Rechtliche Lage
In Straßenverkehrsordnung (STVZO) § 22a ist die
Bauartgenehmigung
von Beiwagen unter Punkt 24 festgelegt. Das bedeutet nichts anderes als
das ein Motorrad mit Beiwagen ein Motorrad bleibt, und nicht zum Auto
wird.
In § 21a (2) STVZO ist das Tragen der Schutzbekleidung geregelt,
dies gilt uneingeschränkt auch für Personen die im Beiwagen
sitzen,
also Helmpflicht für alle. Des weiteren muss für Kinder unter
7 Jahre ein geeigneter Sitz vorhanden sein.
Problematik
Motorradhelme werden in kleinen größen nicht hergestellt,
die kleinsten Helme sind dann aber so schwer das für die
Wirbelsäule
von Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet sind. Es gibt die
Möglichkeit,
sich vom Hausarzt / Kinderarzt ein Attest ausstellen zu lassen, indem
das
Kind aus Gesundheitlichen gründen von der Helmpflicht befreit
wird.
Das ist rechtlich möglich und wird auch von der Polizei
(Zähneknirschend)
akzeptiert, ist aber vom Sicherheitsaspekt her nicht zu empfehlen.
Wir haben unsere Tochter das erste mal im alter von 14 Monaten
mitgenommen,
und sie mit einem Fahrradhelm ausgerüstet. Der Harttop von Atlas
hat bei Stiftung Warentest mit Gut abgeschlossen, geht bis über
die
Ohren und ist recht einfach mit einem Motorradvisier auszurüsten.
(Habe ein Visir vom "agv Q3" genommen da dies bei mir rumlag. Visire
anderer
Herrsteller gehen aber sicher auch.)
Dies ist nicht legal, da ein Fahrradhelm nicht als
Motorradhelm
anerkannt ist.
Uns erscheint diese Lösung aber als gesündeste Variante.
Probleme mit den Ordnungshütern gab es (sein mittlerweise 3
Jahren)
noch nicht.
Zudem haben wir unser Gespann schon vom Hersteller mit
Sicherheitsgurten
für den Hauptsitz und den Kindersitz ausrüsten lassen.
Ich halte diese für sehr wichtig, da schon bei einer starken
Bremsung
Kräfte auftreten, bei denen sich ein Erwachsener nicht auf dem
Sitz
halten kann, was mit einem Kind in einer solchen Situation passiert
kann
man sich dann vorstellen.
Auch ist es nicht so witzig wenn die Zwerge während der Fahrt
anfangen im Boot herum zu klettern.
Der Argumentation einiger Gespannfahrer, die das Anschnallen im Boot
ablehnen, damit sich der Beifahrer bei Überschlag vom Boot
lösen
kann, kann ich nicht folgen. Eine Unfallsituation mit Überschlag
ist
bei den heute gebauten Gespannen mit niedrigem Schwerpunkt sicher viel
niedriger als ein Auffahrunfall oder eine Kollision und da kann der
Gurt
schnell zum Lebensretter werden.
Resümee
Bei der Mitnahme von Kinder in einem Motorradgespann bewegt man sich
sehr schnell auf rechtlich dünnem Eis.
Die Rechtslage ist recht unübersichtlich und
Lückenhaft.
Da ein Beiwagen nicht wie ein Auto mit Knautschzohne, Airbag, u. s.
w. ausgerüstet ist muß, und einige Gespanne aufgrund ihrer
asymmetrischen
Bauart auf radikale Manöver mit schwer berechenbaren,
möglicherweise
kritischen Aktionen reagieren, muß man als Fahrer noch
vorausschauender
Fahren als andere Verkehrsteilnehmer.
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Warum dann also ....
Ganz einfach, weil es Spaß macht, den Kindern sowieso, dem Fahrer
natürlich auch.
Heike fährt gerne im Boot mit, und auf Ihrer TDM sowieso. Sie
muß sich jedesmal auf neue entscheiden ob sie mitfahren, oder
selbst
fahren will. Das ist gar nicht so leicht, hat halt beides was. Ich
finde
es immer wieder schön mit der ganzen Familie raus zu kommen,
andere
(meist staunende) Motorradfahrer kenn zu lernen, u. s. w. ..... |