostenlos
aus.