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Jedermannsrecht
- Allemannsretten
Wildcamping am Storfjord, 80 km
südwestlich von
Tromsø
Ähnlich wie in
Schweden gibt es in Norwegen das Jedermannsrecht, welches im "Gesetz über das
Leben im Freien", dem Allemannsretten, vom 28. Juni 1947 festgeschrieben ist. Das Jedermannsrecht
erlaubt, dass man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte
der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf
Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.
Seit Anfang 2012 wurden
folgende Neuerungen gesetzlich festgeschrieben: Man
darf jetzt auch in sensiblen Aufforstungsgebieten spazieren gehen, Beeren
pflücken und sich mit Fahrrad und Skiern fortbewegen. Für die Neuen wie für
die schon bestehenden Regeln gilt natürlich die besondere Rücksichtnahme auf
Flora und Fauna.
Dafür
gibt es ein paar einfache Regeln:
- Sich nicht dort aufhalten, wo
es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren
- Gehen, wenn der Besitzer
einen dazu auffordert
- Beim Zelten, Ankern und
Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten wahren (mindestens 150 Meter)
- Wenn man sich unsicher ist,
lieber vorher fragen.
- Keinen Abfall zurücklassen
- Beackertes Land nicht
betreten
- Nicht unnötig Weideland
betreten, Gatter hinter sich schließen
- Keine Schonungen betreten
- Keine frischen Zweige und Schösslinge
abbrechen
- Keine Baumrinden anritzen,
kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme
spannen
- Nicht herumlärmen
- Tiere nicht stören, sich von
Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten
- Nicht im Wald Feuer
machen. Vorsichtig
mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig
erloschen ist!
- Nur Pflanzen pflücken, die
man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt
- Keine Pflanzen ausgraben
- Keine Pflanzen pflücken oder
ausgraben, die unter Naturschutz stehen
Blick auf den Junkerdalselva, 40
km südlich von Fauske
Wandern
Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern,
auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land
ist. Man sollte sich aber, wenn es möglich ist, auf Wegen und Pfaden halten.
Zelten
Man darf in der Wildmark vorübergehend (nicht länger
als zwei Tage) und auf eigene Gefahr zelten und rasten, auf bezeichneten Grundstücken
und in der Nähe von Besiedelungen darf man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers
oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen
in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt. Natürlich sollen sie den
Zeltplatz so verlassen, wie Sie in vorgefunden haben.
Boot
fahren
Man darf sich frei mit dem Boot auf allen
fahrbaren Gewässern bewegen und das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen,
sowie für eine kurze Weile am Ufer festmachen.
Schwimmen
Man darf über überall schwimmen, wenn es in
gebührendem Abstand von bewohnten Häusern geschieht.
Beeren
pflücken
Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren und
wilde Nüsse und Blumen gepflückt werden. Multebeeren müssen gleich verzehrt
werden.
Feuer
machen
Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht
walten lassen! Im Zeitraum 15. April bis 15. September ist das Entfachen von
offenem Feuer in der Nähe von Wald verboten.
Angeln
Alle Angler über 16 Jahre, die Lachs oder Süßwasserfische
angeln wollen, müssen zuerst eine staatliche Angelabgabe bezahlen. Die Gebühr
ist Voraussetzung, um Angelscheine kaufen zu können, berechtigt aber selbst
nicht zum Angeln in bestimmten Gebieten. Für Süßwasserfische zahlt man NOK
90, möchte man zusätzlich auch noch Lachs angeln, beträgt die Jahresgebühr
NOK 180. Sie gilt vom 1.4. bis 31.3 und kann in allen norwegischen Postämtern
eingezahlt werden. Eine Familien-Wochenkarte kostet NOK 60 (gültig für 7 Tage
ab Kaufdatum). Die Wochenkarte für Einzelpersonen kostet NOK 45. Die
Familiengebühr/Wochengebühr gilt nur für das Angeln nach Süßwasserfischen
und Flusskrebsen. Um Lachs angeln zu dürfen, muss die Jahresgebühr bezahlt
werden. Jugendliche unter 16 Jahren können vom 1.1. bis 20.8. gratis Süßwasserfische
fangen.
Um in Binnenland zu Angeln, ist in vielen
Gebieten ein Angelschein erforderlich. Er gilt für ein begrenztes Gebiet und für
einen Zeitraum. Der Preis ist von Ort zu Ort unterschiedlich, je nach
Serviceleistungen, Renommee des Gebiets etc. Die örtlichen Angelscheine sind in
Sportgeschäften, Kiosken, Touristeninformationen und auf Campingplätzen erhältlich.
Wer im Meer auf Lachs, Meerforelle oder Saibling angeln möchte, muss lediglich
beim Gebrauch fest installierter Angelausrüstung eine Gebühr entrichten
(Lachsfanggerüst, Verkeilungsreuse und Fischernetz mit Haken).
Grindwal vor den Vesterålen
Küstenangeln
Im Großen und Ganzen ist es das ganze Jahr
hindurch kostenlos, mit einer Angelrute oder einer Handangelleine entlang der Küste
auf Salzwasserfische zu angeln. Einschränkungen bei Lachs, Meerforelle und
Saibling.
Hochseeangeln
Von zahlreichen Orten an der norwegischen Küste
aus kann man mit Booten aufs offene Meer hinausfahren und sich an Dorsch,
Lengfisch und Butt versuchen. Die Chance, wirklich große Fische zu Fangen, ist
beim Hochseeangeln erheblich größer als nahe am Ufer. Besonders beliebt ist
das Hochseeangeln in Westnorwegen und an der nordnorwegischen Küste. Meist kann
man für diese Angelform an Bord Ausrüstung leihen oder mieten.
Flussangeln
An der gesamten Küste gibt es kleine und große
Flüsse, in denen im Sommer Lachs und Meerforelle geangelt werden können. Die
Saison wird örtlich festgelegt, dauert jedoch meist von Juni bis in den August.
Nähere Auskünfte bekommen Sie bei den örtlichen Touristeninformationen.
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