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Rechtliche Lage
In Straßenverkehrsordnung (STVZO) § 22a ist die Bauartgenehmigung von Beiwagen unter Punkt 24 festgelegt. Das bedeutet nichts anderes als das ein Motorrad mit Beiwagen ein Motorrad bleibt, und nicht zum Auto wird.
In § 21a (2) STVZO ist das Tragen der Schutzbekleidung geregelt, dies gilt uneingeschränkt auch für Personen die im Beiwagen sitzen,
also Helmpflicht für alle. Des weiteren muss für Kinder unter 7 Jahre ein geeigneter Sitz vorhanden sein.

Problematik
Motorradhelme werden in kleinen größen nicht hergestellt, die kleinsten Helme sind dann aber so schwer das für die Wirbelsäule von Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet sind. Es gibt die Möglichkeit, sich vom Hausarzt / Kinderarzt ein Attest ausstellen zu lassen, indem das Kind aus Gesundheitlichen gründen von der Helmpflicht befreit wird. Das ist rechtlich möglich und wird auch von der Polizei (Zähneknirschend) akzeptiert, ist aber vom Sicherheitsaspekt her nicht zu empfehlen.
Wir haben unsere Tochter das erste mal im alter von 14 Monaten mitgenommen, und sie mit einem Fahrradhelm ausgerüstet. Der Harttop  von Atlas hat bei Stiftung Warentest mit Gut abgeschlossen, geht bis über die Ohren und ist recht einfach mit einem Motorradvisier auszurüsten. (Habe ein Visir vom "agv Q3" genommen da dies bei mir rumlag. Visire anderer Herrsteller gehen aber sicher auch.)
Dies ist nicht legal, da ein Fahrradhelm nicht als Motorradhelm anerkannt ist.
Uns erscheint diese Lösung aber als gesündeste Variante. Probleme mit den Ordnungshütern gab es (sein mittlerweise 3 Jahren) noch nicht.
Zudem haben wir unser Gespann schon vom Hersteller mit Sicherheitsgurten für den Hauptsitz und den Kindersitz ausrüsten lassen.
Ich halte diese für sehr wichtig, da schon bei einer starken Bremsung Kräfte auftreten, bei denen sich ein Erwachsener nicht auf dem Sitz halten kann, was mit einem Kind in einer solchen Situation passiert kann man sich dann vorstellen. 
Auch ist es nicht so witzig wenn die Zwerge während der Fahrt anfangen im Boot herum zu klettern.
Der Argumentation einiger Gespannfahrer, die das Anschnallen im Boot ablehnen, damit sich der Beifahrer bei Überschlag vom Boot lösen kann, kann ich nicht folgen. Eine Unfallsituation mit Überschlag ist bei den heute gebauten Gespannen mit niedrigem Schwerpunkt sicher viel niedriger als ein Auffahrunfall oder eine Kollision und da kann der Gurt schnell zum Lebensretter werden.

Resümee
Bei der Mitnahme von Kinder in einem Motorradgespann bewegt man sich sehr schnell auf rechtlich dünnem Eis. 
Die Rechtslage ist recht unübersichtlich und Lückenhaft. 
Da ein Beiwagen nicht wie ein Auto mit Knautschzohne, Airbag, u. s. w. ausgerüstet ist muß, und einige Gespanne aufgrund ihrer asymmetrischen Bauart auf radikale Manöver mit schwer berechenbaren, möglicherweise kritischen Aktionen reagieren, muß man als Fahrer noch vorausschauender Fahren als andere Verkehrsteilnehmer.
 


Warum dann also ....
Ganz einfach, weil es Spaß macht, den Kindern sowieso, dem Fahrer natürlich auch. 
Heike fährt gerne im Boot mit, und auf Ihrer TDM sowieso. Sie muß sich jedesmal auf neue entscheiden ob sie mitfahren, oder selbst fahren will. Das ist gar nicht so leicht, hat halt beides was. Ich finde es immer wieder schön mit der ganzen Familie raus zu kommen, andere (meist staunende) Motorradfahrer kenn zu lernen, u. s. w. .....