Herstellergarantie

Mit dem Neuwagen zur freien Werkstatt?

Jawohl! Und zwar ohne Garantieverlust. Dies hat die EU-Komission zur Regelung der Werksgarantie jetzt mit der Kfz-GVO 1400/2002 gesetzlich abgesichert.

Das bedeutet für Sie:

     • Ihren PKW mit bestehender Neuwagengarantie können Sie preiswert bei         uns warten und reparieren lassen.
     • Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten!

Falls sich Ihr Fahrzeughersteller trotzdem quer stellt, brauchen Sie keinen Rechtsstreit zu fürchten:

     • Unsere Garantieausfallversicherung schützt Sie - kostenlos!
     • Im Falle des Falles führen wir die nötigen Reparaturen und Wartungen          kostenlos aus.

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