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Hier möchte ich Ihnen einige Begrifflichkeiten aus der Welt der Eisenbahn vorstellen.
Zum Teil handelt es sich um skkurile Wortschöpfungen und Abkürzungen, wie sie für eine Behörde üblich sind. Einige andere sind nicht ganz ernstgemeinte Redewendungen aus dem Lokführerjargon.
Hier ist eine kleine Auswahl. Viel Spass damit:
 
Blifü:
Die Bezeichnug für die Blinklichtanlage eines Bahnüberganges, die fernüberwacht ist.
 
Blilo:
Bezeichnung für eine Blinklichtanlage, deren Funktion vom Lokführer überwacht wird.
 
Brevo:
Das bedeutet Bremsvorschrift. Während meiner Ausbildung hatten wir einen sehr ambitionierten Ingenieur, der diese Kladde tatsächlich auswendig kannte. Unfassbar.
 
Falschfahren:
Bezeichnet nicht etwa die Fahrweise eines Lokführers, der alles nur erdenkliche falsch macht. Vielmehr versteht man unter Falschfahren eine von insgesamt vier Möglichkeiten, das Gegengleis zu befahren.
 
FV:
Das ist die Fahrdienstvorschrift; gewissermaßen die Bibel für den Lokführer.
 
Gelber Papagei:
Bezeichnung für die BR 103 in der ursprünglichen Lackierung.
 
Hidi:
Bedeutet Hilfdieselmotor. Viele Laien glauben, dass der Hilfsdiesel als Notfallersatz für den Fahrdiesel genutzt werden kann. Das ist ebenso lächerlich wie unmöglich, denn der Hidi ist ein etwa 50 PS starker Deutz-Motor der den Kompressor antreibt. (z.B. BR:216)
 
Indusi:
Die induktive Zugsicherung ist ein wesentlicher Beitrag zur erhöhung der Sicherheit. Beim passieren eines in Warnstellung stehenden Vorsignals muß innerhalb 5 Sekunden eine Wachsamkeitstaste betätigt werden. Innerhalb weiterer 26 Sekunden muß der Zug auf unter 95 Km/h abgebremst sein. 200 Meter vor dem Hauptsignal darf die Geschwindigkeit nicht mehr als 50 Km/h betragen. Wird eines dieser Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt eine > Zwangsbremsung.
 
Knallfrosch:
So wird die BR 141 gerne genannt. Das hängt damit zusammen, dass sie über ein sogenanntes
Niederspannungsschaltwerk verfügt. Dabei werden mit einem druckluftbetriebenem Schütz
sehr hohe Stromstärken geschaltet. Das verursacht bei jedem Schaltvorgang einen Knall.
 
Ludmilla:
Kosename für die riesige BR 232 der ehemaligen Reichsbahn. Leider kann ich zu dieser Lok nicht viel sagen, weil ich keine Ausbildung darauf habe aber ich finde, dass der Name haargenau passt.
 
Sifa:
Bezeichnet den berühmten Knopf, der alle 30 Sekunden betätigt werden muß um eine Zwangsbremsung zu verhindern. Sifa = Sicherheitsfahrschaltung.
 
Streckenkunde:
Das A und O für jeden Lokführer. Es gibt nichts wichtigeres für einen Lokführer als die Streckenkunde. Kein Lokführer - wirklich keiner - würde eine Strecke befahren, die er nicht genau kennt. Der reine Bremsweg eines Zuges beträgt in der Regel 1000 Meter, deshalb müssen die Kollegen gedanklich immer mindestens 1 Km voraussein. Wir müssen wissen, ab welcher Stelle eine 40 oder 60 Km/h Zone beginnt, oder wo die entsprechenden Haltepunkte an den Bahnsteigen sind. Systembedingt können wir nicht wie im Straßenverkehr mal kurz abbremsen und schauen wo wir sind und anschließend wieder beschleunigen. Schon gar nicht mit einem schweren Güterzug. Um die Streckenkunde zu erlangen muß jeder Lokführer eine Strecke, die er befahren will mindestens drei mal bei Nacht und drei Mal bei Tag als Beimann mitgefahren sein.
 
Taigatrommel:
Andere Bezeichnung für > Ludmilla.
 
Schotterzwerg:
So werden die kleinen Lichtsignale für den Rangierdienst genannt.
 
Zwei Helle:
Das bedeutet die Signalstellung Sh1 bei einem > Schotterzwerg.
 
Schottersheriff:
So wurden die ehemaligen Bahnpolizisten genannt.
 
Schienengendarm:
Siehe: > Schottersheriff.
 
Sonderzuwendung:
Eine besonnders gelungene Wortschöpfung wie ich finde. Unter Sonderzuwendung versteht man das (ehemalige) Weihnachtsgeld der Beamten. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Direktion wendet sich mir also einmal monatlich zu (Gehalt), ansonsten wendet sie sich von mir ab. Und mit der Dezemberabrechnung wendet sie sich mir noch einmal gesondert zu. Also Sonderzuwendung - alles klar?
 
Sturmfeuerzeug:
Bezeichnug für eine Kleinlok der BR 323.
 
Zughaken:
Andere Bezeichnung für den Zugführer. Der Begriff Zughaken beschreibt den Umstand, dass der Zugführer ab dem Zughaken der Lok für den Zug verantwortlich ist. Alles andere, das Bedienen der Lok, die technische Verantwortung für den Zug und eben das Zugfahren übernimmt ausschließlich der Lokführer als technischer Beamter und eben nicht der Zugführer. Auch wenn diese Kollegen oft behaupten, sie würden den Zug fahren. Sie sind Zugführer in den Sinne, dass sie für die Pünklichkeit, die Anschlüsse des Zuges und für die Fahrgäste zuständig sind.
 
Zwangsbremsung:
Eine Zwangsbremsung wird von einer entsprechenden Einrichtung der Lok immer dann ausgeführt, wenn eine bestimmte, erforderliche Handlung der Lokführers unterbleibt.